Drucksache - 0153/III
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1. Gegenstand
der Vorlage: Bezirksrechnung
Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2005 2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister
Kopp 3. Beschlussentwurf: Die Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2005
wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2005 weist einen Überschuss von
7.352.441,55 EUR aus. 4. Begründung: § 4 Abs. 3 BezVG verpflichtet den Bezirk, nach Schluss des
Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die
Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG über die
Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das
Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung. Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung gemäß § 26 a AV
LHO vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die
entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der
Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks
und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in
bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat. Die Nr. 12 der Ausführungsvorschriften zu § 80 der
Landeshaushaltsordnung (AV LHO) enthält einheitliche Regelungen zur Gestaltung
der Bezirkshaushaltsrechnung. Danach besteht die Bezirkshaushaltsrechnung aus -
der
Rechnungsübersicht, in der für jeden Einzelplan die Abschlußbeträge und die
Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31
bis 59, und -
den
Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 59, die in Kapitel untergliedert sind.
Innerhalb der Kapitel werden die Abschlußbeträge der Titel zunächst für die
Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen und ausgerechnet. Für jedes
Kapitel wird das Ergebnis errechnet. Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen -
der
kassenmäßige Abschluß nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung
des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluß)
zeigt, -
eine
Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-, untergliedert
nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen, -
eine
Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse, -
eine
Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan,
untergliedert nach Einzelplänen, -
eine
Nachweisung der Kassenreste, und -
eine
Nachweisung der in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen. Die überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken
bestehende Bezirkshaushaltsrechnung kann der Bezirksverordnetenversammlung
daher nur in einfacher Ausfertigung vorgelegt werden. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
erhalten für ihre Beratungen zusätzlich jeweils eine Ausfertigung der
Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 59 („ Tabelle 300 “). Im folgenden werden einige Hinweise zum Abschlussergebnis,
den Mehrausgaben sowie zu den gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben
gegeben. Grundlage der Haushaltswirtschaft Das Abgeordnetenhaus hat das Haushaltsgesetz für den
Doppelhaushalt 2004/2005 am 18.03.2004 beschlossen und nach dessen Verkündung
am 1.04.2004 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl S. 154) rückwirkend zum
1.1.2004 in Kraft gesetzt. Neben der haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung
von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war für die Bewirtschaftung von
Einnahmen und Ausgaben das 1. Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2005 der
Senatsverwaltung für Finanzen vom 23.12.2004 maßgebend. Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 war mit einem Haushaltsvolumen von
339.097.000 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Ergebnisse der
Haushaltswirtschaft
Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise
sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und
Rechnungslegung - der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen
Ausführungsvorschriften und Regelungen (AV LHO/Verwaltungsvorschriften für das
