Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünanlagen, Natur, Umwelt
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Grünanlagen, Natur, Umwelt Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 22.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Es liegt eine Einwohnerfrage von Herrn B. vor. Inhalt der Einwohnerfrage sind Baumfällungen im Rahmen der Baumaßnahme einer Kindertagesstätte Krottnaurerstraße/ Altvaterstraße. Herr B. ist Anwohner der Krottnaurerstraße. Die Fragen werden persönlich vorgelesen und von Herrn BStR Aykal beantwortet.

 

1)   Wie und durch wen wurden die vorgenommenen Fällungen genehmigt?

Herr Aykal berichtet, dass die Fällungen im Zuge einer Waldumwandlung durch die Berliner Forsten genehmigt wurden.

 

2)   War das Ausmaß der Fällungen nach der Einschätzung des Umweltamtes angemessen?

Baumfällungen seien oft eine Konsequenz von Baumaßnahmen. Der genaue Bauplan sei Herrn Aykal nicht bekannt, daher könne er sich zu dem Ausmaß nicht äern. Theoretisch hätte der Bauträger gemäß Waldumwandlungsvereinbarung allerdings alle Bäume fällen können.

 

3)   Sind Ersatzpflanzungen z.B. an der Grundstücksgrenze geplant?

Gemäß Landeswaldgesetz sei der Ersatz monetär festgesetzt worden. Nach vorliegenden Informationen seien um die 54.000 € eingegangen, die den Berliner Forsten bzw. der Senatsverwaltung zustehen würden. Ersatzpflanzungen im Sinne der Baumschutzverordnung werden nicht geleistet.

 

4)   Sind die verbleibenden Bäume auf der nicht gefällten Grundstücksrestfläche („Restwald“) geschützt?

Der nun verbleibende Baumbestand fällt ab sofort unter die Baumschutzverordnung und sei dementsprechend geschützt.

 

5)   Wenn ja: Welche Pflanzen ganz konkret?

Entsprechend der Angaben im amtlichen Lageplan vom Frühjahr 2023 seien die hierfür erfüllt. Geschützt nach Baumschutzverordnung seien alle Laubbäume bzw. Waldkiefern mit einem Stammumfang von über 80 cm, sofern diese einstämmig sind. Sofern diese mehrstämmig sind, wären diese bei einem Stammumfang von über 50 cm geschützt. Die verbliebenen Bäume auf dem Grundstück seien überwiegend Laubhölzer. Der Bestand zur Nachbarschafft sei in Richtung Altvaterstraße recht dicht und in Richtung Krottnaurerstraße dahingegen relativ kahl.

 

6)   Wenn ja: Wie sehen die konkreten Schutzmaßnahmen aus und durch wen und wie werden sie kontrolliert?

Das Umwelt- und Naturschutzamt habe hier einen Schutzzaun beauflagt. Die Kontrolle würde durch die zuständigen bezirklichen Stellen erfolgen. Hierunter fallen die Bauaufsicht, Stadtplanung und das Umwelt- und Naturschutzamt.

BV Frau Dr. Bone-Winkel hat sich die Situation angeschaut und erkundigt sich, ob die Baumstämme der gefällten Bäume entfernt werden, damit Ersatzpflanzungen zumindest an der Grundstücksgrenze erfolgen können. Es wird gebeten, mit der Bauherrin in den Dialog zu treten.

 

Herr Aykal berichtet, dass er am 23.06.2023 einen Termin mit der Bauherrin bzgl. einer anderen Kindertagesstätte habe und hier das Gespräch suchen werde.

 

Bauherrin Frau Dr. Pfänder-Morrice meldet sich unter den Anwesenden zu Wort und berichtet, dass die bestehenden Baumstümpfe im Zuge der Errichtung der Baugrube entfernt werden und ohnehin eine Beteiligung der Nachbarschaft geplant sei.

 

BV Frau Dr. Bone-Winkel erklärt, dass Herr BStR Steinhoff ebenfalls das Gespräch suchen wolle.

 
 

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