Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration - Videokonferenz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Partizipation und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 04.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Zoom-Meeting https://us06web.zoom.us/j/84532253674?pwd=TWJidGp6VjVtaTE1STJ6bWNoam5xQT09 Meeting-ID: 845 3225 3674 Kenncode: 504162
 
Wortprotokoll

BzBm‘in Schellenberg erkundigt sich zunächst, ob alle den Tätigkeitsbericht und die Empfehlungen des Integrationsbeirates der letzten Legislatur erhalten haben. Sie bittet Frau Lichtenauer aus dem Integrationsbüro, den Stand der Ausschreibung des nächsten Beirates und den geplanten Zeitablauf zu erläutern.

 

Frau Lichtenauerhrt aus, dass das Integrationsbüro die Ausschreibung derzeit vorbereite. Es werde eine Informationswebseite und ein Online-Bewerbungsformular geben. Die Ausschreibung werde dann über eine Pressemitteilung über die Pressestelle des Bezirksamtes bekannt gemacht. Als Bewerbungsschluss werde der 04.06.2022 angestrebt, das wäre dann ein Bewerbungszeitraum von knapp fünf Wochen. Sie hoffe, die Ausschreibung noch in der laufenden Woche veröffentlichen zu können. Wie bei der letzten Sitzung bereits erwähnt, sei es der Plan, die Beiratsmitglieder in der letzten BVV-Sitzung vor der Sommerpause durch die Bezirksverordneten wählen zu lassen. Entsprechend müsste sich das Auswahlgremium aus Mitgliedern des Ausschusses vorher zusammenfinden, um die Bewerbungen zu sichten. Dies müsse nach aktuellem Zeitplan in der Woche vom 04. bis 10.06.2022 passieren, sie bittet die Ausschussmitglieder, sich die Daten entsprechend vorzumerken. Der konkrete Termin würde mit der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden abgestimmt und rechtzeitig vorher kommuniziert. Bei dem Termin würden dann die Bewerbungen gesichtet und eine Vorschlagsliste erstellt werden, die zur Wahl bei der BVV-Sitzung am 22.06.2022 in die BVV geht. Der Zeitplan sei vorbehaltlich dem Vorliegen genügend qualifizierter Bewerbungen zum Bewerbungsschluss, in anderen Bezirken habe man die Erfahrung gemacht, dass Bewerbungsfristen verlängert werden mussten, da nicht genügend Bewerbungen eingingen. Sollte dies der Fall sein, müsse auf die erste BVV-Sitzung nach der Sommerpause für die Wahl der Beiratsmitglieder ausgewichen werden. Sollte der Zeitplan eingehalten werden können, könne sich der Beirat dann im Spätsommer konstituieren.

 

BD Schattenfroh erkundigt sich nach der Zusammenstellung des Auswahlgremiums und den Auswahlgesprächen mit Kandidat*innen für den Beirat. Sie regt an, die Vertreter*innen des Auswahlgremiums in der Sitzung festzulegen, da die nächste Sitzung erst am 08.06.2022 sei.

 

BD Josué weist auf die Empfehlungen des bisherigen Beirates für Partizipation und Integration hin und dessen Forderung, das Bezirksamt solle die bundesweite Kampagne „Hier lebe ich, hier wähle ich“ unterstützen. Er appelliert an die Ausschussmitglieder, gemeinsam zu überlegen, wie Menschen ohne Wahlrecht im Bezirk in das Gremium eingebunden werden können.

 

BV Krone schlägt vor, sich die Empfehlungen des bisherigen Beirates für Partizipation und Integration in einer der nächsten Sitzungen gemeinsam mit Vertreter*innen des Beirates genauer anzuschauen und zu diskutieren.

 

BzBm‘in Schellenberg beantwortet die Frage nach der Zusammensetzung des Auswahlgremiums und schlägt vor, die Kandidat*innenliste könne auch in einer nichtöffentlichen Sitzung ohne Bürgerdeputierte erstellt werden. Es ginge lediglich darum festzustellen, welche der Bewerber*innen die Voraussetzungen erfüllen oder wo schwerwiegende Gründe gegen eine Mitgliedschaft im Beirat vorlägen.

