Auszug - Sachstand des Bebauungsplans 6-30 (Lichterfelde-Süd)  

 
 
2. außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen - Videokonferenz
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 25.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Zoom-Meeting https://zoom.us/j/95789069173?pwd=UzNKM05yeHJqWnA4NWpEd29ERDVoZz09 Meeting-ID: 957 8906 9173 Kenncode: 620113
 
Wortprotokoll

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki gibt eine kurze Einführung in den Stand. Zielsetzung sei, dass jetzt, kurz vor der Offenlegung des Bebauungsplans, alle, Bezirksverordnete und Öffentlichkeit, auf den aktuellen Stand gebracht würden. Die letzte Berichterstattung habe im August letzten Jahres stattgefunden.

 

Es ginge um eines der größten Wohnungsbauvorhaben im Land Berlin. Das Bezirksamt sei jetzt bei dem seit 2015 laufenden Bebauungsplanverfahren kurz vor der Zielgeraden. Zielsetzung sei die Schaffung von etwa 2.500 Wohnungen auf einem sehr großen privaten Grundstück in Lichterfelde-Süd, davon ca. 400 Reihen- und Einzelhäuser und etwas mehr als 2.000 Wohnungen als Geschosswohnungsbau. Und davon wiederum etwas über 500 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau. Diese sozialen Wohnungen seien im Bebauungsplan wie auch im städtebaulichen Vertrag abgesichert.

 

Das Plangebiet soll von der Osdorfer Straße über den Landweg und die Réaumurstraße erschlossen werden. Im Inneren entstehen öffentliche Straßen, die vom Investor gebaut würden. Die Erschließung durch den ÖPNV erfolge durch die S-Bahn (mit einem zusätzlichen S-Bahnausgang auf der süstlichen Seite) und mehrere in das Wohngebiet verlängerte Buslinien.

 

Es werde eine Grundschule errichtet, die etwas größer sei als der Bedarf verlange, der sich allein aus dem Plangebiet entwickele. Der Investor trage anteilig zu seinem durch das Planvorhaben entstehenden Bedarf zur Finanzierung des Schulbaus bei. Der Schulbau wird durch die Senatsverwaltung realisiert. Das Grundstück wird dem Land Berlin übertragen.

 

Es seien drei Kitas geplant. Diese baue der Investor.

 

Es sollen eine Jugendfreizeiteinrichtung und ein Umweltkompetenzzentrum entstehen. Dafür würden dem Bezirk die Grundstücke zur Verfügung gestellt.

 

Die Errichtung eines Quartiertreffs für soziale Nachbarschaftsangebote sei geplant.

 

Im östlichen Teil werde eine Baracke des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers für einen Gedenkort denkmalgerecht hergerichtet.

 

Im Nordwesten des Plangebietes am S-Bahnhof entstünden ein urbanes Gebiet und ein Kerngebiet mit einem Stadtplatz, da würden auch die gewerblichen Nutzungen konzentriert sein. Es gebe aber auch mehrere kleine Quartiersplätze, die auch teilweise mit Ladeneinheiten vorgesehen seien.

 

Der Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft werde zum Teil im Plangebiet, zu einem Teil in der südlich gelegenen Weidelandschaft (Teil des Grundstücks) und zu einem dritten Teil außerhalb der Stadtgrenze auf einem Gelände der Berliner Stadtgüter realisiert. Darüber wurde im letzten Umwelt-Ausschuss am 17.03.2022 ausführlich gesprochen.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 30.06.2015 gefasst. Ungefähr zu dieser Zeit sei auch der Flächennutzungsplan (FNP) für das Bauvorhaben entsprechend angepasst worden.

 

Die Groth-Gruppe habe im Juni 2015, das war die Voraussetzung für das Bebauungsplan-Verfahren, die „Grundzustimmung zum Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ unterzeichnet. Das sei sozusagen die Richtschnur, die berlinweit verbindlich sei. Verbindlich für die Beteiligung des Vorhabenträgers an den Kosten der Planung und der mit dem Vorhaben verbundenen notwendigen Infrastruktur.

 

Im Juli 2016 gab es eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden mit einer Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Daraus erfolgte eine nochmals erhebliche Überarbeitung der Planungen.

 

Die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) im Jahr 2019 ergab eine ganze Reihe von Prüfaufträgen an das Amt zur weiteren Bearbeitung der Planung.

 

Die Grundlage der gesamten Planung ist ein Masterplan, der auf Grundlage eines städtebaulichen Gutachterverfahrens entstanden sei. An diesem Masterplan habe sich die Entwicklung der Planung immer orientiert. Er bilde seitdem die Grundlage für den Planungsprozess und wurde jeweils entsprechend fortgeschrieben.

 

Zur Absicherung der Planung, der Ausgleichsmaßnahmen und der Kostenfragen hat das Bezirksamt mit der Groth-Gruppe am 31.07.2018 einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen. Gegenwärtig finden die Verhandlungen über einen Ergänzungsvertrag statt, weil Dinge konkretisiert bzw. auch verändert werden müssen.

