Auszug - Wahl einer/eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden  

 
 
1. konstituierende öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen - Videokonferenz
TOP: Ö 1.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.02.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: konstituierende Sitzung
Zusatz: Videokonferenz
 
Wortprotokoll

Die CDU-Fraktion hat das Vorschlagsrecht und schlägt Herrn BV Michael Mc Laughlin als stellvertretenden Ausschussvorsitzenden vor. In Abstimmung wird Herr Mc Laughlin mit 13 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung als stellvertretender Ausschussvorsitzender gewählt. Herr Mc Laughlin nimmt die Wahl an.

 

Herr Hippe übernimmt die Ausschussleitung und bittet, vor Eintritt in die weitere Tagesordnung, von Folgendem Kenntnis zu nehmen:

 

Er habe sich Gedanken über das Procedere der Einladungen gemacht. Er zitiert hierzu den § 8 Abs. 6 BezVwG; da heißt es, die Verhandlungen der Bezirksverordnetenversammlung sind öffentlich. Wenn ein Fünftel der Bezirksverordneten einer Fraktion oder das Bezirksamt es beantragen, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Über den Antrag ist in nicht öffentlicher Sitzung zu beraten und abzustimmen. Das sei Gesetzeslage.

 

In der Geschäftsordnung heißt es zu § 62 Absatz 5 über die Öffentlichkeit in Notzeiten,r Sitzungen der Ausschüsse gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß. Für Ausschusssitzungen werde die Öffentlichkeit über die zur Verfügungstellung der Sitzungseinwahldaten hergestellt. Bei Bedarf könne nach Absatz 4 verfahren werden.

 

Er stelle fest, dass nicht nach Absatz 4 der Geschäftsordnung verfahren werde. Im Allris-System entspräche die dortige Einladung der Einladung, die den Ausschussmitgliedern vorliege. In dieser Einladung würden die Einwahldaten nicht mitgeteilt. Er interpretiere die Geschäftsordnung so, dass die Einwahldaten der Öffentlichkeit mitzuteilen seien, das sei nicht geschehen. Aus seiner Sicht sei die Sitzung nicht öffentlich im Sinne des § 8 Absatz 6 BezVwG, was er hiermit zu der gesamten Tagesordnung rüge. Da er das nicht alleine entscheiden könne, erteile er dem Ausschuss das Wort.

 

Frau Macmillan sagt für die SPD-Fraktion, dass heute ein Antrag, der die Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung umfasse, behandelt werde. Und sie finde, dass es auch wichtig sei, dass die Öffentlichkeit beteiligt werde und da solle die Lage aus der Zählgemeinschaft ganz klar sein.

 

Herr Hippe widerspricht und sagt, dass es nicht nur wichtig sei, sondern notwendig, weil das Gesetz es vorschreibe, sehe aber die Öffentlichkeit als verletzt an, weil die Geschäftsordnung vorschreibe, dass der Öffentlichkeit der Link mitzuteilen sei, das sei nicht passiert. Demzufolge sei diese Sitzung nicht öffentlich und es würde daher gesetzeswidrig sein, wenn der Ausschuss fortfahren würde, was er rügt zu allen Beschlusspunkten.

 

Herr Steinhoff für die Grüne-Fraktion kann im Moment nicht nachvollziehen, wie der Ausschussvorsitzende zu der rechtlichen Würdigung komme. Er habe eher den Eindruck, dass der Bezirksverordnetenvorsteher Herr Rögner-Francke ganz regulär eingeladen habe, so wie es in dem Verfahren vorgesehen sei. Er bitte um eine genauere Darlegung des Vorsitzenden, was die Rechtsauffassung in dieser Angelegenheit sei.

 

Herr Hippe sagt, dass der § 62 der Geschäftsordnung genau dies wiedergebe. Er zitiert wie folgt: r Sitzungen der Ausschüsse gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß. Für Ausschusssitzungen wird die Öffentlichkeit über die zur Verfügungstellung der Sitzungseinwahldaten hergestellt“. Der Ausschussvorsitzende sehe hier nicht, dass der Öffentlichkeit die Sitzungseinwahldaten zur Verfügung gestellt worden seien. Damit sei der § 62 Absatz 5 der Geschäftsordnung nicht erfüllt, damit liege im Sinn der Geschäftsordnung keine öffentliche Sitzung vor und das verstoße gegen § 8 Absatz 6 BezVwG, so dass alle Beschlusspunkte in nicht öffentlicher Sitzung verhandelt werden würden. Das sei gesetzeswidrig.

