Drucksache - 0468/III  

 
 
Betreff: Einfluss des Bezirks auf die Arbeit des Jobcenters - Teil I
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Karnetzki, Müller 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.10.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
23.01.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrage vom 08.10.2007
BA-Beantwortung vom 05.12.2007

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1.       Wie viel Personal- und Sachmittel hat der Bezirk für 2006 und bis 30.09.2007 in das Jobcenter eingebracht? Wie viel Personal- und Sachmittel werden in 2008 eingebracht?

 

2.       Bewertet das Bezirksamt die Personal- und Sachmittelausstattung des Jobcenters als dem Bedarf entsprechend?

 

3.       Welche Entwicklung ist hierbei seit Einrichtung der Jobcenter bis heute (30.09.2007) zu verzeichnen?

 

4.       Welche Einflussmöglichkeiten hat der Bezirk bei der Schaffung und Kontrolle von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung?

 

5.       Wie viele Fallmanagerinnen und Fallmanager arbeiten derzeit im Jobcenter? Wie viele Fälle bearbeiten diese durchschnittlich? Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung eines Falls?

 

6.       Welche Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen?

 

7.       Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit der Akquise neuer Stellen beschäftigt? Kann die Mitarbeiter(innen)zahl erhöht werden? Ist eine Erhöhung der Zahl Erfolg versprechend?

 

8.       Wie stellt sich die Personalfluktuation seit Einrichtung des Jobcenters dar?

 

9.       Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters sind befristet angestellt? Zu welchem Zeitpunkt enden die meisten Verträge? Wie sieht die allgemeine Perspektive der Mitarbeiter im JobCenter aus?

 

10.   Wie funktioniert die Koordinierung zwischen Bezirksamt und Arbeitsagentur?

 

11.   Wie arbeitet das Jobcenter mit denen in anderen Bezirken zusammen?

 

12.   Wie arbeitet das Jobcenter mit dem Senat zusammen?

 

13.   Wie wurde 2006 die Zielvereinbarung des Jobcenters erfüllt? Wie sieht die Zielvereinbarung für 2007 aus? Wird diese erfüllt werden?

 

14.   Ist dem Bezirksamt die Zielvereinbarung für 2008 schon bekannt? Wenn ja, wie sieht diese aus und welche Veränderungen gibt es zu den Vorjahren? Wenn nein, warum nicht?

 

15.   Warum wird der BVV nicht die Zielvereinbarung des Jobcenters vor Unterzeichnung vorgelegt?

 

16.   Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht das Bezirksamt in der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter?

 

17.   Wie viele Klagen gegen Bescheide des Jobcenters wurden 2006 bzw. in 2007 bis zum 30.09.2007 eingereicht, wie viele wurden davon zugunsten der Klägerinnen und Kläger entschieden?

 

18.   Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass ein Bescheid über das Arbeitslosengeld II allgemein verständlich ist? Wenn nein, was tut das Bezirksamt dafür, dass ein Bescheid allgemein verständlich wird?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08. Oktober 2007

 

 

Für die Fraktion der SPD

 

Michael Karnetzki              Norbert Müller

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

die Mehrzahl der gestellten Fragen waren zuständigkeitshalber vom JobCenter Steglitz-Zehlendorf zu beantworten. Ich habe deshalb das JobCenter um Stellungnahme gebeten. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme beantworte ich die o.g. Große Anfrage wie folgt:

 

1. Wie viel Personal- und Sachmittel hat der Bezirk für 2006 und bis 30.09.2007 in das Jobcenter eingebracht? Wie viel Personal- und Sachmittel werden in 2008 eingebracht?

Zu 1.:

              Das JobCenter erhält zur Finanzierung von Personal- und Sachmitteln jährlich ein Verwaltungskostenbudget aus Finanzzuweisungen des Bundes in Höhe von 87,4 % und einen kommunalen Finanzierungsanteil von derzeit 12,6 %.

              Der kommunale Finanzierungsanteil für das Jahr 2006 lag bei 7,47 %

              Der kommunale Finanzierungsanteil wird zwischen der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales einheitlich für ganz Berlin vereinbart.

              Derzeit hat das Bezirksamt keine Kenntnis darüber, dass sich der kommunale Finanzierungsanteil für das Jahr 2008 ändert.

 

2. Bewertet das Bezirksamt die Personal- und Sachmittelausstattung des Jobcenters als dem Bedarf entsprechend?

Zu 2.:

              Die Trägervertretung hat einvernehmlich, in Kenntnis der geltenden Betreuungsschlüssel und unter Berücksichtigung der Finanzzuweisung des Bundes sowie des auf die Kommune entfallenden Finanzierungsanteils, das Verwaltungskostenbudget beschlossen.

 

3. Welche Entwicklung ist hierbei seit Einrichtung der Jobcenter bis heute (30.09.2007) zu verzeichnen?

Zu 3:

              Die Personal- und Sachmittelausstattung wurde dem Bedarf des JobCenters auf Basis des durch die Trägervertretung beschlossenen Verwaltungsbudgets angepasst.

              Aus Raumkapazitätsgründen konnte allerdings das noch vorhandene Personaldelta (29 Mitarbeiter) bisher nicht geschlossen werden.

 

4. Welche Einflussmöglichkeiten hat der Bezirk bei der Schaffung und Kontrolle von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung?

Zu 4:

              Bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung handelt es sich um eine Aufgabe im Rahmen der Gewährleistungsverantwortung des Bundes. Die Schaffung, Umsetzung und Prüfung obliegt damit ausschließlich der Verantwortung des JobCenters.

              Maßnahmen, welche die Voraussetzungen der Rechtsmäßigkeit und Durchführbarkeit erfüllen und im Interesse des Bezirkes liegen, werden durch das JobCenter vorrangig behandelt. Zur Verbesserung von Angebot und Transparenz werden die Konzepte, die in bezirklichen Einrichtungen durchgeführt werden bzw. bezirkliche Aufgaben tangieren, den Fachabteilungen über den Bezirksbürgermeister zur Bewertung vorgelegt und in ein Ranking gebracht. Das Ranking des Bezirks wird dann im Rahmen der Umsetzungsmöglichkeiten berücksichtigt.

 

5. Wie viele Fallmanagerinnen und Fallmanager arbeiten derzeit im Jobcenter? Wie viele Fälle bearbeiten diese durchschnittlich? Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung eines Falls?

Zu 5:

              Im JobCenter Steglitz-Zehlendorf sind derzeit 8 Fallmanager/innen beschäftigt. Die durchschnittliche Fallzahl beträgt 75. Eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer kann durch die individuellen Problemlagen der Kunden nicht beziffert werden.

 

6. Welche Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen?

Zu 6:

              Jeder Mitarbeiter bzw. jede Mitarbeiterin erhält die Qualifizierung, die individuell benötigt wird. Neben fachlichen Fortbildungen werden u.a. Schulungen in Kommunikation, Konfliktmanagement, Mitarbeiterführung etc. angeboten.

              Im nächsten Jahr sollen die Angebote zur Qualifizierung des Personals nochmals erweitert werden, damit auch darüber eine Leistungssteigerung für die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erfolgt.

 

7. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit der Akquise neuer Stellen beschäftigt? Kann die Mitarbeiter(innen)zahl erhöht werden? Ist eine Erhöhung der Zahl Erfolg versprechend?

Zu 7:

              Der gemeinsame Arbeitgeberservice von Agentur für Arbeit und JobCenter für die Region Steglitz-Zehlendorf umfasst insgesamt 30 Sollstellen, wobei 10 Mitarbeiter/innen aus dem JobCenter gestellt werden.

              Eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl erscheint derzeit nicht notwendig.

 

8. Wie stellt sich die Personalfluktuation seit Einrichtung des Jobcenters dar?

Zu 8:

              Seit 2005 sind insgesamt 67 Personalabgänge zu verzeichnen gewesen.

 

9. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters sind befristet angestellt? Zu welchem Zeitpunkt enden die meisten Verträge? Wie sieht die allgemeine Perspektive der Mitarbeiter im JobCenter aus?

Zu 9:

              Es sind derzeit insgesamt 115 Mitarbeiter/innen in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt. Davon enden 48 Arbeitsverträge zum 31.12.2007. Es ist beabsichtigt, davon 40 Arbeitsverträge zu verlängern.

              Ziel der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg ist es nach wie vor, den Anteil von Dauerpersonal in den ARGEn und JobCentern zu erhöhen, um eine kontinuierliche Aufgabenerledigung sicherzustellen.

 

10. Wie funktioniert die Koordinierung zwischen Bezirksamt und Arbeitsagentur?

Zu 10:

              Die Koordinierung zwischen Bezirksamt und Jobcenter bzw. Arbeitsagentur findet im Rahmen einer vertrauensvollen und zielorientierten Zusammenarbeit im Rahmen der Trägervertretung statt.

