Drucksache - 0400/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Hüttenweg vor dem Discounter Lidl ein Halteverbot aufzustellen, damit der Verkehr besser fließt.
Begründung:
Aufgrund der Straßenbreite ist bei beiderseitigem Parken im Bereich des Lidl-Marktes der Verkehrsfluss erschwert. Es kommt immer wieder zu Behinderungen - Fahrzeuge müssen zum Ausweichen vor- und rückwärts rangieren - wodurch eine Unfallgefährdung entsteht. Im übrigen ist die Sicht für den nach links vom Lidl Parkplatz in den Hüttenweg abbiegenden Fahrer durch die parkenden Pkws eingeschränkt bzw. erschwert, so dass sich auch hierdurch die Unfallgefahr erhöht.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. September 2007
Für die Fraktion der CDU
Wesser Bender
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Der Antrag wurde am 02.10.2007 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annnahme des Antrags empfohlen.
Wilhelm Ausschussvorsitzender
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