Drucksache - 0330/III  

 
 
Betreff: Nürnberger Modell gegen Schulschwänzer einführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Wesser, Fest 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.06.2007 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Schulausschuss Empfehlung
03.07.2007 
8. öffentliche Sitzung des Schulausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.09.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 19.09.2007
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.01.2009

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen für die Einführung des Nürnberger Modells gegen Schuldistanz in Steglitz-Zehlendorf einzusetzen.

 

Dabei sollte in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den originär für den Schulbesuch zuständigen Ämtern und der Polizeidirektion ein abgestuftes Maßnahmenbündel, das sich auf zwei Säulen stützt angewendet werden:

 

1.                  Durchführung des Schulzwangs durch die Polizei auf Antrag der zuständigen Schulbehörde sowie

 

2.                  eigeninitiatives Aufgreifen von Schulschwänzern durch die Polizei, insbesondere an bekannten Treffpunkten von Kindern und Jugendlichen wie z.B. Einkaufszentren während der üblichen Schulzeiten.

 

Begründung:

 

Seit Mai 1998 gibt es in Nürnberg ein Projekt kommunaler Kriminalprävention zur umfassenden und frühzeitigen Bekämpfung der Jugenddelinquenz. Dies bedeutet ganz konkret, dass Schulen, Schulämter, der Allgemeine Sozialdienst (Jugendhilfe und Jugendgerichtshilfe) und natürlich auch die Polizei sehr eng zusammenarbeiten müssen, um im Vorfeld drohender krimineller Karrieren auf allen Ebenen fachlich intervenieren zu können.

 

Ein Teil dieser Überlegungen und Maßnahmen ist das verstärkte Engagement im Bereich der „Schulschwänzer“. Untersuchungen der Nürnberger Polizei haben eindeutig einen kausalen Zusammenhang notorischen Schulschwänzens und insbesondere der Kriminalitätsform des Ladendiebstahls in der Nürnberger Innenstadt und großen Einkaufszentren deutlich gemacht.

 

Um es klar auszudrücken: Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht schwänzen, sind zunächst natürlich keine Straftäter per se und nicht alle Schulschwänzer werden automatisch straffällig. Gleichwohl zeigen die Auswertungen von Biographien minderjähriger Mehrfach- und Intensivtäter, dass zu Beginn ihres Abgleitens in die Straffälligkeit als erste aktenkundige Auffälligkeit nahezu immer das notorische Schwänzen des Unterrichtes nachweisbar ist.

 

Ein engeres Zusammenwirken von Jugendamt und Schulamt in Steglitz- Zehlendorf ist bereits erklärtes Ziel des Bezirksamtes und Hintergrund der Neugliederung der Zuständigkeiten nach der letzten Wahl 2006.

 

Wenn es nun gilt diesen Schwerpunkt mit Inhalt zu füllen, so bietet das Nürnberger Modell einen hervorragenden Erfahrungsschatz einer vergleichbaren Großstadt, welches aufgrund seines herausragenden Erfolges mit Halbierung der Schulschwänzer schon nach kurzer Zeit auf das ganze Bundesland ausgedehnt wurde, auf den sich hier zurückgreifen lässt.

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.6.2007

Für die Fraktion der CDU 

Wesser     Fest

 

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Der Antrag wurde am 03.07.2007 in der 8. Sitzung des Schulausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich über das Nürnberger Modell gegen Schuldistanz zu informieren, die Möglichkeit der Einführung des Modells in Steglitz-Zehlendorf zu prüfen und dem Ausschuss bis März 2008 zu berichten.“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Krohm

Ausschussvorsitzende

 
 

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