Auszug - Fortschreibung der Zuweisung 2021
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BzBm'in Richter-Kotowski erläutert, dass die Vorlage, die bereits in der Sitzung am 26.11.2020 durch den Haushaltsausschuss zur Kenntnis genommen wurde, fehlerhaft sei, so dass sie um die Rücküberweisung in den Haushaltsausschuss gebeten habe. Eine direkte Zuweisung für den Bereich der Beköstigung für Schulen in Höhe von rd. 5 Mio. € wurde nicht berücksichtigt, so dass sich das Defizit erhöht habe.
Sie führt weiter aus, dass das Abgeordnetenhaus am 12.01.2021 den sog. „Pandemie-Schutzschirm“ beschlossen habe, wonach die Ergebnisvorträge aus den Jahren 2018 (+ 4,2 Mio. €) und 2019 (- 900.000 €) nicht nach 2020 bzw. 2021 übertragen, sondern „eingefroren“ werden und in den Jahren 2022 und 2023 zur Verfügung stehen. Es ist beabsichtigt, die Haushaltsjahre 2022 und 2023 durch die Aufteilung der sehr unterschiedlichen Jahresergebnisse in zwei gleichhohe Überschuss-Raten von rd. 1,7 Mio. € finanziell gleich auszustatten, um zu vermeiden, dass das zweite Haushaltsjahr durch die Spiegelung defizitär wird und Einsparungen erforderlich macht.
Im Jahr 2021 soll das Defizit durch gezielte Maßnahmen in der Produktsteuerung aufgefangen werden. So verursachen die Bereiche Hilfen zur Erziehung (HzE) und Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) ein erhebliches Defizit, das nicht basiskorrigiert wird. Hinzu kommt der vom Senat um rd. 80 Mio. € abgesenkte Bezirksplafond (Steglitz-Zehlendorf = 6,5 Mio. €).
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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