Auszug - Sondernutzungsgebühren auch für verwahrlostes öffentliches Straßenland
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Bezirksstadtrat Aykal liest die Stellungnahme des Amtes vor: „Die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die vorliegende Sperrung des Gehwegbereiches ist nicht möglich. Es handelt sich hierbei nicht um eine Sondernutzung nach §11 Berliner Straßengesetz; vielmehr hat hier der Straßenbaulastträger – also das SGA – im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht den Bereich gesperrt, da nicht sichergestellt werden kann, dass eine gefahrlose Nutzung möglich ist. Das SGA strebt an, die angefallenen Kosten der Absperrung des Gehwegbereiches vor dem Grundstück Hindenburgdamm 72/Gardeschützenweg 2 dem verantwortlichen Hauseigentümer in Rechnung zu stellen.“ Der Antrag sei gut gemeint, aber mit einer Sondernutzung würde das Amt ja den illegalen Zustand akzeptieren, daher sei der Weg über das in Rechnung stellen der richtige Weg. BV Herr Dr. Egginger-Gonzalez schlägt vor, den Antrag zu vertagen. Es müsse überlegt werden, welche Kosten dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden könnten, schließlich seien schon vor Jahren Gebäudeteile hinuntergestürzt, Ratten seien dort. Bezirksstadtrat Aykal schlägt vor, die Überschrift des Antrags zu ändern. BV Herr B. Steinhoff schlägt für die Linksfraktion vor, den Antrag zurückzuziehen. Aus Sicht der Grüne-Fraktion müsse das Ziel sein, das Gebäude wieder bewohnbar zu machen.
Der Antrag wird vertagt. |
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