Auszug - Vorstellung Zwischenbericht "Schüler*innenhaushalt" Berichterstatterin: Mareike Schmidt  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 27.09.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Frau Mareike Schmidt (Projektleiterin des SchülerInnenhaushaltes) stellt den Zwischenbericht vor und berichtet, dass die Servicestelle Jugendbeteiligung das Projekt umsetzt. Der SchülerInnenhaushalt mache Demokratie erlebbar und fördere die Selbstbestimmung junger Menschen auch im inklusiven Bereich. Sie berichtet über den Hintergrund des Projektes und führt aus, dass herkömmliche Beteiligungsformen Jugendliche oft ausschließen. Der Aufbau von Kompetenzen werde verhindert und die sogenannte Politikverdrossenheit gefördert, was es zu vermeiden gilt. Zu den Zielen und der Wirkung erläutert Frau Schmidt, dass auf individueller Ebene die demokratischen Kompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern gefördert werden. Sie lernen zu diskutieren, eine Meinung zu bilden und sich für diese einzusetzen. Im Mittelpunkt steht die von den Schülerinnen und Schülern selbst organisierte Entscheidung über das zur Verfügung gestellte Budget. Alle Schülerinnen und Schüler können sich beteiligen und erhalten Unterstützung von einer Begleitperson, meistens von einer Lehrkraft oder einem Schulsozialarbeiter bzw. einer Schulsozialarbeiterin sowie durch die Servicestelle Jugendbeteiligung, die den Prozess eng begleitet (u.a. mit Workshops). In Steglitz-Zehlendorf startete das Projekt im Jahr 2020 mit insgesamt 4 Schulen. Im Jahr 2021 nahmen erneut 4 Schulen teil. Im Jahr 2022 wurde auf 8 Schulen aufgestockt. Ab dem Jahr 2022 übernahm das Bezirksamt die Finanzierung der Schulbudgets, nachdem diese in den Jahren 2020 und 2021 noch von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übernommen worden war. Die pädagogische Begleitung durch die Servicestelle Jugendbeteiligung wird weiterhin durch die Senatsverwaltung finanziert.

 

Zum Verstätigungskonzept führt Frau Schmidt aus, dass im 1. Jahr vorgesehen ist, dass sich die Schulen erstmal an das Projekt gewöhnen, es ausprobieren aber auch schon reflektieren können, wie genau es funktioniert. Im 2. Jahr stabilisieren sie sich, schreiben ein Konzept für sich fest, entwickeln dies weiter, schauen was funktioniert hat oder was nicht. Im 3. Jahr können die Schulen dann die Selbstfinanzierung planen. Das heißt, dass die Schulen im 4. Jahr in die Selbstständigkeit gehen. (Siehe Präsentation). Bisher sind die zentralverwalteten Schulen noch nicht in das Projekt SchülerInnenhaushalt eingebunden.

 
 

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