Auszug - Bestands-Steganlagen im Bezirk für den Wassersport sichern!
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach kurzer Diskussion wird der geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Neufassung des § 31 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin ist ab sofort auf alle in den letzten fünf Jahren zu irgendeinem Zeitpunkt legal bestehenden Steganlagen anzuwenden. Ergangene Bescheide zur Beseitigung sind aufzuheben und Anträge unter der Maßgabe des § 31 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin neu zu bescheiden.
Die Begründung bleibt unverändert.
Der Antrag wird in der geänderten Fassung einstimmig beschlossen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |