Drucksache - 0031/III  

 
 
Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2005
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.11.2006 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Beratung
06.12.2006 
1. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Annahme
13.12.2006 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)  (27)

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 08.11.2006
BVV-Vorlage-2005-Tabelle
Beschluss vom 13.12.2006

1

 

1. Gegenstand der Vorlage :         Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben       und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2005

 

 

2. Berichterstatter :                       Bezirksstadtrat Laschinsky

 

 

3. Beschlußentwurf :                     Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß

                                                      § 37 Abs.7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs. 4 LHO und

                                                      § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zuge-           lassenen, in den vorgelegten Nachweisungen enthaltenen       Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

 

                                                              überplanmäßige Ausgaben                                   keine

 

                                                              außerplanmäßige Ausgaben               916.208,88 EUR

 

                                                              überplanmäßige Verpflichtungs-

                                                              ermächtigungen                                                     keine

 

                                                              außerplanmäßige Verpflichtungs-

                                                              ermächtigungen                               7.967.000,00 EUR

 

 

A. Begründung:

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2005 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen auch kein Ausgleich im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) geschaffen werden konnte oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mußten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.

 

Höhere oder neue Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsplan waren in jedem Falle nur als Haushaltsüberschreitungen möglich. Haushaltsüberschreitungen sind nach § 37 und § 38 der Landeshaushaltsordnung von Berlin nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig. Sie bedürfen der nachträglichen Genehmigung der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO, § 38 Abs.1 LHO).

 

Die Übersicht über die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Über die im ersten Halbjahr 2005 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen hat die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer 41.Sitzung am 14.12.2005 Kenntnis genommen (vgl.Drucksache-Nr.1757/II).

 

Die jetzt vorgelegte Nachweisung enthält allerdings nicht mehr die zugelassenen, sondern die tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen.

 

In vielen Fällen war der tatsächliche Bedarf an Ausgaben geringer als zunächst angenommen, in einer Reihe von Fällen wurden die zugelassenen Haushaltsüberschreitungen überhaupt nicht in Anspruch genommen.

 

Die Nichtanspruchnahme von überplanmäßigen Ausgaben ergab sich dadurch, daß der Mehrbedarf nachträglich im Wege der Deckungsfähigkeit aus Einsparungen an anderer Stelle gedeckt werden konnte.

 

B.Rechtsgrundlagen:

 

§ 37 Abs. 7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs. 4 und § 38 Abs. 1 LHO,

§ 36 Abs. 2 Buchstabe b) BezVG

 

C.Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

  Die außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2005.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

     keine.

 

Weber                                                                          Laschinsky

Bezirksbürgermeister                                                  Bezirksstadtrat

 

 

Die Vorlage wurde am 06.12.2006 in der 1. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

 

Müller

Ausschussvorsitzender


Anlage

 
 

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