Auszug - Initiative Strahlenfreie Schule  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 27.09.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0242/VI Position zur Initiative Arndt-Gymnasium
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:232/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
Verfasser:Bürgerinnen und Bürger 
Drucksache-Art:EinwohnerantragBeschluss
 
Wortprotokoll

TOP 6.1 und TOP 7.3 werden gemeinsam behandelt.

 

Frau BV Kipf begrüßt die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Schulgemeinschaft des Arndt-Gymnasium und fasst kurz die bisherige Beschäftigung des Schulausschusses mit dem Thema zusammen. Der Ausschuss billigt, dass sich Vertreterinnen und Vertreter der Schulgemeinschaft an der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt beteiligen dürfen.

 

Frau Lehmann-Schmidkunz (Schulleiterin Arndt-Gymnasium) gibt ein kurzes Statement zum Thema ab. Dabei stellt sie die weiterhin bestehenden Bedenken der Schule gegenüber der Errichtung einer Mobilfunkantenne dar.

 

Herr BV Grawert verweist auf die umfangreiche Diskussion unter Einbeziehung einiger Wissenschaftler als externe Gäste zu dem Thema in der letzten Ausschusssitzung. Er stellt noch einmal klar, dass der den Einwohnerantrag auslösende Sachverhalt, der Antrag der Telekom zur Errichtung der Mobilfunkantenne, durch die Ablehnung des Antrags von Frau BzStRin Richter-Kotowski vom Tisch ist. Damit wäre der Einwohnerantrag eigentlich durch Amtshandeln erledigt. Entsprechend müsste die BVV diesen Antrag nun eigentlich ablehnen, er halte dieses Vorgehen aber aufgrund des Engagements der Schulgemeinschaft nicht für sinnvoll. Deshalb wolle die Zählgemeinschaft einen Änderungsantrag einbringen, der in der Sitzung als Tischvorlage verteilt wird.

 

Der Änderungsantrag lautet: Position zur Initiative Arndt-Gymnasium - Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt die Entscheidung der zuständigen Bezirksstadträtin bezüglich der Ablehnung des Antrags der Deutschen Telekom zur Installation einer Mobilfunkantenne auf dem Turm des Arndt-Gymnasiums in Berlin-Dahlem (Königin-Luise-Str.80-84, 14195 Berlin) zur Kenntnis. Die BVV legt jedoch Wert darauf, dass die Entscheidungen auf Basis des Standes von Wissenschaft und Technik getroffen und gleichzeitig Sorgen der Schulgemeinschaft und Anwohnenden aufgegriffen werden. Wir bekennen uns ausdrücklich zum Ziel des flächendeckenden 5G-Ausbaus in Steglitz-Zehlendorf. Dafür ist es unerlässlich, dass gerade bei der Nutzung von Schulen als Standorte für Mobilfunkantennen rechtzeitig der Dialog mit der Schulgemeinschaft gesucht und Belangen und Vorbehalten bereits im Voraus mit Information und Aufklärung begegnet wird. Das Bezirksamt wird daher ersucht, die Installation von Mobilfunkantennen an Schulen zukünftig nur im Rahmen einer frühzeitigen Rücksprache mit der Schule umzusetzen. Hierbei wird das Bezirksamt ersucht, insbesondere auch bei den zuständigen Stellen auf Landesebene darauf hinzuwirken, dass Informationen zu geplanten Maßnahmen rechtzeitig und auch für alle Schüler*innen nachvollziehbar sowie verständlich kommuniziert werden. Das Bezirksamt wird ferner ersucht zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Begehung der Türme an Schulen des Bezirks im Rahmen von schulischen Aktivitäten wie z.B. am Arndt-Gymnasium das traditionelle Turmblasen weiterhin im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu gewährleisten.“

 

Frau BV Dr. Bone-Winkel sieht die Bedenken der Schulgemeinschaft als Einzel- und nicht als Präzedenzfall. Insofern sehe sie auch keinen Grund, nicht über den Einwohnerantrag abstimmen zu können.Frau BV Kipf äert die Sorge, mit der Abstimmung über den Einwohnerantrag einen Präzedenzfall zu schaffen. Sie plädiere daher dafür, entsprechend dem Änderungsantrag, dass das Amt bei möglichen zukünftigen Anträgen durch Mobilfunkunternehmen mit den Schulen ins Gespräch geht und Abwägungen sowie Bedenken diskutiert. Die in der letzten Sitzung dargestellte Studienlage mache deutlich, dass bisher keine Schädigungen im Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen festzustellen sind, aber es sei auch wissenschaftlich unmöglich,r die Zukunft eine Nicht-Schädigung zu beweisen, so wie es sich die Schule wünsche.

