Drucksache - 0157/III
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Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie beurteilt das Bezirksamt den aktuellen Stand des angestrebten Berliner Frühwarnsystems bei Kindeswohlgefährdungen („Netzwerk Kinderschutz“)?
2. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bezirksamt im Hinblick auf die Verbesserung des Kinderschutzes in Steglitz-Zehlendorf bereits umgesetzt, welche Handlungsschritte stehen noch aus?
3. Mit welchen Maßnahmen und Aktivitäten kommt das Jugendamt dem in § 8a SGB VIII konkretisierten Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach?
4. Ist das Bezirksamt der schriftlichen Aufforderung des seinerzeitigen Senators für Bildung, Jugend und Sport vom April 2006 nachgekommen, auf eine ausreichende Personalausstattung im Jugendamt hinzuwirken? Wenn ja, wie?
5. Wie stellt das Bezirksamt die notwendige Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes sicher, um dem Schutzauftrag entsprechend gerecht werden zu können?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. Februar 2007
Nora Schmidt |
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