 

Frau Lichtenauer ergänzt, man habe sich an dem letzten Wahlverfahren orientiert, damals habe sich ein Auswahlgremium aus jeweils einem/einer Vertreter*in jeder Fraktion gebildet. Man müsse nun überlegen, wie mit den Bürgerdeputierten umzugehen sei. Ihres Erachtens spreche aber auch nichts dagegen, dies in einer nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln, wie von BzBm‘in Schellenberg vorgeschlagen. Bezüglich der Bewerbungsgespräche müsse sich das Auswahlgremium darauf verständigen, ob der Zeitplan dies erlaube. Dies war aber ein Punkt, der vom bisherigen Beirat empfohlen wurde und daher gerne mitaufgenommen werden solle.

 

BV Dr. Bone-Winkel berichtet von der Sitzung zur Konstituierung eines Frauenbeirates, an der sie am Montag teilgenommen habe. Dies habe gezeigt, dass es wichtig sei, Zeit in die Zusammenstellung eines Beirates zu investieren. Sie unterstütze es, dass ein Auswahlgremium aus diesem Ausschuss gebildet werde. Man müsse gegebenenfalls bewusst Personen ansprechen und sich nicht nur darauf verlassen, wer sich bis zum Bewerbungsschluss beworben hat. Man solle auf Gruppen, die nichts von der Möglichkeit der Gremienarbeit wissen, aktiv zugehen, diese Mühe würde sie sich sehr gerne machen.

 

BzBm‘in Schellenberg verweist darauf, dass der Beirat für Partizipation und Integration im Gegensatz zum Frauenbeirat gesetzlich vorgeschrieben sei. Das vorgestellte Wahlverfahren habe sich an den gesetzlichen Regelungen orientiert. Sie bittet Frau Lichtenauer, die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Wahl kurz zu erläutern.

 

Frau Lichtenauer erläutert, dass das im letzten Jahr beschlossenen Partizipationsgesetz im § 19 eine Wahl, welche vom Bezirksamt ausgestaltet werden soll, festlegt. Es könnten sich Vertreter*innen von Vereinen und Initiativen, aber auch Einzelpersonen mit entsprechender Expertise um die Mitgliedschaft im Beirat bewerben. Die Mehrheit solle laut Gesetz aus Personen mit Migrationshintergrund gebildet werden.

 

BD Josué verweist auf die Ziele des zu wählenden Bezirksbeirates, zu dem seiner Ansicht nach die Partizipation und Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte, insbesondere jenen ohne Wahlrecht, gehöre. Im letzten Jahr habe die Zahl von Personen ab 18 Jahren, die nicht wählen durften im Bezirk 70.000 betragen, in Berlin eine Million. Diese Menschen müssten „empowert“ werden, damit sie zumindest auf kommunaler Ebene mitwirken könnten. An BzBm‘in Schellenberg stellt er die Frage, wie die nachhaltige Finanzierung des Beirates aussehe und wie die Abberufung von Mitgliedern geregelt werde.

 

BzBm‘in Schellenberg antwortet, dies seien wichtige Fragen, die dann mit und im neuen Beirat diskutiert werden müssten.

 

BV Kromm plädiert dafür, die Entscheidung über die Mitglieder des Bezirksbeirates in einer nichtöffentlichen Sitzung zu treffen, da ansonsten die Bürgerdeputierten ausgeschlossen würden, da sie nicht den Fraktionen angegliedert seien.

 

BV Krone plädiert auch für den Vorschlag mit dem Verweis auf die Kleinstfraktionen, die ja ohnehin nur aus einer Person bestünden.

 

Der Vorschlag, die Auswahlentscheidung in einem nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt bei der nächsten Ausschusssitzung am 08.06.2022 zu treffen, wird ohne Gegenstimmen angenommen. Die stellvertretende Ausschussvorsitzende sagt zu, dies auf den Weg zu bringen.

 

BzBm‘in Schellenberg sagt zu, rechtzeitig vorher eine vertrauliche Vorlage zur Diskussion vorzulegen, da die nächste Sitzung aller Voraussicht nach wieder digital stattfinden werde.

