Auszug - Umwidmung der Spanischen Allee: Endlich Schluss mit der Ehrung des Faschismus  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Mobilität, Verkehr, Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
0082/VI Umwidmung der Spanischen Allee: Endlich Schluss mit der Ehrung des Faschismus
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:157/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-, FDP-, Links- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Flores Ramirez/Semler, Niessen, Trenczek, Buchta, Kromm, Specht-Habbel
2. Imhof-Speckmann/ Dr. Egginger-Gonzalez
3. Kipf/Steinhoff
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BV Herr B. Steinhoff stellt für die Grüne-Fraktion einen Antrag auf Unzuständigkeit des MVO-Ausschusses. BV Herr Dr. Egginer-Gonzalez spricht für die Linksfraktion dagegen. Benennungen erfolgten nach dem Berliner Straßengesetz und die Zuständigkeit für Straßen liege im MVO-Ausschuss und nicht im Ausschuss für Bildung und Kultur, daher sei dieser Ausschuss hier zuständig. BV Herr Kronhagel fragt nach, ob die Gründe für Straßenbenennungen amtlich niedergelegt sind. Bezirksstadtrat Aykal liest die Stellungnahme des SGA vor: „r eine Benennung gemäß Berliner Straßengesetz ist eine noch unbenannte Straße bzw. ein unbenannter Platz notwendig sowie das öffentliche Interesse, insbesondere da Verkehrsinteresse, d.h. die Benennung muss für die Orientierung im Straßenverkehr notwendig sein. Der Umgang der Namensbegründung alleine ist nicht ausschlaggebend, eine möglichst weibliche verdiente Persönlichkeit, deren Ableben vor mehr als fünf Jahren erfolgt sein muss, kann u.U. ausreichend sein für eine entsprechende Beschlussvorlage. Die Begründungen zur Namenswahl finden sich in den Akten zu Straßenbenennungen wieder, üblicherweise auch in den Grundstücksakten (Straßen-Generalakte). Zu früherer Zeit hat der Luisenstädtische Bildungsverein e.V. Schriften zu Straßenbenennungen herausgebracht bzw. auf der Website darüber informiert.“

 

Der Antrag auf Unzuständigkeit wird mit 8 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 6 Enthaltungen abgestimmt.

 

Somit erklärt sich der Ausschuss für unzuständig.

 
 

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