Auszug - Beteiligung stärkt die Demokratie und fördert gemeinnütziges Engagement – auch in Steglitz-Zehlendorf   

 
 
1. konstituierende öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen - Videokonferenz
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 15.02.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: konstituierende Sitzung
Zusatz: Videokonferenz
0067/VI Beteiligung stärkt die Demokratie und fördert gemeinnütziges Engagement – auch in Steglitz-Zehlendorf
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:71/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
Verfasser:Bürgerinnen und Bürger 
Drucksache-Art:EinwohnerantragBeschluss
 
Wortprotokoll

r die CDU-Fraktion erklärt Herr Hippe, dass dem Antrag zugestimmt werde. Es komme also nicht darauf an, ob die Sitzung nun öffentlich sei oder nicht, falls hier gemutmaßt werde.

 

Herr Voß, Frau Grieser und Frau Moser sind Repräsentanten des Antrages. Herr Voßchte einige Erläuterungen zu dem Einwohnerantrag geben. Die Zählgemeinschaftsvereinbarung der Grünen, SPD und FDP im Bezirk Steglitz-Zehlendorf werde sehr geschätzt. Diese mache deutlich, welche herausragende Bedeutung der Bürgerbeteiligung von ihren Unterzeichnern beigemessen werde.

 

Herr Voßhre weiter aus, dass auch die Koalitionsvereinbarungen auf der Berliner Ebene diesbezüglich sehr verheißungsvoll klingen. Diesbezüglich heißt, was die Bürgerbeteiligung betreffe. Dort heißt es, dass die Koalition die Entwicklung und Umsetzung von bezirklichen Leitlinien der Bürgerbeteiligung unterstütze. Dass sie die sozialraumorientierte Planungskoordination als Ansprechpartner in der Verwaltung stärke und dass sie die bezirklichen Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung vorsehe. Diese Position der Koalition werde sehr geschätzt. Von hier solle der Bezirk profitieren können, auch finanziell. In dem Entwurf des Haushaltsplans 2022/2023 für Berlin werden im Einzelplan 12, Stadtentwicklung und Wohnen, Kapitel 1210, Titel 53121, erneut jährlich 250.000,00 Euror jeden Berliner Bezirk für das Betreiben der Anlaufstellen eingeplant. Dieser Haushaltsansatz folge übrigens auch den von der Regierenden Bürgermeisterin bereits veröffentlichten Richtlinien der Regierungspolitik. Bezirkliche Leitlinien und Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung scheinen sich auch in der Praxis tatsächlich zu bewähren. Anders lasse sich die Zählgemeinschaftsvereinbarung von Grünen und SPD im Bezirk Mitte nicht lesen. Dort heißt es, mit den Leitlinien für Bürgerbeteiligung habe der Bezirk Mitte die Grundlagen für eine lebendige Beteiligungskultur gelegt. Gute Planungsprozesse mit starker basisdemokratischer Beteiligung hren zu guten Projekten und einer hohen öffentlichen Akzeptanz. Das sei es, was wir brauchen. Weiter heißt es, dass das Büro für mehr Bürgerbeteiligung neben anderem in alle Vorhaben einzubinden sei. Alle planenden Ämter nutzen aktiv die digitale Plattform „Mein Berlin.de“. So werden alle öffentlichen und wichtige private in Umsetzung oder in Planung befindliche Vorhaben transparent. Aus gutem Grund also haben einige Parteien in Berlin im September 2021 mit dem Versprechen Bürgerbeteiligung geworben. Z.B.r den Ausbau der Beteiligungsbüros in der ganzen Stadt, die Grünen. Für fest verankerte Beteiligung mit sämtlichen Beteiligungsräten und einem Beteiligungshaushalt, die SPD in Steglitz-Zehlendorf.