 

Zum Thema Ukraine-Geflüchtete erläutert BzBm‘in Schellenberg, dass es nach wie vor einen hohen Zustrom im Sozialamt gebe, das Leistungszentrum im Rathaus Steglitz sei inzwischen eröffnet worden. Das Sozialamt bereite sich aktuell auf den Wechsel zum SGB II vor. Es sei derzeit aber noch unklar, wie dies konkret aussehe. Auch das Gesundheitsamt sei mit Zuzugs- und insbesondere Schuleingangsuntersuchungen sehr involviert. Das Schulamt habe Willkommensklassen eingerichtet, Schüler*innen der ersten drei Klassen würden ins sogenannte „Sprachbad“ gesetzt und direkt in Regelklassen eingebunden. Es würden aber noch lange nicht alle Schüler*innen, die im Bezirk untergekommen seien, eine Schule besuchen. Mit Blick auf das bald endende Schuljahr rechne sie erst zu Beginn des nächsten Schuljahres mit Problemen, wenn reguläre Einschulungen stattfänden. Sie gehe aber davon aus, dass das Schulamt beim gestrigen Schulausschuss dazu berichtet habe. Die Sprach- und Integrationskurse der VHS liefen sehr langsam an, da die Genehmigungen und die Zuweisungen durch die Bundesbehörden lange dauerten. Das Jugendamt sei dabei, sich um unbegleitete minderjährige Geflüchtete und solche, die ohne Erziehungsberechtigten hier sind, zu kümmern. In diesen Fällen würden Vormundschaften errichtet. Man könne derzeit nur an der Zahl der Anträge auf Unterstützung abschätzen, wie viele Geflüchtete aus der Ukraine sich im Bezirk aufhalten, sie gehe davon aus, dass die überwiegende Zahl privat untergekommen sei.

 

Herr BzStR Richter ergänzt, man habe knapp 2.000 Bedarfsgemeinschaften seit Anfang März in den Leistungsbezug in Steglitz-Zehlendorf genommen. Eine Bedarfsgemeinschaft sei immer eine Familie oder eine familienartige Struktur. Das hieße, wenn man davon ausginge, dass eine Bedarfsgemeinschaft im Durchschnitt zwei bis drei Personen umfasse, müssten die 2.000 entsprechend multipliziert werden, um die Personen, die tatsächlich im Leistungsbezug sind, zu erahnen. Mit dieser Zahl sei der Bezirk auf Platz vier in Berlin. Wie viele Personen privat untergekommen seien und noch keinen Antrag gestellt haben, wisse man in ganz Berlin nicht. Man gehe derzeit von 60.000 bis 80.000 Geflüchteten aus der Ukraine in der Stadt aus. Zum Thema Integrationsangebote führt er aus, man sei in Gesprächen mit Sportvereinen, um Sportangebote zu schaffen, die dann, wie er betont, allen Geflüchteten offen stünden. Was den Rechtskreiswechsel zum Jobcenter anginge, so sei vieles noch unklar. Abgesehen von den Kosten für Lebenshaltung gebe es aber eine Kontinuität in der Arbeit mit den Geflüchteten, da alle weiteren Leistungsangebote bei den zuständigen Bezirken verbleiben. Mit Zugang in das Jobcenter werde auch sofort die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme angeboten, dort werde auch die Jobvermittlung stattfinden. Ein Teil der Bedarfsgemeinschaften werde auch nach dem 01.06.2022 beim Sozialamt verbleiben, dies betreffe vor allem diejenigen, die Kosten der Pflege haben, weil sie pflegebedürftig sind, im Krankenhaus oder einer Pflegeinrichtung untergebracht wurden, dieser Anteil sei relativ hoch.

 

BzBm‘in Schellenberg merkt an, dass man sich bemühe, die Internetseite und Links aktuell zu halten. Man sei auf Links übergegangen, da sich auf den einzelnen Unterseiten laufend Änderungen ergeben. Auch werde es keine gesonderte Veranstaltung für private Wohnungsgeber*innen im Bezirk geben, am 15.05.2022 richte die Senatskanzlei jedoch eine Veranstaltung aus, die sich sowohl als Dankeschön an private Wohnungsgeber*innen, als auch als Informationsbörse an Geflüchtete richte.