Verfahren in den Organisationseinheiten bei Einsatz des IT-Verfahrens ProFISKAL
- VV Org-ProFISKAL). Kassenmäßiger Ist-Abschluss Für das Haushaltsjahr 2005 wird
erneut ein Ist-Abschluss vorgelegt. Grundlage dafür ist die Buchung des
kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben)
ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)
Mehrausgaben
Im Haushaltsjahr 2005 wurden folgende Mehrausgaben geleistet
(die in Klammern gesetzten Angaben weisen auf die in der Tabelle 300
nachgewiesenen Arten der Mehrausgaben hin): a)
Außerplanmäßige
Ausgaben mit Ausgleich (A 1) 916.208,88
EUR b) Verfügungsmittel des Bezirks (B 2) 50.300,00 EUR c) Sondermittel der BVV für höhere
Ausgaben (B 3) 29.756,91 EUR d) Sondermittel
der BVV für neue Ausgaben (B 4) 13.000,00
EUR e) Deckungsfähigkeit
(D 1) 79.453.864,57
EUR f) Zweckgebundene
Einnahmen (D 2) 409.718,74 EUR g) Besondere
Ermächtigung im Haushaltsplan (M 1) 296.660,16
EUR h) Erhöhung
der Zuweisung (M 2) 28.176.821,96
EUR i) Ausgleich
veranschlagter Minderausgaben (M 5) 5.819.000,00 EUR Summe der Mehrausgaben 115.165.331,22 EUR zu a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A 1)
Sämtliche Einzelbewilligungen
ergeben sich aus der beigefügten 916.208,88
EUR zu b) Verfügungsmittel
des Bezirks: Zur Gewährleistung einer korrekten
bezirksübergreifenden haushaltstechnischen Verrechnung aufgrund des Bezugs von
Pflanzen durch die BVV von der Gemeinschaftsgärtnerei Süd des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg (31 00/981 19) 1.000,00 EUR Zur Gewährleistung einer korrekten
bezirksübergreifenden haushaltstechnischen Verrechnung aufgrund des Bezugs von
Pflanzen durch die BVV von der Gemeinschaftsgärtnerei Süd des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg (33 00/981 19) 1.454,21 EUR Maßnahmen zur Einbringung der
Kassenautomaten und Aufrüstung mit C-Meldern für die Aufschaltung der
EMA-Anlage zur Polizei (33 05/540 10) 8.084,74 EUR Gebühren für EC-Kartenterminals in
den HESS Kassenautomaten Terminal ID 54275415 Standort Kirchstrasse, ID
54275413 Standort Schloßstrasse (33 05/540 33) 194,88 EUR Mehrausgaben für die
Einrichtung des Bürgeramtstandortes Lankwitz, Gallwitzallee 87 (35 11/540 50) 2.589,12 EUR Ausgleich Personalkosten im Rahmen
der Jahresabschlussarbeiten (35 13/425 11) 24,28 EUR Miete für die vom Jugendbereich
übernommene Grundstücksfläche Claszeile 55. Miete und Kaution für die dem
Schulhausmeister der Sachsenwald-Grundschule zur Verfügung zu stellende
Ersatz-Dienstwohnung (37 36/518 01) 3.492,72 EUR Zur Gewährleistung einer korrekten
bezirksübergreifenden haushaltstechnischen Verrechnung aufgrund des Bezugs von
Pflanzen durch die BVV von der Gemeinschaftsgärtnerei Süd des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg (39 30/981 19) 5.454,35 EUR Zur Ausfinanzierung und
Weiterführung der Baumaßnahme Sanitär- und Umkleideräume Ernst-Reuter-Sportfeld (40 60/715 08) 5.205,63 EUR Zur Ausfinanzierung und
Weiterführung der Baumaßnahme Umbau der Bäkestraße (42 12/725 40) 4.715,46 EUR Zur Ausfinanzierung Weiterführung
der Baumaßnahme Neubau der Strasse 678 (Tom-Sawyer-Weg) (42 12/738 07) 523,32 EUR Für Beihilfezahlungen. Ausgleich im
Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (43 20/441 00) 85,43 EUR Verbuchung von im Einzelfall auftretenden
Rücklastschriftgebühren für ungedeckte Konten von Zahlungspflichtigen im
Zusammenhang mit der Beitreibung von Standgelder der Märkte
(43 30/54079) 5,00 EUR Für die Erstbeschaffung des
Berechnungsprogramms BAV-Expert (Erneuerung und Fortführung des
Liegenschaftskatasters) (46 20/812 89) 13.630,00 EUR Zur Ausfinanzierung und
Fertigstellung der Baumaßnahme Grundinstandsetzung des Spielplatzes
Scheelestraße (47 20/716 57) 251,64 EUR Zur Ausfinanzierung der Baumaßnahme
Grundsanierung des Spielplatzes im Schönower Park (47 20/716 58) 3.589,22 EUR zu c) Sondermittel
der BVV für höhere Ausgaben B3 =
29.756,91 EUR zu d) Sondermittel
der BVV für neue Ausgaben B4 = 13.000,00
EUR Einzelbewilligungen
aus Sondermitteln der BVV (einschl.
