Auszug - Zusammenarbeit mit dem „Stadtteilzentrum Steglitz e.V.“ suspendieren  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses - Videokonferenz
TOP: Ö 8.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 27.04.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23 - Live-Übertragung
Ort: Rathaus Zehlendorf
Zusatz: Videokonferenz
2196/V Zusammenarbeit mit dem „Stadtteilzentrum Steglitz e.V.“ suspendieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:1. Döhnert
2. Graffstädt
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

Herr Lücke (CDU) stellt einen GO Antrag, die TOPs 8.3 und 8.4 zusammen zu behandeln. Ferner schlägt er vor die Anträge zu vertagen und nicht darüber zu beraten.

Herr Ehrhardt (FDP) betrachtet es im Sinne der GO als Möglichkeit Herrn Mampel als Bürgerdeputierten die Sicht des Stadtteilzentrums als Betroffener zu schildern.

Die Mitglieder stimmen den Antrag der CDU-Fraktion zu, beide Anträge der AfD zusammen zu behandeln.

Jedoch gibt es eine Diskussion, ob eine Vertagung ohne inhaltliche Aussprache oder eine Aussprache mit anschließender Vertagung der beiden Anträge in der Sache weiterführen würde.

Es wird anschließend über eine Vertagung des Antrags ohne Aussprache abgestimmt.

Der Antrag der CDU-Fraktion auf die Vertagung wird mit 8 zu 6 Stimmen abgelehnt.

Herr Serowy (B90 Grüne) erläutert die Befangenheitsklausel in der GO und fragt die Mitglieder des JHA, ob Herr Mampel als Betroffener sich äern könne.

Der Frage wird von allen zugestimmt.

Herr Graffstädt (AfD) äert sich zum Antrag seiner Fraktion. Er nennt die Presseberichte zum Sachverhalt. Es ginge um 40.000 EUR für das Jahr 2019, die im Jahr 2020 nachträglich bewilligt wurden. Die Zuwendung an Stadtteilzentrum Steglitz e.V. erfolgte entgegen dem Willen des LAF Präsidenten Straßmeir auf die Anordnung der Senatorin Breitenbach. Er finde die Gestaltung der Abwicklung mit dem Netzwerk Berlin hilft zudem merkwürdig. Herr Graffstädt stellt in den Raum, es könnten die Tatbestände der Steuerhinterziehung und der Veruntreuung erfüllt sein. Daher möchte die Fraktion die Zusammenarbeit mit dem Verein kündigen und eine Zuverlässigkeitsprüfung einleiten.

Herr Mampel (BD) äert sich zu den Vorwürfen seitens der Antragsteller. Er erklärt kurz die Art der Förderung der Träger und Zivilgesellschaft durch die Senatsverwaltung. In 2016 seien im Zuge der steigenden Zahl der Geflüchteten vom LaGeSo die Mittel aus dem Masterplan Integration und Sicherheit geflossen. Später wurden die Zuwendungen an das neugeschaffene Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ausgegliedert, das die Zuwendungen an den Verein weitergab. Die Komplexität des Zuwendungsrechts spiele hier eine Rolle, betroffen seien Nr.12 des § 44 LHO, was im Rahmen der Übertragung an das LAF, der Erstzuwendungsempfänger dem Zweitzuwendungsempfänger Auflagen usw. setzen kann. Die Auflagen des LAF seien nicht realisierbar gewesen. Zudem sei es eine Innerverwaltungssache zwischen dem LAF und der Senatsverwaltung, was die Anordnung seitens der Senatorin Breitenbach betrifft. Die Zuwendung wurde in 2020 für das Jahr 2019 (verspätet um 13 Monate) gegen den Widerstand des LAF Präsidenten durch die Senatorin veranlasst. Diese internen Sachen betreffen das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. nicht.

