Auszug - Stadtentwicklungsamt (Einzelplan 42)
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4200 Die SPD-Fraktion interessiert, ob es Stellenaufwuchs gegeben habe? BzStR Steinhoff antwortet, dass kein möglicher Stellenaufwuchs stattgefunden habe. BzBm’in Schellenberg ergänzt, dass zusätzliche VZÄ’s aus der Koalitionsvereinbarung in den Bereich Stadtentwicklung gegangen seien: 4200 – Stadtentwicklung- und Quartiersmanagement - 1 Stelle 4201 – Bau- und Wohnungsaufsicht - 2 Stellen 4202 – Vermessung - 1 Stelle Die CDU-Fraktion fragt nach der Differenz 2022/23 zu 2024/25 unter Berücksichtigung der Stellen aus der AG Ressourcensteuerung?
Auf die Frage der FDP-Fraktion nach der Einstellung der Gelder für den nicht mehr tätigen Stadtrat Karnetzki, antwortet BzBm’in Schellenberg, da es sich nicht um reguläre Vergütungen handelt, die im Stellenplan enthalten seien, werden diese Stellen nicht mit in die Planung aufgenommen. Diese werden basiskorrigiert.
Die SPD-Fraktion fragt zum Titel 4200/54010 wie hoch der für den Milieuschutz eingeplante Anteil sei. Die Antwort werde nachgereicht (siehe Anlage).
BzStR Steinhoff beantwortet die Frage der FDP-Fraktion nach den Stellenbesetzungen wie folgt, die Stellen in der Sachbearbeitung können gut besetzt werden, auch bei hoher Fluktuation. Die Mitarbeitenden wechseln in der heutigen Zeit häufiger. Es gebe genügend Bewerbungen und es finden regelmäßig Auswahlverfahren statt. Bei den Führungskräften sei die Qualität der Bewerbungen ein Problem.
4201 11201 – Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder Auf die Frage der SPD-Fraktion nach den Geldstrafen, antwortet BzStR Steinhoff, dass Verstöße selbstverständlich geahndet werden. Die meisten Anzeigen seien Nachbarschaftsanliegen. Denen wird nachgegangen. Um diese Einnahmen zu erhöhen, werde mehr Personal im Außendienst benötigt.
11979 – Verschiedene Einnahmen Das Amt erläutert, dass dieser Titel noch ein Überbleibsel aus vergangenen Jahren darstelle. Es gibt Bereiche, wo Verwaltungseinnahmen in geringem Umfang anfallen, dort gebe es diesen Merkansatz für verschiedene Einnahmen.
Die Grüne-Fraktion habe eine generelle Frage zu den Titeln 28290 – Sonstige zweckgebundene Einnahmen. Das Amt berichtet, dass es sich meistens um Drittmittel handelt. Mittel, die der Bezirk von einer anderen Stelle bekommt und diese Stelle bestimmt den Zweck der Verwendung. Die Verwendung unterliegt somit nicht der Haushaltsbeschlussfassung. Für Titel mit der 90-iger Kennzahl gebe es in gleicher Höhe einen Ausgabetitel, der aber durch den Drittmittelgeber bestimmt wird.
4202 11159 – Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung Auf die Frage, ob der Ansatz nicht zu gering sei, antwortet BzStR Steinhoff, ja genau wie bei den anstehenden Baugenehmigungen, wo eine Erhöhung der Einnahmen erwartet werde, hätte man hier mehr einstellen können. Auf Nachfrage der SPD-Fraktion, wie hoch die Vorstellungen seien, geht er weiter darauf ein, dass 20-30% realistisch seien, sofern der Markt nicht einbricht. BzBm’in Schellenberg, gibt zu bedenken, dass bei den Einnahmen die Nachschau der Senatsfinanzverwaltung noch erfolgen muss. Es gilt weiter zu beachten, dass nicht zu große Einnahmeerwartungen anzusetzen seien, ohne einen Hinweis zu haben, dass diese Größenordnung erreicht werden könne. |
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