Drucksache - 0145/III
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich einen Plan zur Einrichtung dezentraler
Sammelstellen für die Unterschriften zum Volksbegehren bezüglich des Erhalts
des Flughafens Tempelhof zu erstellen, damit keine Zeit verloren geht, wenn das
Berliner Abgeordnetenhaus und der Senat die Unterschriftensammlung für das
Volksbegehren freigeben. Begründung: Der große
Erfolg der Volksinitiative der Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof
e.V. (ICAT) zur Rettung des Flughafens Tempelhof macht absehbar, dass diese
Stufe des Volksbegehrens eintreten wird. Die
Berliner haben sich am 17.9.2006 mit überwältigender Mehrheit (84 Prozent der
abgegebenen Stimmen) für eine merkliche Erleichterung von Volksbegehren und
Volksabstimmungen ausgesprochen. Dazu gehört auch eine Erleichterung des
Verwaltungsverfahrens. Eine Unterschriftensammlung ausschließlich in den Rathäusern
stellt für die direkte Demokratie ein massives Hindernis dar und würde den
Verfassungs- und Volkswillen konterkarieren. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 13.02.2007 Für die
Fraktion der FDP Kay Heinz
EHRHARDT Dr.
Veronika KOTTUSCH-GEISELER --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Antrag wurde am 07.03.2007 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften
und Gebäudeverwaltung beraten. Der Ausschuss stellt fest, dass er nicht
zuständig ist. Ehlgötz Ausschussvorsitzende ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Antrag wurde am 19.04.2007 in der 5. Sitzung des
Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste beraten und wie folgt
geändert: „Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Einrichtungen im Bezirk sich als
Sammelstelle für die Unterschriften zum Volksbegehren zum Erhalt des Flughafens
Tempelhof eignen, in welchem Umfang dafür Personal benötigt wird und zur Verfügung gestellt werden
kann. Das Ziel
des Prüfantrages ist es, dass durch die vorgezogene Prüfung keine Zeit verloren
geht, wenn durch das Handeln von Abgeordnetenhaus und Senat die
Unterschriftensammlung für das Volksbegehren notwendig wird.“ Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten
Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung
angenommen. Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des
Antrags in der geänderten Fassung empfohlen. Schrader Ausschussvorsitzender |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |