Drucksache - 0027/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob für die Onkel-Tom-Siedlung eine
Erhaltungssatzung gem. § 172 Bau GB möglich ist. Dafür sind gemeinsame
Gespräche mit anderen Bezirken zu führen, in dem diese Erhaltungssatzung
angewendet wird. Die Ergebnisse sind im Ausschuss zur Diskussion zu stellen. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 6. November 2006 Für die
SPD-Fraktion Karnetzki Ronnisch Der
Antrag wurde am 13.03.2007 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
und Naturschutz beraten und wie folgt geändert: Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a)
Auch
unter Berücksichtigung eines etwaigen Modernisierungsmietzuschlags werden die
Mietspiegelwerte nach Modernisierung eingehalten (und zwar ohne
Berücksichtigung von Sondermerkmalen). b)
Für
Wohnungen von Empfängern nach SGB II und SGB XII darf die Miete nach
Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten
Leistungsempfänger nicht übersteigen. c)
Jedem
Mieter bleibt seine Wohnung erhalten. Auf Wunsch des Mieters kann während des
Umbaus in eine Ersatzwohnung gezogen werden. d)
Die
tatsächliche Umsetzung baulicher Maßnahmen wird in jedem Fall im Sinne der
betroffenen Mieter geregelt, und zwar unabhängig von bereits erfolgten
Vereinbarungen.
Begründung: Die
BVV Steglitz-Zehlendorf hält die von der GEHAG geplante Scheinmodernisierung,
die lediglich zum Zweck der Mietensteigerung erfolgt, aber für die Mieter
keinerlei praktischen Nutzen hat, insb. im Hinblick auf die Fernwärmeumstellung
und den Einbau teurer Bäder teilweise unter Herausreißen bereits von Mietern in
Eigenleistung modernisierten Bädern, für falsch und unnötig. Es muß in der
betroffenen Siedlung weiter preiswerter Wohnraum zur Verfügung stellen. Die
bisherigen Mieter sollen in ihren Wohnungen verbleiben können. Der
Mietsteigerungspolitik der GEHAG mit der langfristigen Folge der Vertreibung
der angestammten Wohnbevölkerung ist entgegenzutreten. Eine
Umstellung der Beheizungsart ist für die Mieter, die gern ihre selbst
einstellbaren, flexiblen und bezüglich der Kosten steuerbaren
Gasetagenheizungen behalten möchten, nicht notwendig. Umbaumaßnahmen,
die von den Mietern bereits in Eigeninitiative und auf eigene Kosten
vorgenommen wurden, sind angemessen zu berücksichtigen. Kosten
für eine Modernisierung sollen nur insoweit auf die Mieter umzulegen sein, als
diese in konkreter Höhe durch die Mieter der Fortführung des gegenwärtigen
Gebrauchs aus Betriebs- oder Heizkosten eingespart werden. Das
durch die Maßnahme begründete Genehmigungserfordernis soll im Sinne
pflichtgemäßen Ermessens ausgeübt werden. Die
Fraktionen von CDU und GRÜNE schließen sich dem Antrag in der geänderten
Fassung an. Bei einer
Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und 1
Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten
Fassung empfohlen. Hampel Ausschussvorsitzender |
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