 

Herr Steinhoff hat hier eine andere Sicht und verweist auf den Bezirksverordnetenvorsteher Herrn Rögner-Francke. Weiter sage er, dass der interessierten Öffentlichkeit der Link zur Verfügung gestellt worden sei.

 

Herr Hippe fragt, wodurch. In der Geschäftsordnung stehe nicht die „interessierte Öffentlichkeit“, sondern „die Öffentlichkeit“. Er sehe nicht, dass der Link öffentlich zur Verfügung gestellt worden sei.

 

Frau Macmillan weist darauf hin, dass der Ausschussvorsitzende selbst im Ältestenrat darum gebeten habe, sparsam mit der Weitergabe von Links umzugehen. Diesem Vorschlag sei gefolgt worden. Es solle heute beschlossen werden, dass die Sitzung öffentlich sei und keiner ausgeschlossen werde.

 

Der Ausschussvorsitzende könne dem Vorschlag nicht folgen, da die Sitzung im Sinne der Geschäftsordnung nicht öffentlich sei. Weiter schlage Frau MacMillan vor, das Protokoll der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, der Ausschussvorsitzende sagt, deswegen sei die Sitzung aber trotzdem nicht öffentlich.

 

Herr Dr. Egginger-Gonzalez ist verwundert, dass dieser Umstand erst heute aufgefallen sei. Alle Sitzungen wurden nach dem gleichen Procedere vorbereitet. Auch weise er darauf hin, dass der Zugang auf 100 Personen beschränkt sei. Eine Freigabe des Links könne bedeuten, dass sich zu viele Bürgerer anmelden und dadurch die Software versagen könne. Im Ergebnis sei dies das Ende für den Ausschuss. Ihn würde interessieren, ob das BVV-Büro Personen ablehnen musste, die sich für den heutigen Ausschuss anmelden wollten. Das System der Anmeldung funktioniere aber gut.

 

Frau Specht-Habbel sagt, dass der Ausschussvorsitzende die Möglichkeit gehabt habe, um die Veröffentlichung des Links zu bitten. Frau Flores-Ramirez erklärt, sie habe die Rechtsauffassung des Ausschussvorsitzenden zur Kenntnis genommen und sei der Meinung, dass hierzu Herr Rögner-Franke in seiner Funktion als Bezirksverordnetenvorsteher ein Meinungsbild abgeben solle.

 

Herr Rögner-Francke ist etwas verwundert, dass ihm das nicht früher mitgeteilt worden sei, denn zwischenzeitlich werde so verfahren; ob das dann in der Tat von irgendjemanden beanstandet werde, bleibe demjenigen überlassen. Die Geschäftsordnungsregelung sei eine andere. Von der Öffentlichkeit sei auch immer die Rede. Um diese zu gewährleisten, wurde auch demzufolge für die Veröffentlichungen gesorgt, und zwar für alle Sitzungen, auch für die letzte Plenarsitzung, die ja die erste arbeitsmäßige Sitzung gewesen sei, die übrigens digital durchgeführt worden sei, wie die BVV das beschlossen habe. Dann die Damen und Herren, die an der Sitzung teilnehmen wollen, aber leider nicht in dem Maße, wie angemeldet worden seien, aber es seien immerhin zwischen 90 und 95 Teilnehmer, wovon 20 Teilnehmer Befindlichkeiten im klassischen Sinne vortrugen. Es irritiere ihn, warum diese Rechtsauffassung erst jetzt kundgetan werde, da ja schon mehrere Ältestenrat-Sitzungen stattgefunden haben. Und es wurde von keiner Seite (mehrmalige Wiederholung) bislang in irgendeiner Weise beanstandet. Sofern halte er diese Sitzung aus bisherigen Gesichtspunkten der Durchführung, der Praxis für zulässig und halte insofern auch grad hier eine öffentliche Sitzung auch für diesen Ausschuss für gegeben. Was sich dann im Laufe der Zeit als Öffentlichkeit noch ergeben werde, wenn über einen entsprechenden Live-Stream, der dann in der Tat für die Bezirksverordnetenversammlung in ganz sicherlich realistischer Weise auch angewandt werden könne, bleibe abzuwarten. Es ist eine Angelegenheit, die, nachdem der Gesetzgeber das geändert habe, ja möglich sei. Die Geschäftsordnung musste angepasst werden, technische Möglichkeiten mussten geschaffen werden. Es werde seit mehreren Wochen so verfahren, um es deutlich zu sagen. Sofern nehme er zur Kenntnis, dass der Ausschussvorsitzende dieser Auffassung sei. Er selber teile diese Auffassung nicht.

