Drucksache - 0387/III  

 
 
Betreff: Berufung eines beratenden Mitgliedes zum Mitglied des Jugendhilfeausschusses für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.09.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss vom 19.09.2007

1

1. Gegenstand der Vorlage:                             Berufung eines beratenden Mitgliedes zum

Mitglied des Jugendhilfeausschusses für die

III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf

 

2. Berichterstatterin:                                           Bezirksstadträtin Anke Otto

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf zu beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses als Vertretung sachverwandter Bereiche der Jugendhilfe (§ 35 Abs. 7, Nr. 8 AGKJHG):

 

........................

 

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen haben, liegen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 

 

Begründung:

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören als beratende Mitglieder an (§ 35 Abs. 7 AGKJHG):

 

1. das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamts,

2. der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamts,

3. eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,

4. eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person,

5. eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten,

6. eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirates,

7. je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände und

8. bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen.

 

 

Die genannten beratenden Mitglieder sind von den vorschlagsberechtigten Stellen benannt worden und von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen.

 

 

Norbert Kopp                                                                           Anke Otto

Bezirksbürgermeister                                                                        Bezirksstadträtin

 

 
 

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