Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen - Videokonferenz
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Zusatz: Zoom-Meeting https://zoom.us/j/95789069173?pwd=UzNKM05yeHJqWnA4NWpEd29ERDVoZz09 Meeting-ID: 957 8906 9173 Kenncode: 620113
 
Wortprotokoll

Lichterfelde-Süd

 

Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Planungen in Lichterfelde-Süd am Sonnabend, 21.05.2022 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Evangelischen Gemeindezentrum, Celsiusstraße 71-73. Noch nicht die Offenlegung, aber Präsentation der wesentlichen Planungsinhalte für die Bürgerinnen und Bürger.

 

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat ein Schreiben der Gemeinde Großbeeren zur Trägerbeteiligung öffentlicher Belange zum Umbau Osdorfer Straße auf dem Gebiet der Gemeinde Großbeeren erhalten. Dieses wurde an die damit befassten Ämter weitergegeben.

 

Antrags- und Genehmigungslage für den Ferdinandmarkt 31-35

 

Aufgrund eines Missverständnisses, das offensichtlich in der Ausschusssitzung im August 2021 entstanden ist, erfolgt eine Richtigstellung zur Genehmigungslage für den Ferdinandmarkt. Die Antragslage ist relativ komplex. Der Eigentümer des Grundstücks Ferdinandstraße 31-35 hat mehrere Bauanträge gestellt. Bis zum heutigen Tag sind es sechs, manche sind abgelehnt worden, andere noch im Verfahren. Einer ist genehmigt worden, da nach Einschätzung des Amtes eine Versagung nicht möglich gewesen sei. Ein Bauantrag wurde versagt, der einen Umbau von Einzelhandelsflächen und den Neubau von Büroflächen durch Einzug einer Geschossdecke vorsah. Die Baugenehmigung wurde nicht erteilt, es läuft das Widerspruchsverfahren. Ob die Gründe der Versagung Bestand haben, wird erst am Ende des Verfahrens erkennbar sein. Das Amt geht bei seinen heutigen Entscheidungen davon aus, dass es eine bestehende Baugenehmigung aus dem Jahr 1997 gibt. Obwohl eine deutliche Überschreitung der Nutzungsmaße vorlag, wurde im Rahmen einer Befreiung dem Bauantrag mit insgesamt 2266.34 m2 Verkaufsfläche als ein Einkaufszentrum, also von großflächigem Einzelhandel, stattgegeben. Anhand dieser Grundlage bewertet das Amt die Zulässigkeit weiterer Genehmigungen. Was in den vorliegenden Anträgen nicht zugelassen wird, ist die weitere Erhöhung der Nutzungsmaße in dem Gebäude, etwa der Bau eines weiteren Geschosses. Der Standpunkt des Amtes ist, dass die Markthalle erhalten bleiben muss. Einige Bauanträge beziehen sich darauf. Maßgeblich sei hier auch die Erhaltungssatzung von 1996. Sie sei ausgerichtet auf die städtebauliche Struktur und dazu gehöre nach Meinung des Amtes auch die Markthalle.

 

Ein weiterer Antrag beinhaltet die Zusammenlegung von zwei Einzelhandelsgeschäften in einer Gastronomiefläche zu einem Lebensmitteleinzelhandel. Dieser Bauantrag ist genehmigt worden, aber vom Investor noch nicht umgesetzt, da es auch nicht der letzte Bauantrag ist, den der Eigentümer gestellt habe. Der aktuelle Bauantrag in der Prüfung beinhaltet den Abriss der Kuppel über der Markthalle, um dort ein Flachdach zu bauen und eine Neuorganisation von Verkaufsflächen vorzusehen. Die Haltung des Bezirksamtes ist es grundsätzlich, keine zusätzlichen Flächen zu genehmigen, weil das Nutzungsmaß bereits überstrapaziert worden sei. Zudemrfe es kein Eingreifen in die Markthalle geben. Dem Eigentümer kann hingegen nicht verwehrt werden, wenn er die Einkaufsflächen umsortiert. Frau Lappe (Stadt L) und Herr Völkel (BWA FL) haben den Äerungen von Herrn Karnetzki nichts hinzuzufügen.

 

BV Frau Macmillan fragt, ob der in ihrem Antrag „Zusammenlegung der Flächen von zwei Einzelhandelsflächen zur Gastronomie vermeiden“ formulierte Vorgang Bestandteil eines Widerspruchverfahrens war. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erläutert, dass es einen Widerspruch zum ersten Bauantrag gibt, worauf sich auch die damalige Aussage von Frau Lappe im August 2021 bezog. BV Frau Specht-Habbel fragt, ob der ursprüngliche Antrag vom Eigentümer zur Umsetzung drei großer Einzelhandelsgeschäfte inklusive der Markthalle vom Tisch ist oder im Widerspruchsverfahren. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt erneut, dass der ursprüngliche Antrag im Widerspruchsverfahren sei.

 

Liste BVV-Beschluss 829 und angemeldete Bauvorhaben bzw. Bauanträge

 

Das Stadtentwicklungsamt berichtet zu folgenden Bauvorhaben:

Beerenstraße 31

Walterhöferstraße 26

Tautenburgerstraße 37

Brettnacher Straße 21-23 A

Teltower Damm 168

Salzachstraße 52

Schmidt-Ott-Straße 18 A

Osdorfer Straße 16

Heesestraße 6

ttenweg 50

Ladiusstraße 21-/35

Andreezeile 1

Claszeile 69

nigin-Luise-Straße 54

 
 

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