 

Da der Prozess ja auch kritisch begleitet worden sei, auch von Bürgerinnen und Bürgern, haben sich viele Diskussionspunkte ergeben, u.a.:

 - Schulstandort

-  Standort des Stadtplatzes

- Verkehrsfragen

- Lärmschutz

- Klimafolgen des Vorhabens

- Lern- und Gedenkort

- Freiflächenplanung

- weitere Infrastrukturbedarfe (Stichwort: Stadtteilbibliothek - nicht in der Planung)

 

Die Zielsetzung des Amtes sei jetzt, zügig (noch vor den Sommerferien) die Offenlegung des Bebauungsplans durchzuführen mit allen dazu gehörenden Unterlagen, damit nach der Abwägung der dann vorgebrachten Einwendungen der Bebauungsplan beschlossen, die Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erfolgen kann, um dann den Bebauungsplan förmlich beschließen und festsetzen zu können.

 

Der Vorhabenträger plant den Beginn der Bauarbeiten für den 1. Bauabschnitt am Ende des Jahres.

 

Hier entstehe eines der größten Wohnungsbauvorhaben in ganz Berlin. Die Bedeutung sei auch im Berliner Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grüne und Linke hervorgehoben.

 

Hier entstehe auch ein Vielfaches dessen, was in den letzten fünf Jahren in Steglitz-Zehlendorf an Sozialwohnungen entstanden sei. Aber es gebe eine gute Mischung von verschiedenen Wohnformen.

 

Es sei ein sehr spannendes Gebiet, bei dem vielfältige Belange miteinander in Einklang gebracht werden müssen, was sich insbesondere aus der Lage des Gebietes ergebe: Im Norden gebe es eine (eigentlich zwei) Großsiedlung aus den 60er-70er Jahren, die sozial nicht unbelastet sei (Quartiersmanagement-Gebiet).

 

Zugleich im Süden dann angrenzend ein hochwertiges Landschafts- oder Naturschutzgebiet.

 

Herr Karnetzki erklärt, dass es ihm darauf ankomme, dass dort nicht ein für sich isoliertes nach außen abgeschirmtes Wohngebiet entstehe, sondern ein vernetzter gemeinsamer Stadtraum mit der Thermometersiedlung und der Woltmann-Siedlung, in dem die Menschen aus allen drei Gebieten sich selbstverständlich und gerne aufhalten und auch Angebote der jeweils anderen Siedlung in Anspruch nehmen und sich begegnen.

Nicht alles lasse sich jetzt im Bebauungsplan regeln. Es bleibe, auch nach einer Festsetzung des Bebauungsplans, eine Aufgabe für eine integrierte und integrierende Stadtentwicklung.

 

Präsentation des Bebauungsplan 6-30 Lichterfelde-Süd (Stand 25. März 2022)

Bericht zum Verfahrensstand vor der Offenlegung

 

Stadt L Frau Lappe erklärt, dass sie im August letzten Jahres berichtet hat. Weiter erklärt sie, dass sie die Präsentation vom August 2021 fortgeschrieben habe. Diese Änderungen seien in der Präsentation rot gekennzeichnet.

 

Zum Punkt „Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen Bebauungsplanbegründung hrt sie aus, dass die Abwägung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen sei und in die Begründung eingearbeitet werde.

 

Der Begründungsentwurf, nach Klärung aller Themen, liege weitgehend vor und sei in der Prüfung. Der Beschluss der Geltungsbereichsreduzierung/-änderung sei durch das Bezirksamt gefasst.

 

Der Reinplan sowie Vermessungsaufgaben stünden noch aus.

 

Zu den Planbildern gehören sehr viele verschiedene textliche Festsetzungen, die sich zu verschiedenen Themen des Plans positionieren und dort auch Präzisierungen hervorrufen. Sie geht auf einen Auszug der textlichen Festsetzungen näher ein, u.a. Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche, Bauweise, geförderter Wohnungsbau, Grünfestsetzungen, Immissionsschutz und Versickerungsanlagen.

 

Die Gutachten zum Verkehr, Erschließung, Lärmschutz (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Anlagenlärm, Sportlärm), Naturschutzfachliche Gutachten, Klima, Artenschutzbeiträge, Regenwasserkonzeption mit Höhenmodell, zu Boden, Altlasten und Wald wurden fortgeschrieben, ergänzt oder sind teilweise neu. Sämtliche Gutachten liegen vor und sind abgeschlossen.

 

Der Entwurf des Umweltberichtes (420 Seiten) liegt mittlerweile vor.

 

Der Umweltbericht hat einen immer gleichen Aufbau, das ist standardisiert für ein Bebauungsplanverfahren, und zwar gliedert er sich nach Schutzgütern. Für jedes Schutzgut, was definiert ist, muss entsprechend eine Bestandsanalyse gemacht werden, danach wird eine Prognose erstellt, wenn nicht geplant würde, wie sich dann dieses Schutzgut darstellen würde. Und es gibt eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung bei Durchführung der Planung.

