Auszug - aktuelle Situation EJF und Mutter Kind Arbeit in Steglitz-Zehlendorf  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 26.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll

Frau Kaiser vom Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk gAG (EJF) berichtet über die die Arbeit des EJF und über die Situation. Bisher war die Zusammenarbeit mit der Wilhelm-Friedrich-Stift e.V. (W-F-S) durch einen Kooperationsvertrag geregelt. Der Vertrag war bisher auf 2 Jahre befristet und wurde stets verlängert. Zum 31.01.2024 wurde seitens der W-F-S die Zusammenarbeit beendet. Unstimmigkeiten gebe es zwischen dem EJF und W-F-S zu möglichen kunsttherapeutischen Angeboten.

Ein Grundr die Beendigung wurde aber nicht genannt. Der Vertrag mit W-F-S ermöglichte der EJF eine Mutter-Kind Angebot im Bezirk zu etablieren. Die Wohnungen werden vermietet an Frauen, die von Gewalt betroffen sind, mit enger Betreuung seitens EJF. Das Angebot umfasst acht Wohnungen für Frauen und Kinder i.R.d Individualwohnens mit Betreuung vor Ort.

Bisher sind dem Träger lediglich zwei Vorstandsmitglieder bekannt. Die Situation ist leider festgefahren. Es wurden verschiedene Versuche auch mit Unterstützung von Frau BzStR´in Böhm unternommen, um mit dem Vorstand ins Gespräch zu kommen, leider ohne Erfolg. Sie nscht sind als eine Möglichkeit seitens des Bezirksamtes eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.  

Derzeit sind sechs Frauen in den Wohnungen untergebracht und drei sind schwanger. Mietverträge mit den Frauen und W-F-S rden trotz Wegganges des EJF ltig sein, die Betreuung würde leider wegfallen.

Es kommen im Anschluss des Vortrags Fragen aus der Runde:

Herr Krone (Grüne) fragt, was die W-F-S Frau BzStR´in Böhm als Begründung mitgeteilt habe und wie überraschend das für sie war.

Frau BzStR´in Böhm antwortet, dass sie aufgrund der Vorgeschichte nicht überrascht gewesen war. Sie bedauert sehr, dass der Kooperationsvertrag beendet wurde. Sie schildert den Sachverhalt kurz: Die beiden Vorstandsmitglieder erhielten ein Schreiben, woraus sich ergibt, dass das Bezirksamt diese Entscheidung ablehnt und der Verein aufgefordert wird, die Kündigung zurückzunehmen. Es kam anschließend vom Rechtsvertreter der W-F-S eine schriftliche Antwort auf das Schreiben, dass das Bezirksamt sich nicht einzumischen habe. Die rechtliche Konstruktion erschwere die Situation. Der zugrundeliegende Pachtvertrag mit W-F-S ist auf eine sehr lange Zeit ausgelegt (1998 bis 2048) und ein Ausstieg ist sehr schwierig. Dem Bezirksamt wurde seitens W-F-S mitgeteilt, dass der Kooperationsvertrag seitens EJF nicht eingehalten wurde.

Frau BzStR´in hm appelliert an alle JHA Mitglieder sich an den W-F-S zu wenden, dass der JHA Interesse daran hat, dieses Angebot des EJF im Bezirk aufrechtzuerhalten, weil entsprechende Plätze sonst nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Sie ist über jede Unterstützung dankbar. Sie hatte prominente Unterstützung seitens der Diakonie mit Herrn Superintendanten Dr. Krug. Historisch ist die W-F-S eng verbunden sowohl mit der Diakonie als auch mit der evangelischen Kirche.  Gespräche haben jedoch bisher nichts gebracht, sodass der Druck jetzt erhöht werden sse.

Herr Niessen (SPD) fragt, ob der Verein aus Personen oder aus institutionellen Mitgliedern besteht. Zweite Frage ist, ob der Jugendhilfeausschuss einen Brief an die W-F-S schickt, dass die Mitglieder sehr unglücklich darüber sind, dass solch Angebot im Bezirk beendet wird.

Frau Martens (Ausschussvorsitzende) unterstützt den Vorschlag, sie wird ein Schreiben vorbereiten.

Herr Wolf (AfD) fragt bei der Kunsttherapie, ob denn ein Entgegenkommen seitens des EJF möglich gewesen sei.