 

Der Ausschussvorsitzende nimmt Stellung zu den Äerungen der Ausschussmitglieder. Auf die Frage von Frau Specht-Habbel, warum er nicht selber was getan habe, sagt er, dass er bei der Vorbereitung der Sitzung auf dieses Problem gestoßen sei. Vorher habe es ihn nicht bewegt. Denn er habe das hier zu verantworten. Er möchte dies aber nicht verantworten und habe aus dem Ausschuss kein einziges Argument gehört, das seine Auffassung widerlegen könne. Es mag ja sein, dass man alles früher rügen könne, sicherlich auch rügen muss, aber nun sei das Problem in der Welt, und er stelle fest, dass die Geschäftsordnung fordere, dass der Link der Öffentlichkeit bekanntgegeben werde. Sonst sei die Sache nicht öffentlich. Wenn jetzt jemand hier in die Sitzung wolle, ganz spontan, dann könne er hier das auch nicht mit den Daten, die hier bekanntgegeben worden seien, das sei nicht ausreichend.

 

Seine Rüge werde in das Protokoll aufgenommen. Der Ältestenrat werde sicher darüber beraten müssen, wie das weitere Verfahren sein werde. Der Ausschuss werde fortgeführt unter der Maßgabe, dass alle Beschlüsse unter diesem Problem getroffen werden.

 

Herr Netzel äert dazu, dass die Aussage so nicht stimme, da das BVV-Büro noch besetzt sei und Bürger zur Sitzung dazu geschaltet werden können.

 

Die Seniorenvertretung bittet, ihr Meinungsbild ebenfalls zur Kenntnis geben zu können. Sie widerspreche den Äerungen des Ausschussvorsitzenden in der Art, dadurch, dass in dem öffentlichen Auftreten des Bezirksamtes, hier des BVV-Büros, jeder Zugang habe, jeder dort die Tagesordnung und die Aktenmappe dieser Sitzung z.B. einsehen könne, so halte sie die Öffentlichkeit für ausreichend eingeladen. Der Ausschussvorsitzende zitiert erneut aus der Geschäftsordnung: „r Sitzungen der Ausschüsse gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß. Für Ausschusssitzungen werde die Öffentlichkeit über zur Verfügungstellung der Sitzungseinwahldaten hergestellt.“ Das sei nicht geschehen. Deswegen sei die Sitzung nicht öffentlich. So einfach sei das.

 

Frau Flores Ramirez äert dazu, dass der Ausschussvorsitzende zu Protokoll gegeben habe, dass er das rüge, für sich als Bezirksverordneter bzw. für sich als CDU-Fraktion. Er würde sich quasi vorbehalten oder sagen, die Beschlüsse, die gefasst worden seien, würden nach seiner Rechtsauffassung nicht wirksam. Dies stelle sich als schwierig dar. Ja, man könne eine Rechtsauffassung haben, über die sicher noch diskutiert werden könne. Wir haben hier einen Einwohnerantrag und mehrere Anträge. Es sei schwer, jetzt zu diskutieren, um dann vielleicht zu sagen, würde dem Ausschussvorsitzenden das Ergebnis nicht gefallen, könne er aufgrund seiner Rechtsauffassung die Beschlüsse als nicht gültig ansehen, weil ja nicht öffentlich eingeladen worden sei. Das sei keine sinnvolle Kommunalpolitik für alle.

 

Der Ausschussvorsitzende erwidert darauf, dass die Verantwortung zur Gestaltung einer Geschäftsordnung, die den Erfordernissen Rechnung trage, nicht bei der CDU liege.

 

Frau Imhoff-Speckmann stimmt den Äerungen von Herrn McLaughlin im Chat zu. Es solle jetzt pragmatisch vorgegangen werden. Das Problem, das jetzt in der Welt sei, wie es der Ausschussvorsitzende gesagt habe, sei nur in der Welt, weil er es in die Welt hineingeredet habe. Es sei jetzt genug ausdiskutiert und es gäbe niemanden im Ausschuss, der gesagt habe, er beziehe die Position, die der Ausschussvorsitzende vertrete.

 

Der Ausschussvorsitzende sagt, dass er ja eine Lösung vorgeschlagen habe und er verstehe jetzt nicht, warum dies verzögert werde. Aber es komme auch nicht darauf an, ob man hier abstimme, weil man über die Frage der Rechtslage nicht abstimmen können werde. Aber er nehme zur Kenntnis, dass weiter so verfahren werden soll.

 
 

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