Auszug - Sondernutzungsgebühren auch für verwahrlostes öffentliches Straßenland  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen - Videokonferenz
TOP: Ö 6.5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 19.04.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Zoom-Meeting https://zoom.us/j/95789069173?pwd=UzNKM05yeHJqWnA4NWpEd29ERDVoZz09 Meeting-ID: 957 8906 9173 Kenncode: 620113
0142/VI Sondernutzungsgebühren auch für verwahrlostes öffentliches Straßenland
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Imhof-Speckmann/Dr. Egginger-Gonzalez
2. Gruner
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

Die Linksfraktion fragt sich, warum ihr Antrag in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen worden sei. Sie sehe die Zuständigkeit nicht in diesem Ausschuss und habe auch kein Problem damit, wenn der Ausschuss dies feststellen würde.

 

Die SPD-Fraktion sieht einen Fehler in der Überschrift des Antrages. Sie sagt, verwahrlostes öffentliches Straßenland habe keine Sondernutzungsgebühren. Es könne sich hier nur um Straßenland handeln, welches von den Grundstücken, die verwahrlost sind aus gesehen, eingezogen oder benutzt werden müsse, um Passanten zu schützen, erst dann würden Sondernutzungsgebühren anfallen. Deshalb ist das Straßenland nicht verwahrlost.

 

Die AfD-Fraktion fragt nach der Rechtslage. Ist es denn rechtlich zulässig, was die antragstellende Fraktion fordert bzw. wird dem Eigentümer des Grundstücks bei Sicherungsmaßnahmen auf dem Straßenland vor dem Haus oder Gebäude das in Rechnung gestellt. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki kann dies nur im Rahmen seiner Zuständigkeit beantworten. Richtig ist, dass die Absperrung dem Grundstückseigentümer durch eine Ersatzvornahme in Rechnung gestellt werde. Was öffentliches Straßenland und Sondernutzungsgebühren betreffe, könne hier nur das Straßen- und Grünflächenamt (bezirkliche Straßenverkehrsbehörde) antworten.

 

Die Linksfraktion stellt den Antrag, dass sich der Ausschuss für nicht zuständig erklärt. Der Antrag auf Nichtzuständigkeit wird zur Abstimmung gestellt:

Bürgerdeputierter (SPD) stimmt mit Ja.

Bürgerdeputierter (Grüne) stimmt mit Ja.

Stellv. Bürgerdeputierter (CDU) stimmt mit Ja.

Bürgerdeputierter (CDU) stimmt mit Ja.

Linksfraktion stimmt mit Ja.

Die AfD-Fraktion stimmt mit Ja.

Die FDP-Fraktion stimmt mit Ja.

Die SPD-Fraktion stimmt mit Ja.

Die Grüne-Fraktion stimmt Ja.

Die CDU-Fraktion stimmt mit Ja.

 

Der Ausschussvorsitzende beteiligt sich nicht an der Abstimmung.

Der Ausschuss stellt die Nichtzuständigkeit fest.

 

BD Herr Hennerkes gibt die Sitzungsleitung wieder ab.

 
 

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