Auszug - Amt für Soziales (Einzelplan 39)  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima
TOP: Ö 1.3
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 04.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

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68404 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen im Rahmen der Berliner Kältehilfe

Die SPD-Fraktion fragt, wo dieser Titel zu finden sei? BzStR Richter informiert, dass der Bereich der Kältehilfe über die gesamtstädtische Steuerung der Unterkünfte organisiert und koordiniert werde. Das betrifft die Plätze, die vom 31.10. - 31.03. eines Jahres jeweils zur Verfügung gestellt werden. Für die Finanzierung dieser Plätze gebe es bisher mit 17,50 € eine Pauschalfinanzierung für die Bezirke, das sei weder kostendeckend noch ausreichend. Aufgrund der Koordination der Bezirke und den Gesprächen mit der Sozialverwaltung sei das in eine auftragsweise Bewirtschaftung gegangen. Das heißt, diese Gelder werden nur koordinierend von den Bezirken abgefragt. Die Finanzierung und die Koordination mit den Trägern, die diese Kältehilfeplätze anbieten, durchführen und in der Lage seien, Sozialberatung anzubieten, werde über die Sozialverwaltung finanziert. Der Kostensatz beträgt jetzt 28,00 € pro Tag und Nacht, das sei kostendeckend und bedarfsorientiert.

 

Die Grüne-Fraktion fragt nach, was sich an der Datengrundlage geändert habe und auf welcher Basis der Bedarf ermittelt werde? BzStR Richter antwortet, dass die Datenbasis sich nicht verändert habe, was die Planung angehe. Allerdings werde ein Teil fortgeschrieben über die tatsächliche Auslastung der angebotenen Stellen. Auch im Bezirk Steglitz-Zehlendorf reichen die Plätze in der Bergstraße nicht aus, da sie täglich bis 100% ausgelastet seien. Das war in den Jahren zuvor nicht der Fall.

 

42701 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

Die FDP-Fraktion interessiert, ob die Gebärdendolmetschenden im Bezirk gebraucht werden? Auf eine damalige Anfrage wurde das verneint. BzStR Richter berichtet, dass unter diesem Titel im Sozialhaushalt die Personen gemeint seien, die im Bereich zur Hilfe der Pflege eingesetzt werden, in Bezug auf Seh, Hör oder anders geschädigten Personen, um einen Eingliederungsplan zu entwickeln. Die damalige Anfrage betraf die Bürgerämter, da stellt es sich anders dar.

 

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Die FDP-Fraktion fragt an, wie in der Nutzeranalyse die geschlechtliche Aufteilung erhoben wurde? BzStR Richter kann dies nicht beantworten, weist aber darauf hin, dass es erhöhte Nachfragen nach geschlechterspezifischen Unterbringungsmöglichkeiten gebe (siehe Anlage). Die Erfassung findet unter diesem Punkt statt. Die Aufteilung nach Unterbringungsnotwendigkeiten diene dazu, bedarfsspezifische Angebote besser entwickeln zu können.

 

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28113 Ersatz von Sozialhilfe durch Unterhaltspflichtige

Die SPD-Fraktion erkundigt sich, wie der stärkere Anwuchs zu erklären sei? BzStR Richter erklärt, dass es Änderungen in den Zuweisungen der Landesvorgaben gebe, wie Einnahmen zu berechnen seien.

 

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11936 ckzahlungen überzahlter Beträge aus Sozialhilfeleistungen

Die FDP-Fraktion möchte wissen, wie der geringere Ansatz für 2024/25 zu erklären sei? Es handelt sich um eine Ist-Betrachtung die hochgerechnet werde. Es gehe um Vorauszahlungen und spätere Kostenübernahmen von dritten Leistungsträgern.

 

67133 Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Menschen mit Behinderungen

BzStR Richter ergänzt, wie bereits im Rechnungsprüfungsausschuss berichtet, dass diese Leistungen in der KLR den Bezirk belasten und das sogenannte KLR-Minus entstehen lassen. Diese Ansätze werden nach einer Zuweisung des Landes berechnet, die darauf beruhen, dass es Leistungsgruppen und Leistungserbringer in den Bezirken gebe. Über eine Medianberechnung werde dann versucht, alle Bezirke zu Leveln. Dieses schlägt im Bezirk ins Negative, da hier größere Kosten als in anderen Bezirken vorhanden seien und es eine größere Teilnahmegruppe in den entsprechenden Einrichtungen gebe. Das heißt, dass die Höhe dieser Ansätze viel zu niedrig angesetzt sei. Der Bezirk kann aber nichts tun, da es sich um eine berlinweite Medianberechnung handelt. BzBmin Schellenberg ergänzt, dass in den Haushaltsplan eingestellt wurde, was das Land Berlin dem Bezirk zugewiesen habe, aber nicht auskömmlich sein werde. BzStR Richter ergänzt weiter, dass es hier um Pflegeleistungen gehe, um Integration von Menschen mit Behinderung. Im Bezirk gebe es kleinteiligere Unterbringungen im Gegensatz zu „Bettenburgen“. Das Pflegegesetz schreibt vor, dass jeder Standort eine eigene Pflegedienstleitung haben muss, egal ob es sich um zwei oder zweitausend Betten handelt. Demzufolge habe der Bezirk einen höheren Kostensatz. Auf Nachfrage aus dem Ausschuss, wieviel mehr Geld für dieses Kapitel gebraucht werde, antwortet das Amt, nf bis eher sieben Millionen mehr.