Rückführungen) ergeben sich aus der beigefügten Liste (Anlage
2) (59
50/971 30) 42.756,91 EUR zu e) Deckungsfähigkeit
(D 1) In
der Haushaltswirtschaft mussten in allen Kapiteln Mehrausgaben durch
Deckungsfähigkeit bei diversen Titeln ausgeglichen werden. Darüber hinaus sind
überwiegend bei den gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben für die
planmäßigen Angestellten Mehrausgaben im Wege der Deckungsfähigkeit
ausgeglichen worden. Die Titel sind in der Tabelle 300 in den Erläuterungen
(Spalte 13) mit D1 gekennzeichnet. zu f) Zweckgebundene
Einnahmen (D 2) Mehrausgaben
aufgrund zweckgebundener Einnahmen ergaben sich im Rahmen der
Haushaltswirtschaft in den Kapiteln 3711, 3712, 3721, 3732, 3733, 3735, 3736,
3782, 3930, 3932, 4010, 4011, 4020, 4040, 4060, 4110, 4212, 4720, 5940, 5950. zu g) Besondere
Ermächtigung im Haushaltsplan (M 1) Für
den Neukauf von Medien im Rahmen des Projekts “Bestseller Gegen
Entgelt“ (37
23/523 02) 23.732,49 EUR Zuführung
an die Rücklage nach §7 Schulgesetz - Sachausgaben - (37
30/919 21) 239.475,89 EUR Motivationsbonus
für durch Eigenleistung der Schulen erzielte Einsparungen
bei der Hausreinigung (37
31/517 31) 2.415,41 EUR Motivationsbonus
für durch Eigenleistung der Schulen erzielte Einsparungen
bei der Hausreinigung (37
33/517 31) 9.958,33 EUR Motivationsbonus
für durch Eigenleistung der Schulen erzielte Einsparungen
bei der Hausreinigung (37
34/517 31) 2.551,24 EUR Motivationsbonus
für durch Eigenleistung der Schulen erzielte Einsparungen
bei der Hausreinigung (37
35/517 31) 2.820,40 EUR Motivationsbonus
für durch Eigenleistung der Schulen erzielte Einsparungen
bei der Hausreinigung (37
36/517 31) 1.469,12 EUR Motivationsbonus
für durch Eigenleistung der Schulen erzielte Einsparungen
bei der Hausreinigung (37
82/517 31) 14.237,28 EUR zu h) Erhöhung der
Zuweisung (M 2) Für
die vorgezogene Bundestagswahl am 18.9.2005 (35
13/511 01) 5.359,06 EUR Für
die vorgezogene Bundestagswahl am 18.9.2005 (35
13/511 23) 14.174,18 EUR Für
die vorgezogene Bundestagswahl am 18.9.2005 (35
13/540 57) 39.241,37 EUR Für
die berlinweit für alle bezirklichen Ordnungsämter durch die KOBIT zu
beschaffende Software für das IT-Verfahren für nichtverkehrsrechtliche
Ordnungswidrigkeiten sowie für die Deckung des Sach- und Gemeinkostenanteils
des allgemeinen Ordnungsdienstes (35
20/511 43) 32.932,63 EUR Für
die Deckung des Sach- und Gemeinkostenanteils des allgemeinen Ordnungsdienstes (35
20/514 08) 11.576,81 EUR Für
gestiegener Beiträge an die Unfallkasse Berlin für Schüler an öffentlichen
allgemeinbildenden Schulen (37
30/636 21) 170.000,00 EUR Mehrausgaben
mussten zugelassen werden, da für eine genauere Ansatzbildung bei der
Planaufstellung für 2004/2005 noch keine Erfahrungswerte bei der Grundsicherung
vorhanden waren (39
11/681 05) 7.819.151,84 EUR Mehrausgaben
aufgrund gestiegener Fallzahlen bei der Eingliederungshilfe für Behinderte (39
12/671 26) 999.984,61 EUR Mehrausgaben
mussten zugelassen werden, da für eine genauer Ansatzbildung bei der
Planaufstellung für 2004/2005 noch keine Erfahrungswerte bei der Grundsicherung
vorhanden waren (39
12/681 15) 2.473.557,88 EUR Mehrausgaben
wurden für die Finanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatung zugelassen. (39
30/684 20) 53.000,00 EUR Die
Mehrausgaben mussten zugelassen werden, da es sich bei den Kosten der
Unterkunft nach SGB II um neue Ausgaben im Zuge der Umsetzung Hartz IV –
Reformen handelt, die bei der Haushaltsplanaufstellung 2004/2005 nicht absehbar
waren (39
60/681 44) 14.787.865,44 EUR Umwandlung
von Mitteln der pauschalen Investitionszuweisung 2005 zur Veranschlagung bei
der baulichen Unterhaltung (42
11/519 00) 800.000,00 EUR Bereitstellung
zusätzlicher Straßenunterhaltungsmittel zur Beseitigung dringlicher
Straßenschäden entsprechend dem Beschluss des Hauptausschusses vom 13.4.05. (42
12/521 01) 850.000,00 EUR Rückzahlung
zu Unrecht vereinnahmter Beträge aufgrund der Entscheidung des OVG Berlin vom
13.6.02 zur Berliner Zweckentfremdungsverbotsverordnung (ZwVbVO) in Verbindung
mit der Nichtzulassung der Beschwerde vom 13.3.03 und der daraus resultierenden
gesetzlichen Änderungen. (44
10/671 21) 119.978,14 EUR zu i) Ausgleich
veranschlagter Minderausgaben (M 5) Die
im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderausgaben für
Personalausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft bei diversen
Buchungsstellen erbracht. 59
50/462 01 727.000,00 EUR Die
im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderausgaben für