 

Frau Grieserchte einige Ausführungen zu dem Punkt verbindliche Gestaltung von Bürgerbeteiligung machen. Zitat: Dafür sind Leitlinien orientiert, z.B. an den entsprechenden Leitlinien des Bezirks Mitte als ein gemeinsames Projekt der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung des Bezirks Steglitz-Zehlendorf zu entwickeln. Leitlinien stellen eine verbindliche Grundlage mit Regeln für eine Zusammenarbeit der Akteure. Akteure sind Vertreter der Politik, der Verwaltung und der Bürgerschaft. Sie setzenr gesetzlich nicht geregelte sogenannte informelle Beteiligung einen institutionellen Rahmen, legen Zuständigkeiten fest und beschreiben verlässliche, nachvollziehbare Standards und Abläufe. Wie könne ein institutioneller Rahmen aussehen: Es könne z.B. eine Entscheidungsbefugnis über Vorhaben mit bzw. ohne Bürgerbeteiligung festgelegt werden. Beteiligungsvorhaben können auch jeweils an vorhandene Ressourcen geknüpft sein. Es werde außerdem festgelegt, wie bezirkliche Anlaufstellen zu besetzen seien. Leitlinien sollen in einem partizipativen und professionell moderierten Prozess erarbeitet werden. Professionell moderiert werdennne, z.B. durch externe Dienstleister, mit entsprechendem „Know-how“. Partizipativ heiße unter Beteiligung von eben diesen Akteuren, von den Vertretern aus der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung. Worin ähneln sich die Leitlinien in anderen Bezirken: in sogenannten Grundsätzen, die überall beschrieben werden, z.B. Rechte, Pflichten und Verantwortung von beteiligten Akteuren. Z.B. Verlässlichkeit und Verbindlichkeit bei informeller Beteiligung. Zur Qualitätsentwicklung von Leitlinien durch Evaluation außerdem zur Information und Transparenz und besonders wichtig „ausreichende Ressourcen und Budgetbereitstellung.“ Neben diesen Grundsätzen seien auch sogenannte Instrumente immer genannt. Instrumente mit denen Bürgerbeteiligung umgesetzt werden könne, könne das Erstellen einer Vorhabenliste und die Formulierung von Beteiligungskonzepten sein.

 

Frau Moser führt dazu weiter aus, dass eine in jeder Hinsicht angemessene ausgestattete Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung in der Verwaltung, die zugleich Anlaufstelle für Bürger sei, geschaffen werde. Die Hauptaufgabe dieser Stelle sei es, Bürger, Verwaltung, Politik und weitere Akteure, z.B. aus Wirtschaft, organisierter Zivilgesellschaft und Initiativen durch Information, Beratung und Begleitung zum Thema Beteiligung bei Prozessen und Projekten im Bezirk zu unterstützen. Diese Anlaufstelle habe also eine zentrale Rolle bei der bezirklichen Bürgerbeteiligung. Sie ermögliche und lebe Transparenz, frühzeitige Information, klare Kommunikation, Niederschwelligkeit, Vielfalt, Inklusion, Dialogbereitschaft, Verbindlichkeit und auch Selbstreflexion sowie Lernfähigkeit. Die Anlaufstelle werde, hier in Berlin, in anderen Bezirken beispielsweiseufig bei der SPK, der sozialraumorientierten Planungskoordination, angesiedelt und gerne als Tandem ausgebildet, heiße zum einen rathausintern gut vernetztes Personal aus der Verwaltung und zum anderen mit externen Kräften, die schwerpunktmäßig nach außen orientiert seien, besetzt. In Steglitz-Zehlendorf seien die Grundsteine für eine Anlaufstelle bei der SPK bereits gelegt. Es gelte jetzt, die Anlaufstelle für die Bürgerbeteiligung tatsächlich aufzubauen. Das hieße, mit den erforderlichen personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen auszustatten.

 

Die Linkfraktion unterstützt diesen Antrag auf allen Ebenen. Bürgerbeteiligung sei ein sehr aktuelles Thema und wurde bei den Wahlen über Gebühr behandelt. Finde sich im aktuellen Verwaltungshandeln aber nur sehr selten wieder. Sie stimme den Antragsstellern zu, dass es hier an den fehlenden Strukturen und klaren Regeln und vor allen Dingen an den Ressourcen, um Bürgerbeteiligung umzusetzen, liege. Personalstellen seien da sicher der Schlüssel zu, um die Umsetzung sicherzustellen, was dieser Antrag ja auch fordere. Die von den Antragsstellern formulierten und von immerhin 1.600 Menschen unterstützten Ziele seien ehrenwert und am Gemeingut orientiert. Die Fraktion würde sich freuen, wenn auch die anderen Fraktionen ihre Zustimmung zu dem Antrag geben würden. Der aktuelle Haushaltsplan und auch der momentan gültige Haushaltsplan halten wieder die 250.000 Euror die Bürgerbeteiligung pro Bezirk bereit. Sie seien zuletzt in Steglitz-Zehlendorf nicht abgerufen worden. Werden diese Mittel denn jetzt ausgeschöpft, um das Konzept für eine Koordinierungsstelle vorzubereiten?

