Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 03.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgersaal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Es liegen zwei Einwohnerfragen zum selben Thema vor. Beide Bürger tragen Ihre Fragen vor. Diese werden dann im Zusammenhang beantwortet.

 

Herr E. beginnt:

1)   Hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das Bezirksamt über die Planung der Fußngerinsel auf der Gallwitzallee unterrichtet und diese mit ihm abgestimmt? Falls ja, wann?

2)   Hat das Bezirksamt vor Ausschreibung der Fußngerinsel geprüft, ob Anrainer des Lerbacher Weges bei der Ausfahrt aus dem Lerbacher Weg in die Gallwitzallee in südlicher Richtung (Linksabbieger) durch die Fußngerinsel behindert werden?

3)   Bei der Errichtung der Fußngerinsel sind Schleppkurven nicht ausreichend berücksichtigt worden. Seit wann weiß das Bezirksamt, dass das hinter dem Lerbacher Weg ansässige Technische Hilfswerk nicht mehr links in die Gallwitzallee abbiegen kann?

 

Herr von E. setzt fort:

1)   Hat die bauausführende Firma der Fußngerinsel Gallwitzallee/Ecke Lerbacher Weg dem Bezirksamt die Arbeiten im Straßenland angezeigt? Falls ja, wann hat das Bezirksamt diese genehmigt?

2)   Welche Verwaltung (Senatsverwaltung, Bezirksamt oder andere) ist für künftige Änderungen (z.B. Verlegung) der Fußngerinsel zuständig?

3)   Soweit nach Frage 2 das Bezirksamt zuständig ist: Hat das Bezirksamt erwogen, die Fußngerinsel zu verlegen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?

 

BzStRin Schellenberg führt aus, dass die Planung der Mittelinsel in der Gallwitzallee im Rahmen der Baumaßnahme „Radfernweg Berlin-Leipzig“ im Jahr 2015 gemeinsam in einer Abstimmungsrunde zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (heute Umwelt, Verkehr und Klimaschutz), dem Bezirk, den zuständigen Straßenverkehrsbehörden, der Polizei sowie dem externen Planungsbüro festgelegt wurde. Diese Planung wurde nun im letzten Jahr umgesetzt. Die in der Ausführungsplanung vorgegebenen Maße waren ausreichend dafür, dass ein LKW abbiegen kann. Das Bezirksamt hat am 06.11.2020 die erste Mail vom THW bekommen, in der geschrieben wurde, dass der LKW mit Anhänger nicht mehr auf die Gallwitzallee linksabbiegen kann. Daher hat das Amt das Ingenieurbüro, das die Planung vorgenommen hatte, gebeten nochmals zu prüfen, ob die Schleppkurve ausreicht. Gestern bekamen wir die Mitteilung, dass die Kurve ausreichend sei. SG L Herr Müller-Ettler ergänzt, dass es kurzfristig einen Ortstermin mit Vertretenden des THW geben wird, um die Lage zu besprechen und nach einer Lösung zu suchen.

 

Nachfrage von Herrn E.:

Welche Haushaltsstelle (genaue Angabe von Kapitel/Titel) hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dem Bezirksamt zur Bewirtschaftung zugewiesen, um die Fußngerinsel zu finanzieren und welche Ausgaben (in welcherhe) sind hierfür insgesamt entstanden? Der gesamte Radfernweg Berlin Leipzig wird aus GRW-Mitteln Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur -  finanziert. Der Bau der Mittelinsel ist nur ein kleiner Bestandteil des Bauvorhabens Radfernweg Berlin Leipzig (Abschnitt Mühlenstaße/Gallwitzallee). Die Ausgaben für die Mittelinsel ließen sich nur mit sehr hohem Aufwand aus den Rechnungen zusammentragen.

 

Nachfrage Herr von E:

Kann jeder Bürger einen Antrag auf Verlegung der Fußgängerinsel stellen, oder wem steht das Antragsrecht zu? An welche Stelle (bei der Senatsverwaltung oder dem Bezirksamt) wäre ein solcher Antrag auf Verlegung der Fußngerinsel zu adressieren und welcher formalen Anforderungen bedarf ein solcher Antrag?

BzStRin Schellenberg antwortet, dass jeder Bürger so einen Antrag stellen könnte. In diesem Fall, da es sich um eine Straße im übergeordneten Straßenland handelt, ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung VI, zuständig. Diese würde dann gemeinsam mit dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt beraten, welche Maßnahme hier zu ergreifen sei.

 
 

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