Personalausgaben (Solidarpakt) wurden in der Haushaltswirtschaft erbracht. 59
50/462 03 3.401.000,00 EUR Die
im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderausgaben wurden in der
Haushaltswirtschaft bei diversen Buchungsstellen erbracht. 59
50/972 03 1.691.000,00 EUR Übersicht
über die Verwendung der Personalmittel Grundsätzliches
Die
im Bezirksplan in den Erläuterungen zu den Titeln 422 01, 425 01 und 426 01 für
planmäßige Dienstkräfte (Beamte, Angestellte und Arbeiter) enthaltenen
Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen. Als
Stellenrahmen gelten jeweils die in den Stellenplänen des Vorjahres für den
Bereich der Bezirksverwaltung ausgewiesenen Gesamtzahlen der Stellen nach Art
der Dienstkräfte und Gruppen unter Einschluß der zulässigen Fortschreibungen
und die Stellenvermerke zum Stellenrahmen. Innerhalb des Stellenrahmens, der
nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der
beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den
einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden. Die Ausgaben der Titel - 432 00 - Versorgungsbezüge der
Beamten/Beamtinnen und Richter/innen - 435 00 - Versorgungsbezüge der
Angestellten - 436 00 - Versorgungsbezüge der
Arbeiter/innen - 443 01 - Unterstützungen für
Dienstkräfte - 443 04 - Beiträge an die
Landesunfallkasse für Arbeitnehmer - 443 79 - Sonstige
Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte - 453 00 - Trennungsgelder,
Umzugskostenvergütungen werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 33 04
bewirtschaftet Die Ausgaben der Titel - 411 02 - Aufwendungen für Bezirksverordnete - 412 01 - Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige - 412 10 - Aufwendungen für Beiräte - 425 15 - Sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern/-empfänge-rinnen (Angestellte) - 425 95 - Vergütungen der
Angestellte aus ESF-Mitteln - 426 15 - Sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern/-empfänge-rinnen (Arbeiter/innen) - 426 95 - Löhne der Arbeiter/innen aus ESF-Mitteln - 427 01 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen - 427 31 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen
(Fremdfinanzierung) - 427 90 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/-innen
aus Zuwendungen - 427 91 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus
zweckgebundenen Entgelten - 427 94 - Aufwendungen für freie
Mitarbeiter/-innen aus zweckgebundenen Einnahmen aus Stiftungen - 427 95 - Aufwendungen für freie
Mitarbeiter/-innen aus ESF-Mitteln - 429 01 - Vergütungen der
Zivildienstleistenden - 459 03 - Prämien für besondere
Leistungen werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den LuV/SE
eigenständig bewirtschaftet. Die Ausgaben der Titel - 441 00 - Beihilfen für
Dienstkräfte sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der
Dienstkräfte. Eine Einflußnahme besteht hierbei nicht. Da diese Mittel zur
”Teilglobalsumme Personal” gehören, werden sie hier jedoch in der
Gesamtbetrachtung mit aufgeführt.
Allgemeines Die Ansätze des Haushaltsjahres 2005 sind im Rahmen der
Aufstellung des Doppelhaushalts 2004/2005 grundsätzlich in gleicher Höhe wie im
Haushaltsjahr 2004 gebildet worden. Die Bewirtschaftung der gemeinsam bewirtschafteten
Personalausgaben 2005 erfolgte jedoch auf der Basis des
Budgetierungsergebnisses aufgrund der KLR-Daten des Haushaltsjahres 2003. Über den sich daraus ergebenen Handlungsbedarf ist die BVV
mit Vorlage zur Kenntnisnahme (Drs. Nr. 1411/II) unterrichtet worden. Die
entsprechenden Haushaltsvolumina wurden jedoch nicht durch neue Ansätze,
sondern durch nicht in der Bezirksrechnung darstellbare sollverändernde
Maßnahmen im Rahmen der Haushaltswirtschaft gebildet. Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel
422 01, 425 01, 426 01, 425 11, 426 11) Wie vorstehend erläutert bestand die
Bewirtschaftungsgrundlage 2005 aus der Umsetzung von erforderlichen
sollverändernden Maßnahmen aufgrund des Budgetierungsergebnisses 2003. Um die
benötigten Haushaltsmittel möglichst genau zu schätzen, wurden für alle
Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen bezirksindividuelle Durchschnittssätze
gebildet. Daraus resultiert folgende Bewirtschaftungsgrundlage:
Aus der vorstehenden Tabelle ist in Spalte (5) der
Betrag erkennbar, der unter Berücksichtigung der Planungen der einzelnen
Organisationseinheiten für die einzelnen Stellen zur Verfügung stand. Unter
Anrechnung der Istbeträge der Rechnung in Spalte (2) ergibt sich der Mehr- bzw.