 

Die Grüne-Fraktion bedankt sich ebenfalls für den Einwohnerantrag und auch die wichtige Initiative, dass es einen Antrag zur Bürgerbeteiligung gebe. Der Prozess mit Leitlinien sei gut und richtig, dass man da sich ein Konzept erstelle, wie in Mitte. Der Grüne-Fraktion sei wichtig zu erfahren, wie viele bestehende Beteiligungsformate im Bezirk noch mit einzubinden gehen, um dafür Platz zu schaffen im Rahmen der Leitlinien. Zum Thema Anlaufstelle könne eine bessere Koordinierung stattfinden, da auch in dieser Richtung deutliche Möglichkeiten vorhanden wären. Diese Sachen können dann in weiteren Beratungen besprochen werden.

 

Die AfD-Fraktion sagt, dass dies ein umfangreiches und interessantes Thema sei. Sie sei dem Antrag offen gegenüber, müsse aber die ganzen konkreten Vorstellungen, die hier genannt wurden, in der Fraktion nochmal intern prüfen und stelle den Antrag auf Vertagung.

 

Frau Flores Ramirez (SPD-Fraktion) bedankt sich für den Antrag. Ein zentraler Punkt der Zählgemeinschaftsvereinbarung, so wie er jetzt bestehe, sei ja mehr Bürgerbeteiligung wagen. Es wurde sich bewusst entschieden, auch wenn es bestehende Strukturen gäbe, einiges auszubauen. Insbesondere in den Dialog gehen und auch für die Öffentlichkeit zu sein.

 

Die FDP-Fraktion bedankt sich für den Antrag und sagt, dass sie für Gespräche offen sei. Sie lade die Sprecher des Antrags ein, um weitere Gespräche zu führen.

 

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki geht auf die Frage der Linksfraktion ein. Richtig ist, dass ihm bei der Abteilungsübergabe von der ehemaligen Bezirksbürgermeisterin ein paar Unterlagen übergeben wurden, bei denen auch ein Schreiben der damaligen Senatorin Frau Lompscher (März 2020) beilag, welches sich auf die Mittel Bürgerbeteiligung bezog, insbesondere die Anlaufstellen. Ein bedingungsloses Zugreifen auf die Mittel sei so nicht möglich, da es mit Bedingungen verknüpft sei. Eine Voraussage, wie es 2022/2023 aussehen werde, könne er nicht geben. Besser sei gewesen, wenn diese Mittel gleich in den Bezirkshaushalt geflossen wären.

 

Er habe sich die Unterlagen aus Mitte angesehen. Tatsächlich sei es kein Thema, was rein auf die Stadtplanung und Entwicklung bezogen sei. Die Vorhabenliste sei in Mitte 90 Seiten lang und umfasse viele Gebiete.

 

Die Grüne-Fraktion findet den Antrag der Vertagung der AfD-Fraktion als misslich. Es gab schließlich über einen Monat Zeit für die Fraktionen, den Antrag zu diskutieren und zu beraten.

 

Die CDU-Fraktion fragt, wann rechne das Amt mit der Umsetzung, dass neues Personal mehr oder weniger erfragt, angefordert bzw. beworben werde. Mit was für einem Zeitraum muss gerechnet werden, wenn die Gelder zur Verfügung stehen bzw. wie geht das Amt mit dem Antrag um, wenn es keine Mittel gäbe?

 

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki sagt, dass er dies nicht beantworten könne, da die Zuständigkeit nicht in seinem Amt liege. Die SPK ist im Bezirk bei Frau Böhm angesiedelt. Wenn der Einwohnerantrag beschlossen werde, egal in welcher Form, gehe er nicht davon aus, dass das Bezirksamt den weiteren Verlauf gefährden werde.

 

Herr Voß bedankt sich für das Gesprächsangebot aus den Fraktionen.

 

Der Antrag wird vertagt.

 
 

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