Auszug - Zebrastreifen in der Wismarer Straße – Sicherheit am Teltowkanalweg für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen erhöhen  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau
TOP: Ö 4.5
Gremium: Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 03.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgersaal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1993/V Zebrastreifen in der Wismarer Straße – Sicherheit am Teltowkanalweg für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen erhöhen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1254/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinks-, SPD- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Bader, Gruner, Krause
2. Buchta
3. Steinhoff/Wojahn
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BV Herr Thimm kann nachvollziehen, dass es an dieser Stelle Bedarf für einen Zebrastreifen gibt, allerdings sei es rechtlich nicht einwandfrei zu fordern, dass auch Radfahrende hier mit queren sollen; diese könnten absteigen und das Fahrrad über den Zebrastreifen schieben.

 

BV Herr Steinhoff hat einen Änderungsvorschlag: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für eine Prüfung einzusetzen, ob in der Wismarer Straße beim durchgehenden Uferweg Teltowkanal ein Zebrastreifen mit Aufstellflächen und eine Markierung für Radfahrende in Höhe Mittelinsel eingerichtet werden kann.

 

Die Linksfraktion übernimmt diese Änderung. BzStRin Schellenberg sagt, dass sie keine große Hoffnung hat, dass die Senatsverwaltung an dieser Stelle einen Zebrastreifen anordnen wird. Diese Querung sei im Jahr 2004 schon einmal betrachtet worden, und im Resultat sei dann die Mittelinsel gebaut worden. BV Herr Kronhagel führt aus, dass die CDU-Fraktion es nicht gut findet, wenn Radfahrende ungebremst über einen Zebrastreifen schössen auch in der Birkbuschstraße sei dies der Fall. Radfahrende sollten absteigen und über den Zebrastreifen schieben. Diesem Argument stimmt BV Herr Thimm für die FDP-Fraktion zu. BV Herr Steinhoff betont, dass die Separierung der Radfahrenden von den zu Fuß Gehenden in seiner Änderung enthalten sei. BV Herr Netzel betont für die SPD-Fraktion ebenfalls den Schutz der zu Fuß Gehenden, vielleicht wäre ein Drängelgitter oder eine Z-Umfahrung sinnvoll. BV Herr Gruner führt aus, dass die Situation an der Birkbuschstraße eine ganz andere sei dort würde der Radfahrende geradeaus über den Zebrastreifen fahren, hier an der Wismarer Straße müsse er nach der Querung im 90°-Winkel abbiegen, daher könne hier nicht über den Zebrastreifen gerast werden. BV Herr Döhnert stellt klar, dass alle Verkehrsteilnehmenden am Zebrastreifen anhalten müssten, sobald ein zu Fuß Gehender diesen betritt. Die Fraktionen der SPD und der Grünen treten dem Antrag bei. BD Herr Bossy erinnert, dass hier im Ausschuss schon mehrere Anträge zu Fußngerüberwegen beschlossen wurden, die Verordneten aber immer darauf hingewiesen wurden, dass im Bezirk nur ca. zwei FGÜ pro Jahr neu genehmigt würden, daher sei er nicht überzeugt, dass an dieser Stelle, an der es kaum zu Fuß Gehende, sondern im Wesentlichen Radfahrende gäbe, ein FGÜ gebaut werden sollte.

 

Der geänderte Antrag wird mit 12 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

 
 

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