Drucksache - 0228/III
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Wasserbetriebe bereit wären, in der Rehwiese auf einen Zaun zu verzichten, wenn dort ein Hundeverbot angeordnet würde.
Begründung:
Der Erlaß eines Hundeverbots ist notwendig, um eine Verschmutzung des aus der Rehwiese gewonnenen Trinkwassers durch Hundefäkalkeime zu verhindern.
Die vorgesehene Einzäunung würde den einzigartigen Landschaftscharakter der Rehwiese als eine besondere Kulturlandschaft sowie ihren Nutzungswert als Erholungsgebiet für den Bürger erheblich beeinträchtigen. Sie wäre damit eine unverhältnismäßige Maßnahme.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. April 2007
Für die Fraktion der CDU
Wesser Bender |
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