 

3930

BzStR Richter führt aus, dass in diesem Kapitel Leistungen der sogenannten freiwilligen sozialen Leistung des Bezirkes erbracht werden. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wurde dieses Kapitel auf das absolute Maximum überprüft. Die Arbeitszeit, die investiert werden musste, um das Einsparpotential zu identifizieren, habe letztendlich mehr gekostet, als die Einsparungen im Haushalt. So wurden im Bereich der Angebote und Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren im Bezirk Überprüfungen der Leistungen vorgenommen, teilweise bis zum absoluten Maximum. Es werden für bedürftige Seniorinnen und Senioren, die in der Grundsicherung seien, Angebote unterbreitet, die sich sonst keinen Kaffee und Kuchen leisten könnten. Wesentlich mehr an Einsparungen sei aus Sicht des Sozialamts nicht möglich, sofern nicht über das Ende der Sozialleistungen im Bezirk diskutiert werden sse. Die Aufrechterhaltung der hier aufgeführten Leistungen lasse sich nur mit sehr viel Engagement der Ehrenamtlichen überhaupt noch umsetzen. Die Zielgruppe im Bezirk seien Menschen 50+, das betrifft 48% der Bevölkerung. Dies wird zu einer Struktur-Herausforderung für die nächsten Jahre, um Leistungen adäquat, angemessen und bedarfsgerecht anbieten zu können, die mit dem aktuellen Haushalt nur unter größten Anstrengungen umgesetzt werden können. Er appelliert an den Ausschuss, dass man hier sehr vorsichtig mit weiteren Ausgabenkürzungen umgehen müsse.

 

54690 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen

Die Grüne-Fraktion interessiert, was mit dem aufgeführten Rest passiert, denn derselbe Ansatz seir 2024/25 wieder beantragt? BzStR Richter erklärt, es gehe in diesem Titel um Stiftungen und Erbschaften. Sofern diese Kosten r die Zweckbindung der Ausgaben nicht abgerufen werden, fließen diese wieder zurück an die Stiftungen und der Bezirk habe nichts davon. Das Amt berichtet weiter, dass diese Restekennzeichnung der Titel nicht der Jährlichkeit des Haushalts unterliegen. Bei den Resten in 2022 erfolgte aufgrund der Pandemie seit 2020 die Umsetzung von Veranstaltungen nicht in geplantem Umfang, sodass es zu einer Ansammlung gekommen sei. Sofern es sich um Stiftungen handelt, achtet das Finanzamt darauf, dass es in einem zeitlich angemessenen Umfang, zur Verausgabung komme. Die Verpflichtung besteht in der Erfüllung der Zweckbindung.

 

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28122 Anwendungsersatz und Kostenbeiträge bei Sozialleistungen

Auf die Frage der FDP-Fraktion nach der prozentualen Veränderung in 2024, antwortet BzStR Richter, das seien die Kostensteigerungen bei Erstattung von Sozialhilfeleistungen, eine Leistung für die ankommenden Geflüchteten. Es geht um Kostenweitergabe an andere Sozialhilfeträger, es seien keine direkten Kosten, die die Betroffenen bekommen. Auf die Frage der FDP-Fraktion nach den Titeln mit den Z-Mitteln, die einen geringeren Ansatz aufweisen, antwortet BzStR Richter, dass die geflüchteten Familien zuerst im Sozialamtsbezug des Bezirks seien und mit Übergang in den Rechtskreis Jobcenter dann von dort finanziert werden. Insofern sei der Anteil derjenigen, die in 2022 im Bezirk im Sozialbezug gewesen seien, tendenziell größer als derjenige Anteil, der in den nächsten Jahren erwartet werde, obwohl mit steigenden Zahlen zu rechnen sei. Das zeigt sich in steigenden Anforderungen im Bereich der Unterbringungen, im Bereich der Sozialleistungen und im Bereich der Integration. Unabhängig davon, ob sie später im Jobcenterbezug seien oder nicht, die Erstaufnahme aller Geflüchteten erfolgt immer und auch zukünftig zuerst im Sozialamtsbezug. Das heißt, die Geflüchteten seien in der Sozialamtszuständigkeit und in der Sozialamtsbearbeitung.

 
 

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