Auszug - Testungen in Schulen - Information und Austausch Berichterstatterin: Frau Dr. Karen Seel, Leiterin des KJGD (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst)  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses - Videokonferenz
TOP: Ö 4
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 29.04.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23 - Live-Übertragung
Ort: Rathaus Zehlendorf
Zusatz: Videokonferenz
 
Wortprotokoll

Frau Dr. Bielecki (Ges L) verweist auf die eigentliche Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF), merkt aber Schnittstellen an. Die SenBJF sorgt für die Teststrategie, Ausstattung und Durchführung der Tests. Es findet ein regelmäßiger, telefonischer Austausch im Turnus von zwei Wochen mit der SenBJF statt. Zusätzlich findet ein sogenannter Hygienebeirat, bestehend aus Infektiologen der Charité, niedergelassenen Kinderärzten und immer mindestens einem der Berliner Amtsärzte, statt.

 

Einmal die Woche gibt es eine bezirkliche Abstimmung zwischen dem Gesundheitsamt und der Schulaufsicht, bei welchem auch Einzelfälle oder Umgangsweisen genauer besprochen werden.

 

Frau Dr. Bielecki berichtet von dem groben Test-Konzept der SenBJF im Drei-Phasen-Modell:

 

1. Phase:

Durch den Mangel am Vorliegen der Tests wurde nunmehr durch geschultes, nicht mehr nur medizinisches Personal, getestet. Dies waren i.d.R. Lehrkräfte und Erzieher/innen, die vom medizinischen Personal geschult wurden, um minimalinvasiv im vorderen Nasenbereich Abstriche entnehmen zu können. Es bestand keine Testpflicht.

 

2. Phase:

Selbsttests, die flächendeckend erst nach den Osterferien bereitstanden, konnten auf freiwilliger Basis zu Hause durchgeführt werden. Der Hygienebeirat befürwortete diese Phase, da unter anderem Kinder bei einer positiven Testung erst gar nicht zur Schule kamen und somit nicht in Kontakt mit anderen Mitmenschen gekommen sind.

 

3. Phase:

Nach einer Woche freiwilliger Testung wurde die verpflichtende Selbsttestung (zweimal die Woche) in den Schulen eingeführt. Die Schulaufsicht berichtet tagesaktuell, dass nun auch eine verpflichtende Selbsttestung für Lehrkräfte eingeführt wurde, die Lehrkräfte haben dabei aber die Möglichkeit, sich die Örtlichkeit der Selbsttestung auszusuchen.

 

Jeder positive Schnelltest muss mit einem PCR-Test bestätigt werden. Im schulischen Kontext wurden dafür gesondert Testzentren eingerichtet, teilweise in Sporthallen und einer großen Schulaula.

 

Es sind 30 positive Schnelltestergebnisse aufgetreten, die durchgehend nur Schüler betrafen. Ein Abgleich mit positiven PCR-Testungen fand nicht statt. Das Gesundheitsamt erfährt nur über die mit einem positiven PCR-Test bestätigten Fälle. Die Schulaufsicht erfährt nur die positiven Schnelltestergebnisse.

 

Neu ist, dass Genesene und geimpfte Schüler/innen und Lehrer/innen von einer Testpflicht befreit sind.

 

Die oben genannten Informationen von Frau Dr. Bielecki decken sich mit den Informationen, die Frau Schöppe-Carstensen vorliegen. Offen bleiben noch Anfragen von Eltern mehrerer Grundschüler/innen bezüglich der Anwendung von Spuck- und/oder Lollitests. In einigen Bundesländern sollen diese bereits eingesetzt und anerkannt sein. Frau Schöppe-Carstensen erkundigt sich, wie zuverlässig diese Art von Tests sind und ob auch ein Einsatz in Berlin geplant sei.

 

Frau Dr. Bielecki berichtet, dass die Anerkennung dieser Spuck-/Lollitests dem Bundesinstitut für Arzneimittel obliegt. Die Senatsverwaltung müsse die Finanzierung klären, inwieweit die Übernahme der Kosten über die Krankenkassen laufen könnte, z.B. In Fällen, wo eine geistige oder körperliche Einschränkung oder Durchführungsproblematik bei den zu Testenden mit den Nasen-Selbsttests besteht und anders keine Tests durchgeführt werden können.

 

Die SPDFraktion erfragt, ob die genannten 30 Schüler/innen, bei denen die positiven Selbsttests vorlagen, Einzellle sind oder sie als ein Schulausbruch gelten und ob Lehrer/innen und sonstige Angestellte der Schulen bei Impfterminen priorisiert werden?

 

Frau Dr. Bielecki erwähnt, dass die eigentlich geplante Berliner Sondersituation, Lehrkräfte zu bevorzugen, leider durch die Rücknahme des Astra Zeneca -Impfstoffes verworfen wurde. Lehrer/innen der Grundschulen und Förderzentren sind aber in der Prioritätsgruppe 2 und sollten bereits alle ihre Impf-Codes erhalten haben, teilweise muss nur noch auf die Wahrnehmung ihrer Termine gewartet werden. Lehrer/innen der weiterführenden Schulen befinden sich in der Prioritätsgruppe 3, bei ihnen wird von weniger Körperkontaktsituationen ausgegangen. Sie erhalten in naher Zukunft ihre Impf-Codes.

 

Es liegt kein spezieller „Hotspot“ der mit PCR-Test validierten, positiv getesteten Schüler/innen in Einrichtungen vor. Die Fälle sind zumeist von außen eingetragen und durch Privatkontakte begründet.

 
 

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