Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 14.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Diskussion zu Tagesordnungspunkten vor der Tagesordnung

 

Herr BzStR Karnetzki erklärt, dass es vor der Ausschusssitzung keine Absprache zur Tagesordnung gegeben habe und er den Sachstand zur Matterhornstraße gern unter Bericht aus dem Bezirksamt erläutere. Ferner sagt er, dass er zum Sachstand Milieuschutzsatzungen bzw. -gutachten nichts weiter zu berichten habe, da das Gutachten noch nicht fertig ist. Stattdessen würde das Bezirksamt gern unter Bezirksentwicklung einen Bericht zum Boulevard Berlin vortragen.

 

Der Ausschussvorsitzende bemerkt, dass er den TOP Bericht zum Boulevard Berlin nicht als formalen Antrag registriert habe. Dies müsse vorher angemeldet bzw. mitgeteilt werden. Das könnte aber unter dem Bericht aus dem Bezirksamt behandelt werden. Bezüglich des TOP zu den Milieuschutzgutachten erklärt BV Hippe, dass die CDU-Fraktion ihn zur Aufnahme des Besprechungspunktes gebeten habe.

 

Herr BzStr Karnetzki erklärt, dass es Untersuchungen in 4 Planungsgebieten gebe, die allerdings noch nicht abgeschlossen und lediglich Teiluntersuchungen seien. Zudem laufen in 2 Planungsräumen derzeit die Auswertungen. Herr Karnetzki erklärt, dass er bei Vorliegen der fertigen Untersuchungen den Gutachter zum Bericht in den Ausschuss einladen werde. Über unfertige Gutachten könne jedoch im Augenblick noch nicht berichtet werden.

 

Der Ausschussvorsitzende fragt nach, ob über die beiden ausgewerteten Planungsräume schon berichtet werden könne. Herr Karnetzki verneint dies, da die Planungsräume zusammenhängen. BV Hippe erklärt, dass er einen Akteneinsichtsantrag in die Gutachten über das BVV-Büro beabsichtige und anschließend den Ausschuss über die Gutachten in Kenntnis setzen werde.

 

Die SPD-Fraktion beantragt, dass der TOP Sachstand Gutachten Milieuschutzsatzungen gestrichen wird, da nichts zu berichten sei. Zudem beantragt BV Herr Semler die Aufnahme des TOP 3.3 „Konzept für den Umbau Boulevard Berlin“ in die Tagesordnung.

 

Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass er mit der Präsentation zum Boulevard Berlin unter TOP 3.3 einverstanden sei, jedoch kein Verständnis für das Verfahren im Umgang mit TOP 3.2 habe. Es sei ein einmaliger Vorgang, dass das Bezirksamt nicht zu einem angemeldeten Tagesordnungspunkt berichten möchte.

 

Herr BzStr Karnetzki erläutert zur Klarstellung, dass die Milieuschutzgutachten selbst kein Verwaltungshandeln darstellen, welches durch die BVV kontrolliert werden könne. Stattdessen dienen die Gutachten dem Vorbereiten weiteren Verwaltungshandelns des Bezirksamtes. Insofern sei es sachgerecht, dass das Bezirksamt über die Gutachten erst nach Fertigstellung berichtet.

 

Der Ausschussvorsitzende merkt an, dass er die vom Bezirksstadtrat vorgetragene Rechtsauffassung nicht teile, da der BVV auch Kontrollrechte bezüglich des laufenden Verwaltungshandelns zustehen. Die Abwehrhaltung des Bezirksamtes bezüglich der Offenlegung der Gutachten begründe zudem den Verdacht, dass hier nicht ordnungsgemäß gehandelt wird.

 

Die SPD-Fraktion beantragt die Absetzung des Tagesordnungspunkts 3.2 Sachstand Gutachten Milieuschutzsatzung.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Anwesenheit der Ausschussmitglieder fest. Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt.

