Auszug - Abriss Schlachtensee-Apotheke, Matterhornstraße  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen - Videokonferenz
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 19.04.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Zoom-Meeting https://zoom.us/j/95789069173?pwd=UzNKM05yeHJqWnA4NWpEd29ERDVoZz09 Meeting-ID: 957 8906 9173 Kenncode: 620113
 
Wortprotokoll

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki sagt, dass es sich um einen Vorgang aus dem Jahr 2021 handelt. Ein Bauantrag stamme aus dem Juni 2021. Der Abriss des Holzhauses (Apotheke) sei nicht genehmigungspflichtig, weil es sich um kein Wohnhaus handele, auch, wie das Landesamt für Denkmalschutz mitteilte, es sich um kein Denkmal handele. Der Bauantrag aus dem Juni 2021 umfasse den Bau eines Mehrfamilienhauses. Die zuständigen Abteilungen haben den Antrag geprüft und ihre Zustimmung gegeben. Im Februar 2022 wurde die Baugenehmigung erteilt. Dieses Bauvorhaben wurde den Mitgliedern des Ausschusses aufgrund des Beschlusses 829 durch die Liste der Bauvorhaben vom 14.07.2021 bekannt gemacht. Nicht der Abriss der Apotheke, der ja genehmigungsfrei sei, sondern der geplante Neubau. Das Grundstück liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans X 122-2 terbahnhof Schlachtensee. Das Bauvorhaben sei mit Ausnahme der Terrasse auf der überbaubaren Fläche (mit Ausnahme der im Bebauungsplan festgesetzte Fläche) errichtet. Die Art der Nutzung „Wohnen“ sei zulässig. Zulässige GRZ sei 0,5, werde aber mit 0,32 eingehalten. Zulässige GFZ sei 0,8 bei den Obergeschossen und werde genau eingehalten. Die zulässige Zahl von drei Vollgeschossen werde eingehalten. Das Staffelgeschoss als nicht Vollgeschoss ist über dem dritten Vollgeschoss zulässig. Aufgrund dieser Vorgaben habe das Amt keine Einwände gegen den Abriss bzw. den Neubau erhoben.

 

Der Ausschussvorsitzende fragt, ob Ansichten des Neubaus gezeigt werden können.

 

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki sagt, dass aus dem TOP nicht ersichtlich gewesen sei, den Neubau auch bildlich vorzustellen. Er sage zu, die gewünschten Unterlagen dem Ausschuss nachzureichen.

 
 

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