Was die Konstellation der Empfängerseite der Zuwendung und Abrechnung angeht, so sei in 2017 durch den Rechnungshof keine Beanstandungen festgestellt worden. Zwischen dem Netzwerk Berlin hilft und dem Stadtteilzentrum Steglitz e.V. kam es zum Dienstleistungsvertrag und dann gelten andere Grundsätze als in der LHO. Weil das Netzwerk kein Verein sei, habe das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. treuhänderisch das Geld verwaltet und nach Leistung bezahlt. Herr Mampel weist entschieden die Vorwürfe der Steuerhinterziehung und Veruntreuung zurück. Er verweist auf die regelmäßigen Kampagnen seitens der AfD auf vermeintlich linke oder linke Vorfeldorganisationen und in diesem Fall ähnele das sehr und entspreche dem Hinweis der Amadeu-Antonio-Stiftung.

Herr Serowy (B90 Grüne) fragt, welche Relevanz der Vorgang für den Bezirk hätte.

Frau BzStR´in Böhm antwortet, der Verein ist ein wichtiger Partner im Bezirk, im Kern handele es sich um eine zuwendungsrechtliche Streitigkeit innerhalb der Senatsverwaltung und das ggf. mit dem Träger geklärt werden müsse. Der Bezirk sei selbstverständlich im Austausch mit der Senatsverwaltung.

Herr Ehrhardt (FDP) sieht den Bezirk nicht involviert. Er fragt Frau BzStR´in Böhm, ob es aufklärungswürdige Zahlungsflüsse im Bezirk gegeben habe und wenn nicht, dann wäre die Sache auf der Landesebene verortet.

Herr Mampel (BD) antwortet auf die Frage von Herrn Ehrhardt (FDP), dass der Verein bis zur Zahlung in 2020 für 2019 seitens des Zuwendungsgebers in Vorleistung gegangen sei und es juristische Klärungen derzeit im Prozess seien.

Frau BzStR´in Böhm bestätigt, dass bei den Zuwendungsmitteln, welche sie schlusszeichnen muss, keine Beanstandungen bisher bezüglich des Stadtteilzentrums gegeben habe und sie hierbei streng sei, was die Rückforderung nicht verausgabter Mittel angeht.

Herr Graffstädt (AfD) bemerkt, dass das Netzwerk Berlin hilft als Gruppe unklar definiert sei und spekuliert, dass es als eine GbR ein eigenes Steuersubjekt wäre. Leidergen ihm keine Aktenkenntnisse vor.

Er möchte im Protokoll folgende Aussage fixiert haben:

Das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. begreift sich implizit als eine „linke Vorfeldorganisation“ und gibt mit dem Verweis auf die Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung zu, dass das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. offensichtlich parteipolitisch nicht neutral ist.

Herr Mampel (BD) hält dem entgegen, dass zuwendungsrechtliche Fragen von der juristischen Beurteilung abhinge. Das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. als linke Vorfeldorganisation sei ein Zitat des Abgeordneten Bachmann (AfD) gewesen, um die Nähe zu der Senatorin zu unterstellen. Das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. sei eine neutrale Organisation, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diverse politische Präferenzen haben, jedoch sich klar gegen Rechtsextremismus, Fremdenhass und Intoleranz entgegenstellen.

Herr Serowy (B90 Grüne) bemerkt, dass die Grüne-Fraktion nichts von den Vorwürfen halte. Es gebe keine Aktenkenntnisse und die Vorwürfe basierten auf Zeitungsartikel. Die Folgen aber wären erheblich für den Bezirk, da viele Angebote des Vereins wegfallen würden.

Herr Jannicke (BD) weist darauf hin, dass die Aussprache die Gefahr berge, eine Plattform für Instrumentalisierung im JHA zu bieten. Die Sachlage sei somit klar. Er kommt auf den GO Antrag der CDU-Fraktion zurück.

Herr Bader (Linke) spricht das Vertrauen der Linke-Fraktion für den Verein aus und sieht den Antrag ebenfalls als Instrumentalisierung.

Herr Lücke (CDU) ist der selben Ansicht. Es fehle an Bezirksrelevanz und der Antrag diene der bloßen Diskreditierung. Zitate als Vorwürfe zu benutzen findet er nicht angemessen. Die CDU-Fraktion zieht den Antrag auf Vertagung zurück und setzt den Antrag wieder zur Abstimmung frei.

Der Antrag wird mit 13 zu 1 Stimmen abgelehnt.

 
 

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