 

BV Dr. Bone-Winkel erkundigt sich, ob in Berlin eine ähnliche Möglichkeit wie in Brandenburg angedacht ist, Wohnungsgeber*innen eine Entschädigung für die private Unterbringung zu zahlen.

 

BzBm‘in Schellenberg antwortet, dies könne nur auf Landesebene entschieden werden und sei ihres Wissens nach derzeit nicht geplant. Private Wohnungsgeber*innen könnten zwar ein Untermietverhältnis einrichten, man müsse aber aufpassen, dass dies nicht ausgenutzt werde.

 

Herr BzStR Richter bestätigt, dass auch ihm keine Informationen über solche Planungen auf Landesebene vorlägen. Die Einrichtung eines Untermietvertrages hätte den Vorteil, dass das Binnenverhältnis zwischen geflüchteter Familie und Vermieter*in geregelt werde. Das Sozialamt könne es zwar nicht leisten, den Inhalt von Untermietverträgen zu prüfen, jedoch das Vorhandensein und die grobe Lauterbarkeit solcher Verträge. Kosten der Unterkunft würden dann im Rahmen der klassischen Sätze übernommen. Um Missbrauch zu vermeiden, würde in den Bürgerämtern bereits jetzt ein Monitoring stattfinden. Es werde bei Wohnungsanmeldungen geprüft, ob die Anzahl der Mieter*innen an einer Adresse plausibel sei. Auch im Sozialamt habe man sich ein System überlegt, um Missbrauch zu verhindern.

 

BV Dr. Bone-Winkel ergänzt in Bezug auf die Regelungen in Brandenburg, dass es dort keine einheitliche Regelung zur Auszahlung der Entschädigung gebe, Mindeststandards aber auch dort geprüft würden. Bei Gelegenheit solle darüber gesprochen werden, sich auf Senatsebene für eine Einheitlichkeit der Regelungen in den Bezirken einzusetzen. Sie vermutet, dass auch Berlin in Zukunft eine Entschädigung zahlen werde, und plädiert dafür, sich auf Stadtratsebene als Bezirk gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, da es insbesondere durch die Lage am Stadtrand zu Ungleichbehandlung käme.

 

BzBm‘in Schellenberg entgegnet, dass die Bezirke keine Einzelregelungen treffen könnten und Brandenburg schlicht ein anders Bundesland mit eigenen Regelungen sei. Man könne sich zwar gegenüber der Regierung für Entschädigungszahlungen aussprechen, es sei im Endeffekt aber eine Senatsentscheidung, dies umzusetzen. Sie sagt jedoch zu, in den bezirksübergreifenden Runden das Problem anzusprechen.

 

BD Josué fragt nach, zu welchem Ressort die Volkshochschulen gehören. Er verweist auf das Curriculum der Integrationskurse, in denen unter anderem das politische System Deutschlands unterrichtet werde. Er erkundigt sich, ob die Lehrer*innen der Integrationskurse im Bezirk von dem zu konstituierenden Bezirksbeirat wissen und inwiefern auf die Möglichkeit der Partizipation unter den Teilnehmenden hingewiesen werde.

 

BzBm‘in Schellenberg antwortet, die Volkshochschulen würden in der sachlichen Zuständigkeit der Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur, Schule und Sport, also Frau Richter-Kotowski, liegen. Die Arbeit der Volkshochschule würde zudem im Ausschuss für Bildung und Kultur durch die Bezirksverordneten besprochen. Welche Inhalte in den Kursen unterrichtet werden, könne sie nicht sagen.

 

BD Josué regt eine Zusammenarbeit mit den Lehrer*innen der Integrationskurse an, um dort für die Mitgliedschaft im Bezirksbeirat zu werben. Er plädiert dafür, die Zusammenarbeit des Ausschusses mit dem Bezirksbeirat, der Sprachabteilung der Volkshochschulen und der zuständigen Bezirksstadträtin zu aktivieren.

 

BzBm‘in Schellenberg schlägt vor, dass der Vorstand des Beirates mit diesem Vorschlag und der Bitte direkt an Frau Richter-Kotowski herantritt.

 
 

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