Frau Kaiser (EJF) antwortet, dass der Träger verschiedene Vorschläge der W-F-S gemacht habe, um künstlerische kreative Elemente aufzunehmen. Der Träger kann jedoch betreute Frauen in keine Psychotherapie schicken oder dahin drängen. Freiwilligkeit der Entscheidung sei wichtig. Keine der Vorschläge wurden angenommen. Die W-F-S ist eine e.V. und Mitglieder sind kaum bekannt. Die beiden genannten Vorstandsmitglieder sind alleinvertretungsberechtigt. Weitere Mitglieder seien nicht bekannt. Eine Möglichkeit sieht Frau Kaiser eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wo das Bezirksamt auch Mitglied ist, um die Struktur zu durchleuchten.

Frau Markl-Vieto (Seniorenvertretung) kennt den Verein aus ihrer Zeit als Stadträtin. Nach ihrer Erfahrung macht es das Vereinskonstrukt schwer dagegen anzugehen. Damals habe der Verein das Ziel verfolgt Altenwohnen zu etablieren, weil es bessere Erlöse bringt. Man sollte bei der Diakonie nachfragen, da das Vorhaben Altenwohnen zusammen geplant sei.  Es gebe dort Unterstützer für dieses Vorhaben. Das Bezirksamt hatte damals einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt, was ignoriert wurde.

Frau Gajewski fragt, ob der W-F-S der Hauptmieter ist. Was pädagogische Hilfen betrifft fragt sie, wie diese finanziert werden.

Frau Kaiser (EJF) erklärt, dass EJF die Räume von W-F-S mietet. Die pädagogische Hilfe uft über den Wohnbetreuungskostensatz. Das Entgeltsatz über § 19 SGB VIII wurde mit Senatsverwaltung verhandelt und junge Frauen haben Anspruch, Hilfen zum Lebensunterhalt und Miete zu erhalten. Die Finanzierung der Fachkräfte erfolgt über die Jugendämter.  

Frau Hinze (BD) fragt nach der Satzung der e.V., wer alles Mitglied dort ist. Es müsste einen Beschluss geben, sie schlägt vor EJF zu unterstützen und nachzuschauen.

Herr Höringklee (BD) fragt nach dem Konstrukt und ob die Wohnungen über einen Gewerbemietvertrag laufen. 

Frau Kaiser (EJF): Es ist geregelt über die Nutzungs- und Kooperationsvereinbarung der EJF mit W-F-S. Bewohnerinnen haben Untermietverträge mit EJF. Der Träger vermietet im Auftrag des Wilhelm-Friedrich-Stift e.V. die Wohnungen weiter.

Herr Höringklee (BD) bemerkt, dass der Mietvertrag somit mit W-F-S vereinbart wurde und fragt, was der Plan des Bezirksamtes sei (nach Wegfall des EJF ohne Betreuung).

Frau BzStR´in Böhm antwortet, neben den genannten zwei Vorstandsmitgliedern es weitere gebe und das Bezirksamt als beratendes Mitglied im Vorstand sei, jedoch nicht als Mitglied des Vereins. Die Konstruktion sei dadurch sehr schwierig handzuhaben. Alle Versuche eine Mitgliederversammlung zu organisieren scheiterten, weil es vom Vorstand verweigert wird. Das Argument, dass mit Kündigung des EJF der Erfüllung des Erbbauvertrages nicht nachgekommen wird, wäre eine Möglichkeit Druck auf W-F-S- auszuüben. Das Ziel ist es, das Angebot mit EJF im Bezirk zu erhalten. Frau BzStR´in Böhm ist hierfür mit der Einrichtungsaufsicht des Senats und mit der Diakonie aktuell im Gespräch. Das EJF soll trotzdem nach einem adäquaten anderen Angebot als Alternative suchen. Das Bezirksamt bereitet sich auf eine Auseinandersetzung Anfang des Jahres vor.

Frau Hunger (BD) gibt Infos aus dem Vereinsregister dem JHA.

Herr Wolf (AfD) fragt, ob es alternative Plätze in der Form für Frauen woanders in Berlin gibt, da EJF ein großer Träger ist.

Frau Kaiser (EJF) verneint das.

Frau Martens (Ausschussvorsitzende) bedankt sich bei Frau Kaiser für die Schilderung der aktuellen Situation im Ausschuss. Sie wird ein Schreiben vorbereiten.

 
 

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