Auszug - Schulentwicklungsplan  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Schulausschusses - Videokonferenz
TOP: Ö 5
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 01.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Zusatz: Videokonferenz
 
Wortprotokoll

BzBmin Richter-Kotowski erläutert, dass der letzte Schulentwicklungsplan (SEP) eine Laufzeit von 5 Jahren hatte, dieser SEP hat eine Laufzeit von 10 Jahren (2020-2030). Dieser Prognosezeitraum sei vernünftig, da er für mehr Planungssicherheit sorge und mehr Vorlauf für langfristig angelegte Bedarfe und schulbauliche Maßnahmen biete. Der SEP solle jährlich fortgeschrieben und aktualisiert werden.

 

Die Ausschussvorsitzende ruft die einzelnen Kapitel auf.

 

Kapitel 3

Die Amtsleitung nimmt Stellung zu den in Kapitel 3 aufgeführten Änderungen. Da die Zählung der nutzbaren Räume in den Schulen nicht der Realität entsprach, mussten sie teilweise neu aufgenommen werden. Demzufolge mussten die Kapazitäten, von denen auch die Senatsverwaltung in ihren Prognosen und in den Gesprächen mit dem Bezirksamt ausgegangen sei, stark revidiert werden. Die Senatsverwaltung sei immer davon ausgegangen, dass es im Bezirk rechnerisch Überkapazitäten gebe, dass sei nicht der Fall. Nach Überpfung der Raumdateien, die mittlerweile auch von der Senatsverwaltung anerkannt worden seien, stelle sich die Situation grundsätzlich anders dar. Die Auslastung der Schulen mit über 100% sst sich beispielhaft an der Alt-Lankwitzer GS erklären. Dort wurden durch einen Teilabriss vier Klassenräume verloren, jedoch blieb die Anzahl der Schülerinnen und Schüler gleich. Deshalb seien mit einer räumlichen Kapazität von 288 Plätzen trotzdem 411 Kinder dort beschult worden.

 

Kapitel 3.2

rderzentren haben in der weiteren Schulnetzplanung nach wie vor ihre Berechtigung. Es gebe in bestimmten Bereichen einen steigenden Bedarf für die Beschulung in Förderzentren, dem wurde im SEP Rechnung getragen. Des Weiteren sei das Schulamt permanent auf der Suche nach Erweiterungsmöglichkeiten für die sonderpädagogischen Förderzentren. Momentan sei man in der Planung, eine GE-MEB (Schwerpunkt geistige Entwicklung) zu konzipieren. Diese solle an der Biesalski-Schule eingerichtet werden und die dortigen Kapazitäten erweitern.

 

Kapitel 4.1 und 4.2

Unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung wurde ab 2014 ein Monitoring gestartet, um sogenannte Strukturquoten abzubilden. Das Schulamt erläutert, wie sich die Strukturquote zusammensetzt: Jedes Kind kann über seine polizeiliche Anmeldung einem Einschulungsbereich zugeordnet werden. Alle Kinder an öffentlichen Schulen werden in der Schülerstatistik erfasst. Die Strukturquote ist der Quotient aus der Schülerzahl einer Schule und der gemeldeten Einwohner der Grundschulpopulation des Einschulungsbereiches. SteglitzZehlendorf ist ein aufnehmender Bezirk, das werde auch weiterhin so sein. Es werden im Bezirk mehr Schülerinnen und Schüler aus anderen Bezirken aufgenommen als abgegeben. Das müsse bei den Prognosen beachtet werden. Zu beachten sei, dass die Prognosezahlen für die Jahre 2024/2025 und 2025/2026 noch nicht vollständig seien. Je näher der Zeitpunkt heranrückt, desto verlässlicher werden die Zahlen.

 

Kapitel Fazit und Ausblick

Die CDU-Fraktion fragt, warum bei den Bauvorhaben, die Digitalisierung (Breitbandanschlüsse) nicht aufgeführt werde? BzBmin Richter-Kotowski antwortet, dass dies bei jedem Bauvorhaben Standard sei und nicht explizit genannt werde.

 

 
 

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