Drucksache - 0425/III
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Taxikonto auch auf "Mietwagen mit Sonderausstattung" ausgedehnt wird.
Begründung:
Grundsätzlich können Menschen mit Behinderungen im Rahmen der festgesetzten Höchstgrenzen und der zu zahlenden Eigenbeteiligung ihre Fahrten über das sogenannte Taxikonto mit dem Land Berlin abrechnen. Personen, die infolge ihrer Behinderungen nicht umsetzbar sind bzw. über keinen Klapprollstuhl verfügen, können für ihre Fahrten kein Taxi in Anspruch nehmen, da die Taxis in der Regel für Elektrorollstühle bzw. Rollstühle besonderer Bauart nicht den benötigten Platz bieten. Für diesen Personenkreis könnten die "Mietwagen mit Sonderausstattung" wegen der gegebenen Transportvoraussetzungen die Lösung darstellen. Diese können jedoch bisher nicht über das Taxikonto abgerechnet werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, 10.9.2007
Für die Fraktion GRÜNE
Franke-Dressler Veraguth Rudnick
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Der Antrag wurde am 08.11.2007 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
· umgehend Mängel beim Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen beseitigt werden.
· die vorausplanende Bereitstellung von Fahrten zu hochfrequentierten Zeiten, z. B. Weihnachtsfeiertage, frühzeitig durch Bereitstellung der notwendigen Mittel und der Absicherung der dafür erforderlichen Fahrtkontingente durch Dritte sichergestellt wird.
· langfristig ein neues und effizientes Konzept für unterschiedliche Nutzergruppen der Sonderfahrdienste für Menschen mit Behinderungen unter Einbindung unabhängiger Sachverständiger und Betroffener erarbeitet wird.
Begründung:
Seit Umstrukturierung des Berliner Telebussystems in den Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen gibt es kontinuierlich Kritik und Klagen der Nutzerinnen und Nutzer an den Dienstleistungen des jetzigen Regieleisters. Da der Senat den Vertrag mit jetzigem Betreiber verlängert hat, soll sichergestellt werden, dass alle Mängel umgehend beseitigt und der Vertrag eingehalten wird.
Rechtzeitig vor dem 01.01.2009 (Vertragsende mit dem jetzigen Regieleister), sollte der Senat ein neues und effektives Konzept erarbeiten, damit die Mobilität der Menschen mit Behinderungen keine Worthülse bleibt.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
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