 

SPD-Fraktion und Bürgerdeputierter (SPD) stimmen mit Ja

Grüne-Fraktion und Bürgerdeputierter (Grüne) stimmen mit Ja

FDP-Fraktion stimmt mit Ja

CDU-Fraktion und 2 Bürgerdeputierte (CDU) stimmen mit Nein

AfD-Fraktion stimmt mit Nein

Linksfrraktion enthält sich

 

Der Antrag ist damit mehrheitlich (9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen bei Enthaltung der Linken) angenommen und der Tagesordnungspunkt 3.2 Sachstand Gutachten Milieuschutzsatzung ist abgesetzt. Der TOP 3.3 Bericht zum Boulevard Berlin wird neuer TOP 3.2.

 

Zu 1 Einwohnerfragestunde

 

Frau Dr. H. stellt sich vor und sagt, dass sie eine Initiative für den Erhalt der Apotheke in der Matterhornstraße in Schlachtensee gegründet habe und bereits über 250 Unterschriften zum Erhalt der Apotheke gesammelt habe. Frau Dr. H. fragt, inwieweit das Bezirksamt hier Möglichkeiten zur Verhinderung des Abrisses der Apotheke sehe.

 

Herr BzStR Karnetzki antwortet, dass er die Unterschriftenliste und das Schreiben zum Erhalt der Apotheke erhalten habe. Die Beantwortung konnte urlaubsbedingt noch nicht erfolgen. Dr. H. stelle einen Antrag auf nochmalige Prüfung der Abrissgenehmigung der Apotheke. Dazu hat das Bezirksamt bereits im letzten Ausschuss berichtet, dass es keine Abrissgenehmigung gebe, weil der Abriss nicht einmal anzeigepflichtig sei. Daher habe das Bezirksamt aus eigenem Handeln auch keine Mittel, den Abriss zu verhindern.

 

Aus den genannten Gründen hatte sich der Ausschuss in der letzten Sitzung mit dem genehmigten Neubau beschäftigt. Dabei hatte Herr Karnetzki zugesagt, dass das Bezirksamt mit dem Eigentümer Gespräche aufnimmt, um möglicherweise eine Umgestaltung des Neubaus zu erwirken. Es hat bereits ein erstes Gespräch von Frau Lappe (Stadt-L) mit der Architektin gegeben, die zugesagt hat, dass sie die Umgestaltungswünsche an den Bauherrn weiterträgt. Danach soll es noch ein weiteres Gespräch mit Herrn Karnetzki dazu geben.

 

Herr BzStR Karnetzki sagt bezüglich der Gestaltung des Neubaus, dass rechts vom Markt in Schlachtensee schon mehrere ähnlich gestaltete Häuser stehen. Dadurch würde der Markt durch den Neubau nach seinem Eindruck städtebaulich eingedrückt. Zielsetzung der Gespräche mit dem Bauherrn sei es daher, die Gestaltung des Neubaus eher an die Bestandsgebäude links vom Markt anzunähern, die auch dem gleichen Eigentümer gehören.

 

Herr BzStR Karnetzke ergänzt, dass sich die Unterschriftenliste von Frau Dr. H. auch an das Landesdenkmalamt richte. Die Erfolgsaussichten zur Unterschutzstellung und Verhinderung des Abrisses der Apotheke zu einem so späten Zeitpunkt seien jedoch sehr gering. Herr Karnetzki geht davon aus, dass die zulässigen Vorhaben laut Bebauungsplan auch bei der Höhe des Kaufpreises für das Grundstück des Apothekengeländes eine wesentliche Rolle gespielt haben. Eine nachträgliche Unterschutzstellung begründe möglicherweise Entschädigungsansprüche.

 

Frau Dr. H. antwortet, dass Sie dem Landeskonservator auch ein Schreiben geschickt und um erneute Prüfung gebeten habe. Zudem hat Frau Dr. H. Akteneinsicht beim Landesdenkmalamt genommen. In den Unterlagen befand sich kein negatives Prüfurteil zur Unterschutzstellung, stattdessen könne dies nur aus der Presseberichterstattung implizit abgeleitet werden. Herr Karnetzki entgegnet, dass er die Entscheidungsprozesse im Landesdenkmalamt auch nicht kenne. Der Leiter der unteren Denkmalschutzbehörde beim Stadtentwicklungsamt des BA habe das Landesdenkmalamt schon vor 3 Jahren auf das Gebäude hingewiesen.

 
 

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