Drucksache - 0279/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den übrigen Bezirken einen Bericht darüber zu geben, welche Einsparungen die Bezirke im Gegensatz zu der Hauptverwaltung unternommen haben und geplant sind, um so den ständig wiederkehrenden nicht sachgerechten Sparforderungen des Finanzsenators entgegentreten zu können. Darüber hinaus soll dieser Bericht eine Auflistung von möglichen Einsparmöglichkeiten auf Seiten der Hauptverwaltung enthalten, die für die Bezirke aus ihrer täglichen Arbeit mit den Landesbehörden erkennbar und/oder vermutbar sind. Hierbei soll vor allem auf Doppelzuständigkeiten eingegangen werden, wo gleiche Aufgaben im Bezirk und der Hauptverwaltung wahrgenommen werden und eine abschließende Kompetenzzuweisung die jeweils andere Zuständigkeit überflüssig machen würde.
Begründung:
Das Wort „Verwaltungsreform“ ist in aller Munde, und nach dem Urteil aus Karlsruhe scheint die Sparwut an der Bezirksverwaltung neu entfacht zu sein. Damit der Bezirk nicht immer nur defensiv reagieren muss, wenn wieder eine neue undurchdachte Idee aus der Hauptverwaltung neue Sparmöglichkeiten in den Bezirken aufgezeigt hat, bedarf es der Übernahme der Initiative und Wortführerschaft durch die Bezirke. Dieser Vorgang sollte abgestimmt erfolgen und aufzeigen, dass das viel größere Sparpotential in der Hauptverwaltung liegt. Die Weigerung, an der Budgetierung und Produktberechnung teilzunehmen, ist nur ein Indiz dafür. Die undurchsichtige Verflechtung zwischen Land und Bezirken und die fehlende klare Aufteilung von Kompetenzen ist die Ursache.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08.05.2007
Für die FDP-Fraktion
Kay Heinz EHRHARDT
Der Antrag wurde am 29.11.2007 in der 18. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Müller Ausschussvorsitzender |
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