Auszug - Verpflichtung der Bezirksverordneten gemäß § 7 Abs. 2 BezVG
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Der Vorsteher Rögner-Francke dankt den Beisitzern für ihre Mitwirkung bei der Konstituierung der Bezirksverordnetenversammlung. Der stellvertretende Vorsteher Dr. Konstantinos Kosmas und die Schriftführerin Juliana Kölsch nehmen ihre Plätze neben dem Vorsteher ein.
Vorsteher Rögner-Francke verpflichtet die Bezirksverordneten nach § 7 (2) des Bezirksverwaltungsgesetzes unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung förmlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten. Anschließend verpflichtet der stellvertretende Vorsteher den Vorsteher förmlich auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten. |
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