 

Frau BV Dr. Bone-Winkel stellt die Frage an die Schulgemeinschaft, was sie von dem Änderungsantrag halte. Ein ehemaliger Schüler des Arndt-Gymnasiums stimmt zu, dass der ursprüngliche Antrag inzwischen überholt ist. Er führt weiter aus, dass jedoch am Beispiel einer Fortsetzungsfeststellungsklage, bei der entschieden werde, ob ein bereits durch behördliches Handeln überholter Antrag bzw. eine überholte Klage zu Recht gestellt worden wäre. Ähnlich könne man auch mit dem Einwohnerantrag verfahren.

 

Frau BzStRin Richter-Kotowski berichtet von einem Schreiben von StS Schopf der SenWEB an sie im Nachgang des letzten Ausschusses, in dem er sie um Unterstützung der Gigabit-Strategie Berlin bittet. Der StS stellt in dem Schreiben nochmals heraus, dass es trotz jahrzehntelanger Forschung zum Mobilfunk keinen Beleg einer Gesundheitsgefährdung durch ortsfeste Mobilfunksender gebe. Er appelliert darüber hinaus, dass Entscheidungen in den BVV-Ausschüssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und Bedenken einzelner dem Interesse der Allgemeinheit an einer flächendeckenden Verfügbarkeit für guten Mobilfunkempfang gegenübergestellt werden. Abschließend bittet Frau Richter-Kotowski darum, Dokumente wie den offenen Brief der Schule zukünftig auch ihr zugänglich zu machen und nicht nur einem bestimmten Personenkreis. Dem stimmt Frau BV Kipf zu, auch sie habe den offenen Brief erst vor kurzem über Umwege erhalten.

 

Frau BzStRin Richter-Kotowski betont, dass sie Entscheidungen für eine Mobilfunkantenne auf Schulen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden Schule erteilen wird. Herr BV Dr. Egginger-Gonzales führt aus, dass er die Bedenken der Schule in Bezug auf die Mobilfunkantenne ausdrücklich nicht teile und der Meinung sei, dass die Antenne im Zweifelsfall besser auf dem Dach der Schule als auf einem Mast direkt gegenüber der Schule wäre. Er nehme aber zur Kenntnis, dass die Schulgemeinschaft mit sehr großer Mehrheit die Antenne auf ihrem Dach nicht wolle. Herr BD Trenczek und Frau BV Kipf weisen darauf hin, dass der Änderungsantrag insofern weitergehend als der Einwohnerantrag ist, als dass hier die Forderung nach einer zukünftigen Begehbarkeit des Turmes enthalten ist, welche im Einwohnerantrag nicht erwähnt wird.

 

Es wird zunächst darüber abgestimmt, ob der Einwohnerantrag durch den von der Zählgemeinschaft vorgelegten Änderungsantrag geändert bzw. ersetzt werden soll: Dem Änderungsantrag wird mit 6 Ja-Stimmen (SPD, Grüne, FDP) zu 5 Nein-Stimmen (CDU, Linksfraktion) zugestimmt, bei Abwesenheit der AfD.

 

Nachfolgend wird über den Antrag in der nun durch den Ersetzungsantrag der Zählgemeinschaft geänderten Fassung abgestimmt: Der Antrag in der geänderten Fassung wird mit 6 Ja-Stimmen (SPD, Grüne, FDP) zu 5 Nein-Stimmen (CDU, Linksfraktion) mehrheitlich angenommen, bei Abwesenheit der AfD.

 
 

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