Auszug - Ein Livestream der BVV-Sitzungen ist nötig und möglich. Die Verordneten der BVV Steglitz-Zehlendorf setzen auf Transparenz und Bürger*innenfreundlichkeit!  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung - Videokonferenz
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 29.04.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum E 306 - Live-Übertragung
Ort: Rathaus Zehlendorf
Zusatz: Videokonferenz
2057/V Ein Livestream der BVV-Sitzungen ist nötig und möglich. Die Verordneten der BVV Steglitz-Zehlendorf setzen auf Transparenz und Bürger*innenfreundlichkeit!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
3. Krause
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

Nach intensiven Diskussionen wird sich darauf geeinigt, dass folgender Abschnitt aus dem Antrag gestrichen wird. „Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Verordneten sollen fortan zwei Redner*innenpulte zur Verfügung stehen. Eines, an dem die Redner*innen gefilmt werden und dessen Bilder ins Internet übertragen werden sowie eines ohne Kamera für die Verordneten, die nicht gefilmt werdenchten. Das gesprochene Wort wird in jedem Fall übertragen.

 

Zur Finanzierung dieses Pilotprojektes werden die Verordneten aller Fraktionen gebeten, in den Sitzungsmonaten einen Beitrag in Höhe der Aufwandsentschädigung für den Besuch der BVV-Sitzungen (zurzeit 30 Euro) an einen dafür einzurichtenden Fonds zu zahlen. Das Bezirksamt wird eine eventuell entstehende Differenz zum notwendigen Betrag im Jahr 2021 ausgleichen. Parallel zu diesem Verfahren soll sich das Bezirksamt gegenüber dem Berliner Senat für eine grundsätzliche Finanzierung digitaler Angebote der Bezirksverordnetenversammlungen einsetzen.“

 

Die Begründung bleibt bestehen.

 

Der Änderungsantrag wird von der Linksfraktion angenommen. Der Antrag soll auf Grund der Änderung an den Ältestenrat zurücküberwiesen werden, mit der Bitte um erneute Beratung im GO-Ausschuss. Die Beratungsfolge wird im HochIT-Ausschuss als beendet angesehen, da die im Antrag geforderten technischen Voraussetzungen bereits vorhanden sind.

 
 

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