Drucksache - 0114/III  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter/innen zu Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Annahme
17.01.2007 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss vom 17.01.2007

1

1. Gegenstand der Vorlage:           Berufung von beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter/innen zu Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf

 

2. Berichterstatterin:                        Bezirksstadträtin Otto

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf zu beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses als

 

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen haben, liegen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 

 

 

 

Begründung:

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören als beratende Mitglieder an:

 

1.    das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes,

2.    der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes,

3.    eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,

4.    eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person,

5.    eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten,

6.    je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände und

7.    bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandte Bereichen.

 

Die genannten beratenden Mitglieder sind von den vorschlagsberechtigten Stellen benannt worden und von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin hat keinen Vorschlag unterbreitet.

 

Die Berufung der weiteren beratenden Mitgliedern soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Die Arbeitsfähigkeit des Jugendhilfeausschusses ist hierdurch nicht berührt.

 

 

Norbert Kopp                        Anke Otto

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadträtin

 
 

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