Drucksache - 0386/III (neu)  

 
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder des Widerspruchsbeirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.09.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin gewählt   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss vom 19.09.2007

1

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:                 Neuwahl der Mitglieder des Widerspruchsbeirates in

                                                            Sozialhilfeangelegenheiten

 

 

2. Berichterstatter:                                  Bezirksstadtrat Schmidt

 

3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die nachstehend aufgeführten Personen mit Wirkung vom 22.09.2007 für die Dauer von zwei Jahren zu Mitgliedern des Widerspruchsbeirates:

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen haben, liegen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 

 

 

4. Begründung:           Gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII in Verbindung mit § 34 Abs. Abs. 1 AZG wirkt im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat (Widerspruchsbeirat) mit, dem drei Bezirksverordnete, ein/e Vertreter/in der Gewerkschaften und drei Vertreter/innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen, angehören.

 

Die Mitglieder des Widerspruchsbeirates werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

 

Als Bewerber für den neuen Widerspruchsbeirat sind von den jeweiligen Organisationen namhaft gemacht worden:

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen haben, liegen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 

 

 

5. Rechtsgrundlagen           § 116 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch

und § 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz

 

6. Finanzielle Auswirkungen:           Gemäß § 9 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372), in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom 29.05.1979 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. S. 165), erhält jedes Beiratsmitglied für die Teilnahme an einer Sitzung eine Entschädigung.

 

Diese Entschädigung beträgt zur Zeit 20,00 €. Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen.

 

 

 

 

 

Kopp                                                                                                                   Schmidt

Bezirksbürgermeister                                                                                                   Bezirksstadtrat

 
 

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