Minderbetrag in Spalte (6). In vielen Bereichen konnten trotz der Anpassung an
das Budgetierungsergebnis zum Teil beträchtliche Einsparungen erzielt werden.
Ursache hierfür sind freigewordene finanzierte Stellen, die nicht wiederbesetzt
worden sind. Die Nichtwiederbesetzung erfolgte dabei zum Teil freiwillig, um
Personalmittel in Sachmittel umzuwandeln (z. B. für das „Haus am Waldsee“ im
Kunst- und Kulturamt, Kapitel 37 21) oder um künftig ein gutes
Budgetierungsergebnis zu erzielen, zum Teil aber auch gezwungenermaßen, da
insbesondere Fachpersonal aufgrund der berlinweit geltenden
Einstellungsbeschränkungen nur schwer gewonnen werden konnte. In den
Tageseinrichtungen für Kinder (Kapitel 40 21) sind rd. 484.000 € im Hinblick
auf die Veränderungen in der Kita-Landschaft eingespart worden. In allen Bereichen, in denen Personalausgaben für
tariflich beschäftigte Dienstkräfte nachgewiesen werden (Gruppen 425 und 426),
hat sich die Steigerung des VBL-Sanierungsgeld sowie der 13. Monatsbeitrag zur
Sozialversicherung ausgabenerhöhend ausgewirkt. Da beide Sachverhalte im
Jahresabschluss von der Senatsverwaltung für Finanzen basiskorrigiert wurden,
soll nachfolgend nur auf die Mehrausgaben eingegangen werden, die darüber
hinaus entstanden sind. Über den vorstehenden Sachverhalt hinaus sind im
Bauordnungsamt (Einzelplan 46), im Amt für Wirtschaft, Veterinär- und
Lebensmittelaufsicht (Kapitel 41 20 und Einzelplan 43) sowie im Wohnungsamt
(Kapitel 44 10) Mehrausgaben entstanden, weil die aufgrund des
Budgetierungsergebnisses notwendigen Personaleinsparungen nicht sofort zum
Beginn des Jahres 2005 realisiert werden konnten. Weitere Mehrausgaben im
Umweltamt (Kapitel 47 10) beruhen darauf, dass eine ehemalige beamtete
Dienstkraft bei der BfA nachversichert werden musste und diese Kosten
zwangsläufig nicht in die Planungen einbezogen werden konnten. Weiterhin entstehen Mehrausgaben bei abweichend
besetzten Stellen, wenn Planstellen für Beamte mit Angestellten besetzt werden.
