Auszug - Wahl einer/eines Ausschussvorsitzenden
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Zugriffsrecht, den/die Ausschussvorsitzende/n zu stellen, hat die AfD-Fraktion. Um, wie beantragt, die Wahl geheim abzuhalten, werden die Stimmberechtigten in den nächsten Tagen über die Art des anzuwendenden Wahlverfahrens gemäß § 63 Abs. 2 ff. der Geschäftsordnung informiert, die durch den Bezirksverordnetenvorsteher als organisatorisch sinnvoll erachtet wird (bspw. Abgabe der Stimme in einem eingerichteten Wahllokal oder schriftliche Abgabe der Stimme). Der Tagesordnungspunkt 1.1 ist damit nicht beendet, sondern aufgeschoben, da dieser erst in den folgenden Wochen umgesetzt werden muss. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |