Drucksache - 0370/III  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter/innen zu Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:153
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.06.2007 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)  (153)

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss vom 20.06.2007

1

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:                        Berufung von beratenden Mitgliedern und deren

Stellvertreter/innen zu Mitgliedern des Jugendhilfe­ausschusses für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf

 

2. Berichterstatterin:                        Bezirksstadträtin Anke Otto

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf zu beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses:

 

...........................

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen haben, liegen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 

 

 

Begründung:

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören als beratende Mitglieder an (§ 35 Abs. 7 AGKJHG):

 

1. das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamts,

2. der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamts,

3. eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,

4. eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person,

5. eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten,

6. eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirates,

7. je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände und

8. bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen.

 

Die genannten beratenden Mitglieder sind von den vorschlagsberechtigten Stellen benannt worden und von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen.

 

 

 

 

Norbert Kopp                                                                           Anke Otto

Bezirksbürgermeister                                                                        Bezirksstadträtin

 
 

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