Auszug - Einrichtung ständiges Wahlamt in Steglitz-Zehlendorf
Herr BV Graffstädt stellt die Frage, wie die Mindestanzahl von 10 festen Stellen für das geplante ständige Wahlamt zustande kämen. Herr BV Rögner-Francke berichtet ausführlich, dass es auf Dauer nicht sinnvoll wäre, eine geringere Anzahl an festen Stellen zu besetzen, da sich die Anzahl an Abstimmungen weiter häufe. Herr BV Semler erfragt, anhand welcher Kostenstelle die Stellen finanziert werden sollen und inwiefern ein Bedarf der Stellen bestehe.
Aufgrund der weiterhin offenen Fragen wird der Antrag wie folgt geändert. Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob ein ständiges Wahlamt mit mindestens zehn festen Stellen eingerichtet werden kann. Das ständige Wahlamt soll an einem Standort mit notwendigen Räumlichkeiten, wie zum Beispiel einem Briefwahllokal und Möglichkeiten zur Lagerung von Unterlagen und Ähnlichem, untergebracht werden. Die dauernde Finanzierung durch den Senat ist vorab sicher zu stellen.
Der geänderte Antrag wird einstimmig beschlossen. |
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