Dies hat Einsparungen bei Titel 422 01 und Mehrausgaben bei Titel 425 01 zur
Folge, was exemplarisch im Ordnungsamt (Kapitel 35 20), im Bereich der
familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 40 40) oder im
Gesundheitsamt (Kapitel 41 10) zu erkennen ist. Planmäßige Dienstkräfte –
Fremdfinanzierung (Titel 422 31 und 425 30) Diese beiden Titel sind im Kapitel 39 60 (Leistungen
nach SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende) gebildet worden, um den Teil
der Personalkosten abzubilden, die aus der Tätigkeit der bei der Bundesagentur
für Arbeit eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks für nichtkommunale Aufgaben
herrühren. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen (zuzüglich eines
Verwaltungskostenanteils) bei Titel 236 08 gegenüber. Planmäßige Dienstkräfte (Titel 422 35) Für die nach der sogenannten „55er-Regelung“ beurlaubten
Beamtinnen und Beamten sind die Ansätze 2005 schon bei der Aufstellung des
Doppelhaushalts in Anpassung auf das zu erwartende Rechnungsergebnis gebildet
worden, so dass eine Anpassung an das Budgetierungsergebnis nicht notwendig
war. Die Minderausgabe im Kapitel 40 40 entstand durch eine vorzeitige
Versetzung in den Ruhestand. Ausbildungsmittel (Titel 422 07, 422 11, 422 21, 425 21, 425
22, 426 21) Bei der im Frühjahr 2003 erfolgten Zuweisung der
Senatsverwaltung für Finanzen wurden die Ausbildungsmittel entsprechend der
damaligen Situation auf einen Betrag von 3.122.200 € angepasst. Die
Ansatzbildung wurde anhand von Durchschnittssätzen vorgenommen, wobei die Zahl
der Positionen im Stellenplan den Gegebenheiten des Frühjahr 2003 entsprach. Da
der Senat mit der Aufstellung des Haushaltsplans im Herbst 2003 einen
Einstellungsstop für rein verwaltungsbezogene Ausbildungsberufe beschlossen
hat, wurde dem Bezirk für 2005 eine Sperre in Höhe von 1.000.200 € auferlegt,
so dass für die Bewirtschaftung nur 2.122.000 € zur Verfügung standen. Trotzdem
wurden Einsparungen in Höhe von rd. 332.000 € erzielt, die im Wege der
Basiskorrektur zurück in den Landeshaushalt geflossen sind. Nachfolgend wird
erläutert, warum die Ausbildungsmittel nicht verwendet werden konnten. Die Ausbildung im Beamtenbereich unterliegt dem vorstehend
erwähnten Einstellungsstop. Deshalb wurden die Mittel für Anwärterinnen und
Anwärter (Titel 422 21) nicht benötigt. Da nur noch wenige ehemalige
Anwärterinnen und Anwärter ihre Probezeit ableisten müssen, wurden entsprechend
wenige Mittel bei den dafür vorgesehenen Titeln 422 07 und 422 11 benötigt. Die Einsparungen bei den reinen Ausbildungspositionen (Titel
425 21 und 426 21) resultiert wie in jedem Jahr aus einem Ausbildungsende vor
dem 1. September – teilweise über ein halbes Jahr wegen besonders guter
Leistungen. Der vorstehend erwähnte Einstellungsstop für rein
verwaltungsbezogene Ausbildungsberufe (Kapitel 33 04 und 37 23) hat sich
natürlich auch ausgabenmindernd ausgewirkt. Aus Kapazitätsgründen können nicht
alle Ausbildungspositionen im Baubereich (Kapitel 46 20 und 47 20) besetzt
werden. Im Jugendausbildungszentrum (Kapitel 40 82) sind die zu hohen
Durchschnittssätze Ursache für die nicht ausgeschöpften Ansätze. Die Ansätze bei den Mitteln für Praktikanten und
Praktikantinnen (Titel 425 22) wurden nach Vorgaben seitens der zuständigen
Senatsfachverwaltungen gebildet. Tatsächlich wurden die Mittel aufgrund
veränderter Vorschriften für die Ableistung eines Berufspraktikums zur
staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in größtenteils nicht ausgeschöpft. Sonstige gemeinsam bewirtschaftete Personalausgaben
(Titel 441 00, 461 01, 462 03) Die Ansätze für die Beihilfen (Titel
441 00) sind entsprechend den Haushaltstechnischen Richtlinien auf der
Grundlage der Istbeträge des vorletzten Jahres zu bilden. Tatsächlich sind die
Ausgaben um rd. 5,4 % gestiegen. Diese Ausgaben sind antragsabhängig, so daß
der Bezirk darauf keinen Einfluß nehmen kann. Die im Kapitel für allgemeine
Finanzangelegenheiten 59 50 veranschlagten pauschalen Minderausgaben wurden
durch die Anpassung an das Budgetierungsergebnis erbracht, wobei die pauschale
Minderausgabe aufgrund des Solidarpakts (Titel 462 03) automatisch bei der
Bildung bezirksindividueller Durchschnittssätze erwirtschaftet werden konnte. K o p p Bezirksbürgermeister Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt gem. §12 Abs. 2 Nr. 3 des
Bezirksverwaltungs-gesetzes die mit Einnahmen von 361.769.752,27
EUR Ausgaben von 354.417.310,72
EUR und einem Überschuss von 7.352.441,55 EUR abschließende Bezirksrechnung
Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2005 Die
Vorlage wurde in sechs Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses beraten und in
der 9. Sitzung am 24.09.2007 bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und keiner
Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen. Breidenbach Ausschussvorsitzender
Bezirksrechnung 2005 Sondermittel der BVV 2005
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