Drucksache - 0387/III
1. Gegenstand
der Vorlage: Berufung
eines beratenden Mitgliedes zum Mitglied des Jugendhilfeausschusses
für die III. Wahlperiode der BVV
Steglitz-Zehlendorf 2. Berichterstatterin: Bezirksstadträtin
Anke Otto Die Bezirksverordnetenversammlung beruft für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf zu beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses als Vertretung sachverwandter Bereiche der Jugendhilfe (§ 35 Abs. 7, Nr. 8 AGKJHG): ........................ (Anmerkung: Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge,
Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen
enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht
werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen haben,
liegen die Angaben in Papierform vollständig vor.) Begründung: Dem Jugendhilfeausschuss gehören als
beratende Mitglieder an (§ 35 Abs. 7 AGKJHG): 1. das für den Geschäftsbereich
Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamts, 2. der Leiter oder die Leiterin der
Verwaltung des Jugendamts, 3. eine in der Mädchenarbeit
erfahrene Frau, 4. eine in der Arbeit mit
behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person, 5. eine Person zur Vertretung des
Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten, 6. eine Person zur Vertretung des
Bezirksschulbeirates, 7.
je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen
Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände und 8. bis zu drei weitere Personen aus
der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen. Die genannten beratenden Mitglieder
sind von den vorschlagsberechtigten Stellen benannt worden und von der
Bezirksverordnetenversammlung zu berufen. Norbert
Kopp Anke
Otto Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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