Drucksache - 0370/III
1. Gegenstand der Vorlage: Berufung
von beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter/innen zu Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf 2. Berichterstatterin: Bezirksstadträtin
Anke Otto Die Bezirksverordnetenversammlung beruft für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf zu beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses: ........................... (Anmerkung: Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge,
Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen
enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet
veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu
beschließen haben, liegen die Angaben in Papierform vollständig vor.) Begründung: Dem Jugendhilfeausschuss gehören als
beratende Mitglieder an (§ 35 Abs. 7 AGKJHG): 1. das für den Geschäftsbereich
Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamts, 2. der Leiter oder die Leiterin der
Verwaltung des Jugendamts, 3. eine in der Mädchenarbeit
erfahrene Frau, 4. eine in der Arbeit mit
behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person, 5. eine Person zur Vertretung des
Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten, 6. eine Person zur Vertretung des
Bezirksschulbeirates, 7.
je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen
Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände und 8. bis zu drei weitere Personen aus
der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen. Die genannten beratenden Mitglieder sind von den vorschlagsberechtigten Stellen benannt worden und von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen. Norbert Kopp Anke
Otto Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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