Drucksache - 0363/III
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt plant, die Stelle des Bezirksbehindertenbeauftragten gesetzeswidrig unbefristet zu besetzen?
2. Was hat das Bezirksamt zu dieser Vorgehensweise bewogen?
3. Wie bewertet das Bezirksamt die eindeutige Gesetzeslage, die durch den Gesetzgeber im Landesgleichberechtigungsgesetz geregelt ist?
4. Sollte ein Bezirksamt - als gutes Vorbild - rechtsmäßig agieren, anstatt gesetzeswidrig handeln?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12.06.2007
Für die Fraktion der FDP
Kay Heinz EHRHARDT
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