Drucksache - 0439/III
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Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, dass die Bauantragsunterlagen von einer im Land Berlin nicht planvorlageberechtigten Person (Architekt oder Bauingenieur) eingereicht wurden? 2. In welcher Form erfolgte der notwendige Nachweis der Planvorlageberechtigung, und erfolgte seitens des Bezirksamtes insofern eine Überprüfung? 3. Wurde dem Bezirksamt mittlerweile der angeforderte Vertrag zwischen dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) und der Gesellschaft für soziales und betreutes Wohnen (möglicher Betreiber) übermittelt? Wenn nein, warum nicht ? 4. Liegt mittlerweile eine abschließende Stellungnahme des Rechtsamtes vor? Zu welchem Ergebnis gelangt das Rechtsamt? 5. Konnte mittlerweile eine abschließende Klärung darüber herbeigeführt werden, in welchem zeitlichen Rahmen Ärzte des KMV in der Einrichtung tätig sein werden und wer bei deren möglicher Abwesenheit hoheitliche Befugnisse, insbesondere die Anwendung unmittelbaren Zwangs gegenüber den Insassen, anordnen darf?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 8.10.2007
Für die Fraktion der CDU
Wesser Kronhagel |
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