 

11. Wie arbeitet das Jobcenter mit denen anderer Bezirken zusammen?

12. Wie arbeitet das Jobcenter mit dem Senat zusammen?

Zu 11 und 12:

              Es finden regelmäßig Workshops zwischen den 4 JobCentern des Agenturbezirkes Süd (Treptow-Köpenick, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf) statt. Darüber hinaus werden Workshops - initiiert durch die Senatsverwaltung und die Regionaldirektion - mit allen 12 JobCentern durchgeführt. Ferner finden überbezirklicheTreffen zu Sachthemen statt.

 

13. Wie wurde 2006 die Zielvereinbarung des Jobcenters erfüllt? Wie sieht die Zielvereinbarung für 2007 aus? Wird diese erfüllt werden?

Zu 13:

              Das Jobcenter konnte die Zielvereinbarung 2006 nur im Punkt „Senkung der passiven Leistungen“ nicht erfüllen. Die Vorgaben Steigerung der Integrationsquote, Steigerung der Integrationsquote U 25 und Senkung der Kosten je Integration wurden über den Zielwerten liegend erfüllt.

              Zielindikatoren 2007 sind Senkung der passive Leistungen, Steigerung der Integrationsquote, Steigerung der Integrationsquote U 25, Bearbeitungsdauer von Neuanträgen unter 15 Tagen, Senkung der Kosten je Integration (Bundesziele) und die regionale Zielvorgabe „Anteilige Teilhabe von Ausländern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen entsprechend ihres Anteils am Gesamtbestand an Kunden im Kundenkontakt“.

              Die Zielvorgabe wird voraussichtlich beim Indikator „Senkung passiver Leistungen“ nicht erreicht. Zum Indikator „Steigerung der Integrationsquote U 25“ können z.Zt. keine verlässlichen Aussagen getroffen werden. Die restlichen Zielwerte liegen im Soll.

 

14. Ist dem Bezirksamt die Zielvereinbarung für 2008 schon bekannt? Wenn ja, wie sieht diese aus und welche Veränderungen gibt es zu den Vorjahren? Wenn nein, warum nicht?

Zu 14:

              Das Angebot zur Zielvorgabe 2008 umfasst die Indikatoren:

              Senkung der passiven Leistungen, Steigerung der Integrationsquote, Steigerung der Integrationsquote U 25, Bearbeitungsdauer von Neuanträgen unter 10 Tagen, keine höheren Kosten je Integration als in 2007.

              Die vorläufige Zielvorgabe wurde in der Trägervertretungssitzung vom 01.11.2007 gebilligt.

 

15. Warum wird der BVV nicht die Zielvereinbarung des Jobcenters vor Unterzeichnung vorgelegt?

Zu15:

              Der Abschluss der Zielvereinbarung erfolgt zwischen der Bundesagentur für Arbeit (im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) und der Geschäftsführung des JobCenters Steglitz-Zehlendorf. Die Zielvereinbarung umfasst ausschließlich Bundesziele; eine Beteiligung der BVV ist somit entbehrlich.

 

16. Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht das Bezirksamt in der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter?

Zu 16:

              Soweit Verbesserungsnotwendigkeiten erkannt werden, werden im Rahmen der unter 10. beschriebenen Art der Zusammenarbeit Lösungsmöglichkeiten angestrebt.

 

17. Wie viele Klagen gegen Bescheide des Jobcenters wurden 2006 bzw. in 2007 bis zum 30.09.2007 eingereicht, wie viele wurden davon zugunsten der Klägerinnen und Kläger entschieden?

Zu 17:

              Für 2006 = 747 Klagen (incl. einstweilige AO), davon wurden 197 zugunsten der Kläger entschieden.

              Für 2007 (bis 30.09.) = 705 Klagen (incl. einstweilige AO), davon wurden 230 zugunsten der Kläger entschieden.

 

18. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass ein Bescheid über das Arbeitslosengeld II allgemein verständlich ist? Wenn nein, was tut das Bezirksamt dafür, dass ein Bescheid allgemein verständlich wird?

Zu 18:

              Bescheide über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ergehen bundeseinheitlich nach Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Die Möglichkeit länder- oder regionalspezifischer Formulierungen besteht somit nicht.

              Gleichwohl ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die erteilten Bescheide allgemein verständlich sind.

              Sollte dennoch im Einzelfall ein Leistungsempfänger gehindert sein, den für ihn ergangenen Bescheid zu verstehen, hat er die Möglichkeit, sich diesen vom ausstellenden JobCenter erklären zu lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Norbert Schmidt

Bezirksstadtrat

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen