Drucksache - 0374/III
1. Gegenstand der Vorlage: Neuwahl
ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2.
Berichterstatter: Bezirksstadtrat
Norbert Schmidt 3.
Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in
der Anlage genannten Personen ab Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit bis zum
31.12.2008 zu ehrenamtlichen Mitarbeitern. Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen
ehrenamtlichen Mitarbeiters ist ebenfalls aus der Anlage ersichtlich. (Anmerkung: Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge,
Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen
enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet
veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu
beschließen haben, liegen die Angaben in Papierform vollständig vor.) 4. Begründung: Gemäß
§ 16 Abs. 1 Buchst. c des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in Verbindung mit
den Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im
sozialen Bereich (VV EaD) wählt die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer
der Amtsperiode der jetzigen Sozialkommissionen die angegebenen Bewerber zu
ehrenamtlichen Mitarbeitern. Nach
Nr. 12 der Verwaltungsvorschriften über den ehrenamtlichen Dienst im sozialen
Bereich vom 19.09.2006 (Abl. Nr. 50 vom 13.10.2006, S. 3710) kann das Bezirksamt
aus besonderen Gründen die ehrenamtlichen Mitarbeiter vorläufig bestellen. Nach den Ausführungen dieser Verwaltungsvorschriften über den ehrenamtlichen Dienst sind die besonderen Gründe hier gegeben. Die Mitarbeiter wurden daher durch den Dezernenten der Abteilung Soziales und Sport vorläufig bestellt. Der Ausschuss für Soziales hat in seiner Sitzung am 07.06.2007 diese Mitarbeiter zur Wahl in der BVV vorgeschlagen. 5. Rechtsgrundlage: §
16 Abs. 1 Buchst. c des BezVG in der Fassung vom 07.07.2005 (GVBl. S. 390), Verwaltungsvorschriften über den ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich vom 19.09.2006 (Abl. Nr. 50 vom 13.10.2006, S. 3710). 6. Finanzielle Auswirkungen: Gem.
§ 9 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der
Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978
(GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372),
in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung
der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und
sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom 29.05.1979 (GVBl. S.
826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. S. 165), erhalten
die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen eine monatliche Entschädigung in Höhe von
zur Zeit 25,56 Euro, die Sozialkommissionsvorsteherinnen und -vorsteher
zusätzlich eine weitere Entschädigung von 61,36 Euro. Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen. Norbert
Kopp Norbert
Schmidt Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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