 

Als Schutzgüter werden genannt:

Schutzgut Mensch, insbesondere menschliche Gesundheit

Schutzgut Pflanzen und Tiere

Schutzgut Boden

Schutzgut Wasser

Schutzgut Luft/Klima

Schutzgut Landschaftsbild

Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

 

Diese Schutzgüter werden anhand der Gutachten und anderer Erkenntnisse untersucht. In einem weiteren Schritt werden die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern geprüft, verbunden mit dem Ergebnis, was das für den Eingriff in ein vorhandenes Gebiet bedeutet. Als erstes besteht die Aufgabe, Eingriffe zu vermeiden, und als zweites die Aufgabe, wenn ein Eingriff vorgenommen werden muss, einen Ausgleich zu generieren.

 

Dieser Ausgleich ist verbunden mit einer Bilanzierung, das ist ein sehr schwieriges Thema, das das Amt die letzten Monate intensiv beschäftigt hat. Eine sachgerechte Lösung wird angestrebt, um am Ende im Rahmen eines Wertpunktesystems zu wissen, wie man diesen Ausgleich gestalten kann. Das wird schutzgutbezogen gemacht. Man hat bei diesem großen Planungsgebiet zusätzlich ein integriertes Kompensationskonzept gewählt (IKK), das einen gebündelten Maßnahmenkatalog beinhaltet.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die Renaturierung des Reiterpfuhls vorgesehen. Das ist ein wesentliches Ergebnis, das im letzten Jahr unter Zuhilfenahme von Prof. Sieker erarbeitet wurde. Ziel ist die Wiedervernässung des Reiterpfuhls. Dann geht es beispielsweise um die Entwicklung von Waldsaum, Gehölzstreifen und Feldhecken. Das Pflanzen von einer großen Anzahl von Bäumen ist ein wesentlicher Punkt in den Straßen, auf den Grundstücken und in den Grünanlagen.

 

Dazu kommen Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Begrünung von Innenhöfen und die Schaffung von Niststätten.

 

In der Lichterfelder Weidelandschaft geht es darum, den Lebensraum für verschiedene Arten einzurichten und aufzuwerten sowie den Waldsaum einzubeziehen und Kleingewässer neu anzulegen. Die Infrastruktur für das Beweidungsmanagement ist zur Verfügung zu stellen. Die dauerhafte Pflege der Weidelandschaft ist sicherzustellen.

 

In Großbeeren entsteht die Komplexmaßnahme „Biotop-Mosaik neue Weidelandschaft“, Umsiedlung von Eidechsen, Anlegen von Gewässern und von Gehölzen und auch hier die Sicherstellung einer dauerhaften Pflege.

 

Das sind die Elemente, die im Umweltbericht dargestellt und begründet werden, um am Ende ein integriertes Kompensationskonzept und eine gute Bilanzierung für den Ausgleich vorzuweisen.

 

Ganz wesentlich in den letzten Monaten war die Arbeit am städtebaulichen Vertrag. Es gibt den alten städtebaulichen Vertrag aus dem Jahre 2018, der nun mit einem Ergänzungsvertrag versehen wird. Hier war es wichtig, dass aus allen Gutachten und aus allen Themen identifiziert wurde, was im Bebauungsplan abzubilden ist und was über einen Vertrag zu regeln ist.

 

Ein wesentliches Thema im Moment ist, diese ganzen Maßnahmen, die jetzt im Vertrag festgelegt und als Verpflichtungen abgestimmt wurden, auch entsprechend abzusichern. Dafür gibt es u.a. Vertragserfüllungsbürgschaften. D.h. für all diese Maßnahmen, vom Ausgleich bis hin zur kleinsten Idee für besondere Werte, die im Quartier geschaffen werden sollen, wird es Bürgschaften geben. Momentan handelt es sich um 30 Bürgschaften.

 

Das ist der Stand zum heutigen Vertrag. Er ist vom letzten August bis heute wesentlich gewachsen und wesentlich konkreter geworden.

 

Frau Lappe geht kurz auf das Nutzungskonzept der Jugendfreizeiteinrichtung und die anderen Beispiele von Vertragsinhalten ein.

 

Das Amt ist dabei, die gesamten Unterlagen für die Offenlegung zusammenzustellen.

 

Die Präsentation wird dem Ausschuss durch das BVV-Büro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird die Präsentation auf der Internetseite des Amtes veröffentlicht.

 

Die Fragen der Grünen-Fraktion werden beantwortet.

 

Die Fragen der SPD-Fraktion werden beantwortet.

 

Die Fragen der Linksfraktion werden beantwortet.

 

Die Fragen der AfD-Fraktion werden beantwortet.

 

Die Fragen der Seniorenvertretung werden beantwortet.

 

Die Fragen eines stellv. Bürgerdeputierten werden beantwortet.

 
 

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