Auszug - Parkraumbewirtschaftung auf und um den Kranoldplatz
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BzStR Karnetzki erläutert, eine Parkraumbewirtschaftung könne man nicht ohne weiteres veranlassen. Es bindet zuerst einmal zusätzliche Mittel, um eine Begutachtung vorzunehmen, so die Einschätzung des Ordnungsamtes und des Straßen- und Grünflächenamtes. Das Ergebnis kann nur positiv ausfallen, sofern Parkdruck vorliege, das sei hier nicht der Fall. Zusätzlich würden Kosten für das Gutachten anfallen.
Der Antrag wird bei 1 Ja-Stimme mit 12 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. |
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