Auszug - Nachteilsausgleich für Schüler und Schülerinnen mit Teilleistungsstörungen in der Pandemie nicht vergessen
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Die FDP-Fraktion bittet die Schulaufsicht darum, dieses Thema nicht aus den Augen zu verlieren. Den beteiligten Kindern und Studierenden der Veranstaltung am 05.03.2021 („Jugend spricht mit“) war es wichtig, bereits im Vorfeld des Antrages, auf die Brisanz der Thematik hinzuweisen. Die CDU-Fraktion erklärt, Fragen des Nachteilsausgleiches seien innere Schulangelegenheiten und insofern sei die Schulaufsicht die richtige Adresse. Beim Abitur gebe es auch einen Nachteilsausgleich, aber über diesen entscheide der/die jeweilige Prüfungsvorsitzende, der/die von der Senatsschulverwaltung bestellt werde, diese/dieser sei unabhängig und entscheide allein über den Nachteilsausgleich bei Prüfungen.
Der Antrag wird von den antragstellenden Fraktionen, FDP-und Linksfraktion, zurückgezogen. |
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