Auszug - Beteiligung stärkt die Demokratie und fördert gemeinnütziges Engagement – auch in Steglitz-Zehlendorf   

 
 
2. außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen - Videokonferenz
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: vertagt
Datum: Fr, 25.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Zoom-Meeting https://zoom.us/j/95789069173?pwd=UzNKM05yeHJqWnA4NWpEd29ERDVoZz09 Meeting-ID: 957 8906 9173 Kenncode: 620113
0067/VI Beteiligung stärkt die Demokratie und fördert gemeinnütziges Engagement – auch in Steglitz-Zehlendorf
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:71/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
Verfasser:Bürgerinnen und Bürger 
Drucksache-Art:EinwohnerantragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die AfD-Fraktion stellt den Antrag auf Nichtbefassung dieses Antrages, weil der Ausschuss dafür nicht zuständig sei. Die SPD-Fraktion antwortet dazu, dass der Ausschuss selbstverständlich auch für die Beteiligung der Bürger im Bezirk und auch für Bürger-Anträge zuständig sei und verweise dazu auf gesetzliche Grundlagen. Die AfD-Fraktion zieht ihren Antrag zurück.

 

Die GRÜNE-Fraktion betont, der in der Zählgemeinschaft abgestimmte Änderungsantrag sei fristgemäß und rechtzeitig vor der Ausschusssitzung allen Fraktionen per E-Mail und auch über das BVV-Büro zugesandt worden. Der Ausschussvorsitzende beharrt darauf, dass ihm der Antrag lediglich als Tischvorlage vorliege, der den folgenden Inhalt hat:

 

Die GRÜNE-Fraktion beantragt, den Einwohnerantrag wie folgt zu ändern:

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, Bürger*innenbeteiligung an laufenden und geplanten bezirklichen Vorhaben im Bezirk strukturell zu verankern, umfassend zu fördern und professionell umzusetzen. Dafür sind in ausreichendem Maße zeitliche Ressourcen in Stellenbeschreibungen und zumessungen sowie personelle und finanzielle Ressourcen in den kommenden bezirklichen Haushalten zu berücksichtigen. Sofern vom Senat den Bezirken hierfür Mittel zur Verfügung gestellt werden, sind diese abzurufen. Verwaltungsabläufe und handeln im Kontext von Planung, Gestaltung und Umsetzung von Beteiligung sind klar zu regeln. Dafür sind verbindliche Leitlinien orientiert z. B. an den entsprechenden Leitlinien des Bezirks Mitte als ein gemeinsames Projekt der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zu entwickeln. Dabei sollen neben anderen folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

      rger*innen sind frühzeitig und transparent über Vorhaben des Bezirks zu informieren (u. a. durch die Erstellung und Veröffentlichung einer Vorhabensliste),

      Beteiligungsprozesse sollen die Partizipationsstufen umfassen, soweit nicht rechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen,

      es soll eine in jeder Hinsicht angemessene ausgestattete Koordinierungsstelle für Bürger*innenbeteiligung in der Verwaltung, die zugleich Anlaufstelle für Bürger*innen ist, geschaffen werden.

 

Die Begründung bleibt unverändert.

 

Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass er diesen Antrag bewusst auf die Tagesordnung genommen habe, um eine Verabschiedung durch die BVV innerhalb bzw. annähernd innerhalb der Zwei-Monats-Frist zu ermöglichen. Eine Abstimmung über den Antrag könne nun nicht erfolgen, wenn dieser Änderungsantrag aufrecht erhalten bleibe. Zudem merke er an, dass eine rechtzeitige Anzeige der Änderungen gegenüber dem Ausschuss eine Vertagung hätte verhindern können. Da aber innerhalb der Fraktionen die Änderungen noch diskutiert werden müssen, sei eine Vertagung sehr wahrscheinlich.

 

Dieser Meinungsäerung des Ausschussvorsitzenden widersprechen die Sprecher der Fraktionen der Zählgemeinschaft. Der Antrag habe rechtzeitig den Fraktionen vorgelegen und eine Abstimmung sei daher heute möglich und zulässig. Eine Vertagung sei daher nicht nötig und die Verschleppung der Abstimmung diene politischen Interessen und nicht der Verwirklichung des Willens der Mehrheit des Ausschusses.

 

Die AfD-Fraktion merkt an, dass doch formal einer der Vertrauenspersonen diesem Änderungsantrag zustimmen müsse. Der Ausschussvorsitzende verneint die Aussage und bemerkt, dass eine Zustimmung von Vertrauenspersonen nicht notwendig sei.

 

Dem wurde seitens der GRÜNE- und SPD-Fraktion widersprochen. Die Änderungen des Antrages seien wegen der Widersprüche des Bürgerantrages mit der geltenden Rechtslage erforderlich, weil dem Ursprungstext in der vorliegenden Fassung so nicht zugestimmt werden dürfe. Dieser sei derzeit zum Teil rechtswidrig, weil damit Rechte begründet würden, die mit den geltenden Rechtsgrundlagen nicht in Übereinstimmung stehen und die BVV nicht originäre Rechte und Pflichten auf Dritte erweitern dürfe. Das sei ausschließlich die Aufgabe des Gesetzgebers.

 

Die AfD-Fraktion sagt, dass viele Punkte kritisch gesehen würden und daher der Antrag vertagt worden sei. Es wurden die Haushaltsberatungen abgewartet und sie habe eine Kleine Anfrage (Drs. 0048/VI) an das Amt gestellt. Die Antworten dazu stehen noch aus.

