Auszug - Baumfällung durch Baumaßnahmen – Information und Erfassung
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BV Herr Dr. Egginger-Gonzalez bemängelt, dass BürgerInnen zu spät oder gar nicht über Baumfällungen informiert werden. Er ist sich unklar über eine mögliche Ausgestaltung, verweist aber auf die monatlich veröffentlichte Liste zu Baumaßnahmen.
BzStR Aykal bekräftigt, dass Baumfällungen in jedem Fall erfasst werden und die Landesebene aktuell an einer Novellierung der Berliner Baumschutz-Verordnung arbeitet. Diese soll abgewartet werden und hierüber wird dann im Ausschuss berichtet werden.
BV Herr Döhnert weist auf das vorhandene und regelmäßig aktualisierte Register zu Straßenbaumfällungen hin und richtet die Frage an BV Herrn Dr. Egginger-Gonzalez, ob der Antrag auf Misstrauen gegenüber dem Bezirksamt zurückzuführen ist. BV Herr Dr. Egginger-Gonzalez antwortet, dass es sich hierbei um kein Misstrauen handelt.
BV Herr Kräß merkt an, dass es zwei Arten von Fällungen gibt und eben nicht alle erfasst werden.
Herr Aykal besteht auf das Abwarten der Novellierung. Somit schlägt BV Herr Dr. Egginger-Gonzalez eine Vertagung vor.
BV Herr Kronhagel stellt die Frage nach dem Umfang der Informationen und macht von der Menge das tatsächliche Interesse abhängig.
Herr Aykal klärt über die Zuständigkeit auf und sagt, dass für private Baumfällungen das Umwelt- und Naturschutzamt und für Straßenbäume das Grünflächenamt zuständig ist.
Der Amtsleiter des Umwelt- und Naturschutzamtes Herr Marschall erklärt, dass sich das UmNat nicht um alle Anträge zu privaten Baumfällungen kümmert. Sie sind zuständig für Baumfällungen auf nicht öffentlichen Grundstücken, wozu aber u.a. auch die FU Berlin und bestimmte Bauten der Senatsverwaltung zählen. Nicht zuständig ist das UmNat bei öffentlichen Flächen in geschützten Grünanlagen oder auf öffentlichem Straßenland etc. Eine weitere Unterscheidung gibt es zwischen Fällanträgen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren und Fällanträgen im Rahmen von Genehmigungsfreistellungsverfahren. Bei dem ersten Verfahren wird das UmNat vom BWA intern beteiligt und die Zuarbeit fließt dann in die Baugenehmigung mit ein, die das BWA erlässt. Beim zweiten Verfahren muss der Antragsteller seinen Antrag direkt an das UmNat richten und erhält sodann einen separaten Bescheid vom UmNat. Im April 2022 waren es um die 100 Bauvorhaben im privaten Bereich, wo dann auch mehrere Bäume betroffen sein können.
Herr Aykal betont, dass ihm Transparenz sehr wichtig ist, so dass eine monatlich oder quartalsweise aktualisierte Liste denkbar wäre.
Herr Marschall teilt mit, dass das Umwelt- und Naturschutzamt es außerhalb von gestellten Anträgen nicht schafft, jede Baustelle zu kontrollieren und damit auf das Mitwirken der Nachbarschaft angewiesen sei.
Der Antrag wird vertagt. |
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