Auszug - Barrierefreiheit statt Papierdschungel – Amtliche Dokumente in leichter Sprache anbieten
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Es wird folgender Änderungsantrag eingereicht:
„Das Bezirksamt wird ersucht, Anleitungen und Erläuterungen in Leichter Sprache für Anträge auf staatliche Leistungen niedrigschwellig bereitzustellen. Hierbei sind zuvorderst Anträge auf Assistenzleistungen sowie Anträge auf Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II, Wohngeld u.ä. mit entsprechenden Anleitungen zu versehen. Langfristig sollen sukzessive für alle Anträge entsprechende Anleitungen bzw. Erläuterungen in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wird das Bezirksamt ersucht, die auf der Homepage des Bezirksamts abrufbaren Seiten zu Dienstleistungsangeboten des Bezirks möglichst vollständig in Leichter Sprache zu übersetzen. Dem zuständigen Ausschuss ist halbjährlich zu berichten. Begründung: Bisher sind im Teilhabefachdienst Soziales keine Dokumente in Leichter Sprache verfügbar. Gerade für viele Menschen, die von den Leistungen der Eingliederungshilfe, von Assistenzleistungen oder von niedrigschwelligen Sozialleistunen profitieren sollen, können langwierige und komplizierte Formulare aber eine Herausforderung sein. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn Anträge von Betroffenen nicht gestellt werden können, weil Dokumente und Kommunikation nicht barrierefrei angeboten werden. Anleitungen in Leichter Sprache können hier eine Unterstützung sein.“
Die Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen. Der geänderte Antrag wird mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen angenommen. |
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