 

Frau Griese (Vertrauensperson) führt an, dass die Originalformulierungen des Einwohnerantrages zur Unterzeichnung geführt hätten. Daher sehe sie sich dem Wortlaut des Ursprungsantrages verpflichtet und spreche sich mit aller Deutlichkeit für die Beibehaltung des Originaltextes aus, der von ihrer Initiative „rgerInnen-Beteiligung Lichterfelde-Ost“ formuliert worden sei und den Ausschussmitgliedern als Einwohnerantrag „Beteiligung stärkt die Demokratie und fördert gemeinnütziges Engagement auch in Steglitz-Zehlendorf“ vorliege.

 

Sie erwähnt auch die Landesmittel für Bürgerbeteiligung. Eine strukturelle Verankerung von Bürgerbeteiligung bedürfe zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen in den kommenden bezirklichen Haushalten, und zwar „ab sofort“. Wenn es aktuell abrufbare Landesmittel, Landesmittel für Bürgerbeteiligung, gebe, in den Vorjahren waren das 250.000 EURO pro Jahr, werde es als selbstverständlich angesehen, diese Mittel auch abzurufen und auch zu nutzen.

 

Frau Griese bittet den Ausschuss,r den Originaltext des Einwohnerantrages zu stimmen.

 

Die CDU-Fraktion stimmt dem Ursprungstext zu.

 

Die SPD-Fraktion merkt an, dass sie dem Antrag in der geänderten Fassung zustimme und die Aussagen von Frau Griese respektiere. Dennoch seien die Grundzüge der repräsentativen Demokratie zu beachten, wonach die politische Verantwortung bei den gewählten Bezirksverordneten liege.

 

In der Zählgemeinschaftsvereinbarung sei die Bürgerbeteiligung ein Schwerpunkt und deren Durchsetzung das erklärte Ziel. Man dürfe daher keine falschen Hoffnungen mit unbegründeten und unrealistischen Beschlüssen wecken, die sich letztendlich nicht umsetzen ließen. Der Änderungsantrag setze da an, indem die Punkte entfernt wurden, die nach Auffassung der einbringenden Fraktionen rechtlich nicht möglich seien. Es sei schlicht nicht möglich, als Bezirksverordnete nicht gewählten Vertretern ein vorrangiges Entscheidungsrecht per Beschluss einzuräumen und würde insofern über die rechtlichen Grundlagen (BezVwG) der BVV hinausgehen. Die SPD-Fraktion sieht in den vorgeschlagenen Formulierungen des Änderungsantrages eher eine Verbesserung und möchte nichts fordern, was letztlich schwer oder gar nicht umzusetzen,glicherweise sogar rechtlich angreifbar sei. Zudem solle der Änderungsantrag im Haushaltsausschuss beraten werden.

 

Herr Stadtrat Karnetzki weist bezüglich der erwähnten Haushaltsmittel für Bürgerbeteiligung darauf hin, dass sich der Bezirk in der vorläufigen Haushaltswirtschaft befinde. Im Haushaltsplan 2022 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen seien die Mittel zwar aufgeführt, würden aber nur in einem Antragsverfahren freigegeben werden. Es sei besser gewesen, die Mittel dem Bezirk zuzuschreiben, damit diese in einer auftragsweisen Bewirtschaftung hätten verteilt werden können.

 

Die Linksfraktion bedankt sich für die sehr klare Stellungnahme von Frau Giese und äert großes Unverständnis gegenüber der Zählgemeinschaft. Es sei eine große Respektlosigkeit, dem Ausschuss so umfangreiche Änderungen vorzulegen, dass der Einwohnerantrag nicht abgestimmt werden könne. Zudem wurden den Oppositionsparteien nicht alle Änderungen vorab mitgeteilt. Es hätten weit über 1000 Bürger dem Einwohnerantrag mit ihrer Unterschrift zugestimmt. Die Linkfraktion stimme dem Antrag daher so zu, wie er in der Ursprungsfassung vorliege.

 

Die Grüne-Fraktion sagt, dass sie die Änderungen mit den Antragstellern besprochen habe. Der Inhalt des Antrages habe sich nicht verändert, es seien nur rechtliche Aspekte und die Umsetzung klargestellt worden, gerade was den Haushalt im Bezirk angehe. Dieser wurde in der letzten BVV-Sitzung beschlossen und es könne nicht gesagt werden, ob eine sofortige Berücksichtigung möglich sei. Es bestünde lediglich die Möglichkeit zu prüfen, welche Mittel auf Landesebene zur Verfügung stehen und festzuschreiben, dass diese abgerufen werden sollen.

 

Die Grüne-Fraktion sieht daher keinen substanziellen Widerspruch zwischen dem vorliegenden Änderungsantrag und dem Einwohnerantrag. Eine Vertagung sei aber nicht im Sinne der Grüne-Fraktion. Da der Ausschuss nicht federführend sei, sollten die Änderungen im Haushaltsausschuss mit den Vertetern der anderen Parteien beraten werden.

 

Die SPD-Fraktion betont noch einmal, dass sie sich lediglich damit auseinandergesetzt habe, was rechtlich möglich sei. Die Änderungen beträfen den Charakter des Antrages nicht.

 

Die AfD-Fraktion übernimmt den Änderungsantrag der Grüne-Fraktion und bringt ihn ein, um ihn zur Abstimmung zu bringen. Hauptgrund sei die Bürgerbeteiligung und die kritische Auseinandersetzung damit. Mehrfach wurde der Kontakt zu den Vertrauensleuten gesucht, um mit ihnen über die Änderungspunkte zu sprechen. Es habe jedoch keine Rückmeldungen gegeben.

 

Der Ausschussvorsitzende fragt, ob die AfD-Fraktion den Änderungsantrag der Grüne-Fraktion als eigenen Antrag einbringt. Die AfD-Fraktion bejaht das.

 

Antrag und Änderungsantrag werden vertagt.

 
 

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